Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/329: Unterschied zwischen den Versionen
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Pastoral, an den 3 letzten Wochentagen von 9-10 Uhr, Derselbe.<br />Auf Verlangen ist zu mündlichen und schriftlichen unentgeltlichen Uebungen über die von ihm angekündigten Gegenstände bereit ordetl. Professor Dr. '''Löhnis'''.<br /><br /> | Pastoral, an den 3 letzten Wochentagen von 9-10 Uhr, Derselbe.<br />Auf Verlangen ist zu mündlichen und schriftlichen unentgeltlichen Uebungen über die von ihm angekündigten Gegenstände bereit ordetl. Professor Dr. '''Löhnis'''.<br /><br /><center>'''Rechtswissenschaft.'''</center> | ||
Juristische Encyclopädie wird in wöchentlich 4 Stunden vorgetragen Privatdocent Dr. '''Jaup'''.<br />Naturrecht oder allgemeine Rechts- und Staatslehre trägt fünfmal wöchentlich, von 10-11 Uhr, vor, Kanzler und ordentl. Professor Dr. '''Birnbaum'''.<br />Institutionen und äußere Geschichte des römischen Rechts, nach seinem Grundrisse (Heidelberg 1849), täglich in einer noch zu bestimmenden Stunde, ordentl. Prosessor Dr. '''Deurer'''.<br />Geschichte des römischen Privatrechts, viermal um 2 Uhr, Derselbe. Geschichte und Institutionen des römischen Rechts lehrt, täglich von l1-12 1/2 Uhr, außerordentlicher Professor Dr. '''Neuner'''.<br />Pandecten, nach von Vangerow`s Leitfaden, lehrt, täglich von 10-12 1/2 Uhr, und in wöchentlich 2 noch zu bestimmenden Stunden, Privatdocent Dr. '''von Helmolt'''.<br />Römisches Erbrecht lehrt, täglich von 2—3 Uhr, außerordentlicher Professor Dr. '''Neuner'''.<br />Deutsche Staats- und Rechtsgeschichte lehrt, in wöchentlich 6 Stunden, Privatdocent Dr. '''Sandhaas'''.<br />Gemeines deutsches Privatrecht, in wöchentlich 9 Stunden, Derselbe.<br />Deutsches öffentliches Recht, mit steter Vergleichung des öffentlichen Rechts des Großherzogthums Hessen, lehrt, unter Verweisung auf sein "System des deutschen Staatsrechts", und sein "Lehrbnch des Hessischen Staatsrechts täglich von 9-10 Uhr. ord. Professor Dr. '''Weiß'''.<br />Gemeines deutsches Kirchenrecht erörtert, mit Verweisung auf seinen Grundriß der deutschen Kirchenrechtswissenschaft (Mainz 1829), täglich von 10—11 oder von 3-4 Uhr, Derselbe.<br />Gemeines deutsches Criminalrecht, mit Vergleichung des Großh. Hessischen und des Französischen Strafgesetzbuchs, lehrt, täglich von 11—— 12 1/2 Uhr, Kanzler und ordentl. Professor Dr. '''Birnbaum'''.<br />Dieselbe Vorlesung, mit Beziehung auf das Großh. Hessische Strafgesetzbuch, lehrt, in wöchentlich 9 Stunden, Privatdocent Dr. '''Jaup'''.<br />Civilprozeßtheorie trägt, mit Verweisungen auf von Linde’s Lehrbuch, nach eigenem Grundrisse, | |||
Juristische | täglich um 9 Uhr vor, ordentl. Professor Dr. '''Deurer.'''.<br />Gemeinen deutschen Civilprozeß lehrt, in wöchentlich 8 Stunden, Privatdocent Dr. '''von Helmolt'''.<br />Dieselbe Vorlesung, in wöchentlich 6 Stunden, wird vortragen Privatdocent Dr. '''Jaup'''.<br />Gemeinen deutschen Criminalprozeß lehrt, mit Rücksicht auf die neueren deutschen Prozeßordnungen, dreimal um 3 Uhr, ordentl. Professor Dr. '''Deurer'''.<br />Ueber das Verfahren vor Schwurgerichten im Großherzogthum Hessen, in Vergleichung mit dem englischen und französischen Verfahren, wird, in wöchentlich einer Stunde, unentgeltliche Vorträge halten Privatdocent Dr. '''Jaup'''.<br />Andere, von demnächst eintretenden Mitglieder der juristischen Facultät etwa noch zu haltende | ||
Naturrecht oder | Vorlesungen, oder von gegenwärtigen Mitgliedern nach Umständen vorzunehmende Modificationen ihrer | ||
vor, Kanzler und ordentl. Professor | Vorträge werden später besonders angezeigt werden.<br /><br /><center>'''Heilkunde.'''</center>Osteologie und Syndesmologie, täglich, von 10—11 Uhr in der ersten Hälfte des Semesters, Prosector Dr. '''Eckhard'''.<br />Anatomie des Menschen, täglich 2 Stunden von 9—10 und von 2-3 Uhr, ordentlicher Professor Dr. '''Bischoff'''. | ||
1849), täglich in einer noch zu bestimmenden Stunde, ordentl. | |||
Geschichte und | |||
Römisches Erbrecht lehrt, täglich | |||
Deutsche Staats- und Rechtsgeschichte lehrt, in wöchentlich | |||
Gemeines deutsches Privatrecht, in wöchentlich 9 Stunden, Derselbe. | |||
Hessen, lehrt, unter | |||
Hessischen | |||
Gemeines deutsches Kirchenrecht erörtert, mit Verweisung auf seinen Grundriß der deutschen | |||
Gemeines deutsches Criminalrecht, mit Vergleichung des Großh. Hessischen und des | |||
Dieselbe Vorlesung, mit Beziehung | |||
Stunden, Privatdocent | |||
täglich um 9 Uhr vor, ordentl. Professor | |||
Gemeinen deutschen Civilprozeß lehrt, in wöchentlich 8 Stunden, | |||
Dieselbe Vorlesung, in wöchentlich 6 Stunden, wird vortragen | |||
Gemeinen deutschen Criminalprozeß lehrt, mit Rücksicht | |||
Ueber das Verfahren vor Schwurgerichten im Großherzogthum Hessen, in | |||
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Osteologie und | |||
Prosector | |||
Anatomie des Menschen, täglich 2 Stunden von 9—10 und von | |||
Version vom 17. April 2011, 16:28 Uhr
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
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Pastoral, an den 3 letzten Wochentagen von 9-10 Uhr, Derselbe.
Auf Verlangen ist zu mündlichen und schriftlichen unentgeltlichen Uebungen über die von ihm angekündigten Gegenstände bereit ordetl. Professor Dr. Löhnis.
Juristische Encyclopädie wird in wöchentlich 4 Stunden vorgetragen Privatdocent Dr. Jaup.
Naturrecht oder allgemeine Rechts- und Staatslehre trägt fünfmal wöchentlich, von 10-11 Uhr, vor, Kanzler und ordentl. Professor Dr. Birnbaum.
Institutionen und äußere Geschichte des römischen Rechts, nach seinem Grundrisse (Heidelberg 1849), täglich in einer noch zu bestimmenden Stunde, ordentl. Prosessor Dr. Deurer.
Geschichte des römischen Privatrechts, viermal um 2 Uhr, Derselbe. Geschichte und Institutionen des römischen Rechts lehrt, täglich von l1-12 1/2 Uhr, außerordentlicher Professor Dr. Neuner.
Pandecten, nach von Vangerow`s Leitfaden, lehrt, täglich von 10-12 1/2 Uhr, und in wöchentlich 2 noch zu bestimmenden Stunden, Privatdocent Dr. von Helmolt.
Römisches Erbrecht lehrt, täglich von 2—3 Uhr, außerordentlicher Professor Dr. Neuner.
Deutsche Staats- und Rechtsgeschichte lehrt, in wöchentlich 6 Stunden, Privatdocent Dr. Sandhaas.
Gemeines deutsches Privatrecht, in wöchentlich 9 Stunden, Derselbe.
Deutsches öffentliches Recht, mit steter Vergleichung des öffentlichen Rechts des Großherzogthums Hessen, lehrt, unter Verweisung auf sein "System des deutschen Staatsrechts", und sein "Lehrbnch des Hessischen Staatsrechts täglich von 9-10 Uhr. ord. Professor Dr. Weiß.
Gemeines deutsches Kirchenrecht erörtert, mit Verweisung auf seinen Grundriß der deutschen Kirchenrechtswissenschaft (Mainz 1829), täglich von 10—11 oder von 3-4 Uhr, Derselbe.
Gemeines deutsches Criminalrecht, mit Vergleichung des Großh. Hessischen und des Französischen Strafgesetzbuchs, lehrt, täglich von 11—— 12 1/2 Uhr, Kanzler und ordentl. Professor Dr. Birnbaum.
Dieselbe Vorlesung, mit Beziehung auf das Großh. Hessische Strafgesetzbuch, lehrt, in wöchentlich 9 Stunden, Privatdocent Dr. Jaup.
Civilprozeßtheorie trägt, mit Verweisungen auf von Linde’s Lehrbuch, nach eigenem Grundrisse,
täglich um 9 Uhr vor, ordentl. Professor Dr. Deurer..
Gemeinen deutschen Civilprozeß lehrt, in wöchentlich 8 Stunden, Privatdocent Dr. von Helmolt.
Dieselbe Vorlesung, in wöchentlich 6 Stunden, wird vortragen Privatdocent Dr. Jaup.
Gemeinen deutschen Criminalprozeß lehrt, mit Rücksicht auf die neueren deutschen Prozeßordnungen, dreimal um 3 Uhr, ordentl. Professor Dr. Deurer.
Ueber das Verfahren vor Schwurgerichten im Großherzogthum Hessen, in Vergleichung mit dem englischen und französischen Verfahren, wird, in wöchentlich einer Stunde, unentgeltliche Vorträge halten Privatdocent Dr. Jaup.
Andere, von demnächst eintretenden Mitglieder der juristischen Facultät etwa noch zu haltende
Vorlesungen, oder von gegenwärtigen Mitgliedern nach Umständen vorzunehmende Modificationen ihrer
Vorträge werden später besonders angezeigt werden.
Osteologie und Syndesmologie, täglich, von 10—11 Uhr in der ersten Hälfte des Semesters, Prosector Dr. Eckhard.
Anatomie des Menschen, täglich 2 Stunden von 9—10 und von 2-3 Uhr, ordentlicher Professor Dr. Bischoff.