Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/307: Unterschied zwischen den Versionen

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Vom Zentner ,3jzz
4) Von Kupfer und Messing und daraus gefertigten Waareni 19.); MEZ     
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.5) Von rohem Zucker und Farin . . . F ........ ——— 20 1 10 
6) Von Kolophonium (5. 6. 2.); außereuropäischen Tischlerhölzern (16)   
(5. 6. 3.); Schmalte, Soda (Mineral-Alkali) (5,,-;.); Schwe- 
» « felfäure (5. 11.); Muschel- oder Schalthieren aus der See (25. 
ls.); getrockneten, geräucherten oder gesalzenen Fischen, Heringe 
ausgenommen; Salmiak, Spießglanz (Antimonium), Thran . i—— 10 — 35 
7) Von grünem Eisenvitriol (5. C1.); Mennige (5. 3;.); natürlichem (8) i 
Mineralwasser in Flaschen und Krügen (5. 11.); Talg (36.); 
rohem Agatstein und großen Mormorarbeiten, Als: Statuen,    —5« 
Büsten, Kaminen ............... — 5 —— 17tz, 
I i 8) Von Salz (25. i.), wenn solches durch die Häfen von Danzig, Memel und über Pillau 
, eingeführt wird, zum Bedarf der Königlich Polnischen Salzadministration unter Kontrole 
, der Königlich Preußischen Salzadministration, von der Preußischen Last . . 3 Rthlr. 
« 9) Von»Weizen und anderen unter Nr. 10 nicht besonders genannten Getreidearten, desglei-  slss
D chen von Hülsensfrüchten, als: Bohnen, Erbsen, Linsen, Wirken, aus der Weichsel, dem 
Niemen und der Warthe eingehend und durch die Häfen von Danzig und Memel, auch 
U über Elbing und Königsberg) über Pillau, so wie über Stettin ausgehend, vom Preußischer: 
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10) Von Roggen, Gerste und Hafer, auf denselben Strömen ein- und über die vorgenannten 
,  Häfen ausgehend, vom Preußischen Scheffel ..... 2 .... 2 . . Nt Sgr. 
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ist Bei der Durchsuhr durch nachgenannte Theile des Vereinsgebietes oder auf nachgenannten 
Straßen wird von den beim Ein- und Ausgange höher belegten Gegenständen an Durchgangs-  gsi
' abgabe nur erhoben: 
.4. Von Waaren, welche durch die Odermündungen oder links der Oder, oder auf der 
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  lowitz, oder endlich durch die Odermündungen wieder ausgehen (mit Ausschluß der  iks;
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Version vom 16. April 2011, 07:49 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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No. 27.
Vom Zentner ,3jzz 4) Von Kupfer und Messing und daraus gefertigten Waareni 19.); MEZ , Gewürzen (25. ic.); Kaffee (25..111. und 11.);—T(1bac1fsfclbrikfltkn sk (25. 7. 2.); Schafwolle (41. ei.) ..... « . . . » z 1 —— 1 45 F FH gtgf .5) Von rohem Zucker und Farin . . . F ........ ——— 20 1 10 6) Von Kolophonium (5. 6. 2.); außereuropäischen Tischlerhölzern (16) (5. 6. 3.); Schmalte, Soda (Mineral-Alkali) (5,,-;.); Schwe- » « felfäure (5. 11.); Muschel- oder Schalthieren aus der See (25. ls.); getrockneten, geräucherten oder gesalzenen Fischen, Heringe ausgenommen; Salmiak, Spießglanz (Antimonium), Thran . i—— 10 — 35 7) Von grünem Eisenvitriol (5. C1.); Mennige (5. 3;.); natürlichem (8) i Mineralwasser in Flaschen und Krügen (5. 11.); Talg (36.); rohem Agatstein und großen Mormorarbeiten, Als: Statuen, —5«  Büsten, Kaminen ............... — 5 —— 17tz, I i 8) Von Salz (25. i.), wenn solches durch die Häfen von Danzig, Memel und über Pillau , eingeführt wird, zum Bedarf der Königlich Polnischen Salzadministration unter Kontrole , der Königlich Preußischen Salzadministration, von der Preußischen Last . . 3 Rthlr. « 9) Von»Weizen und anderen unter Nr. 10 nicht besonders genannten Getreidearten, desglei- slss D chen von Hülsensfrüchten, als: Bohnen, Erbsen, Linsen, Wirken, aus der Weichsel, dem Niemen und der Warthe eingehend und durch die Häfen von Danzig und Memel, auch U über Elbing und Königsberg) über Pillau, so wie über Stettin ausgehend, vom Preußischer: s Scheffel ............. . ......... 2 Sgr. 10) Von Roggen, Gerste und Hafer, auf denselben Strömen ein- und über die vorgenannten , Häfen ausgehend, vom Preußischen Scheffel ..... 2 .... 2 . . Nt Sgr. sz iij ysth ’ 11. A b f ch u i t t. ist Bei der Durchsuhr durch nachgenannte Theile des Vereinsgebietes oder auf nachgenannten Straßen wird von den beim Ein- und Ausgange höher belegten Gegenständen an Durchgangs- gsi ' abgabe nur erhoben: .4. Von Waaren, welche durch die Odermündungen oder links der Oder, oder auf der Straße über Neu-Berun, oder endlich auf der Eisenbahn über Mhslowitz ein- und links s der Oder oder auf der Straße über Neu-Berun, oder auf der Eisenbahn über Mys- F lowitz, oder endlich durch die Odermündungen wieder ausgehen (mit Ausschluß der iks; s Durchsnhr auf den nachstehend unter 13 und 0 bezeichneten Straßenzügen), vom s 2 Zentner .................ä 5 Sgr. oder 17P kr. —— E-
Vom Zentner.
Rthlr. SGr.
(gGr.)
fl.
kr.