Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/249: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 20: Zeile 20:
Im Laufe des zweiten Quartals 1851 sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nachstehende Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hierauf die betreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden:
Im Laufe des zweiten Quartals 1851 sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nachstehende Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hierauf die betreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden:
:1) die Schenkung der Elisabethe '''Ofenloch''', Wittwe des Damian Ofenloch III., zu Bürstadt an den katholischen Kirchenfonds daselbst, im Betrage von 100 fl., für die jährliche Abhaltung eines Engelamts, eines Seelenamts und einer Seelenmesse;
:1) die Schenkung der Elisabethe '''Ofenloch''', Wittwe des Damian Ofenloch III., zu Bürstadt an den katholischen Kirchenfonds daselbst, im Betrage von 100 fl., für die jährliche Abhaltung eines Engelamts, eines Seelenamts und einer Seelenmesse;
:2) das Vermächtnis der Wittwe des Heinrich '''Lorum''' zu Mainz an den Kirchenfonds von St. Peter daselbst im Betrage von 200 fl. für die jährliche Abhaltung eines Seelenamts;
:2) das Vermächtniß der Wittwe des Heinrich '''Lorum''' zu Mainz an den Kirchenfonds von St. Peter daselbst im Betrage von 200 fl. für die jährliche Abhaltung eines Seelenamts;
:3) die Schenkung eines Ungenannten an den Kirchenfonds von St. Peter zu Mainz im Betrage von 100 fl. für die jährliche Lesung einer Seelenmesse;
:3) die Schenkung eines Ungenannten an den Kirchenfonds von St. Peter zu Mainz im Betrage von 100 fl. für die jährliche Lesung einer Seelenmesse;
:4) die Schenkung der Babette '''Neuer''', gebornen '''Minola''', zu Bingen an die katholische Kirche daselbst im Betrage von 100 fl. für Abhaltung eines Jahrgedächtnisses;
:4) die Schenkung der Babette '''Neuer''', gebornen '''Minola''', zu Bingen an die katholische Kirche daselbst im Betrage von 100 fl. für Abhaltung eines Jahrgedächtnisses;
:5) die Schenkung des Carl Chr. '''Hanner''' zu Büdingen an die Stadt Büdingen im Betrage von 200 fl. zur Gründung einer Lese-Bibliothek;
:5) die Schenkung des Carl Chr. '''Hanner''' zu Büdingen an die Stadt Büdingen im Betrage von 200 fl. zur Gründung einer Lese-Bibliothek;
:6) das Vermächtnis des quiescirten Königlich Bayerischen Bezirksgerichts-Präsidenten Franz Anton '''Kollei''' zu Kaiserslautern an den Armenfonds zu Büdesheim, im Reg.-Bez. Mainz, im Betrage von 200 fl.;
:6) das Vermächtniß des quiescirten Königlich Bayerischen Bezirksgerichts-Präsidenten Franz Anton '''Kollei''' zu Kaiserslautern an den Armenfonds zu Büdesheim, im Reg.-Bez. Mainz, im Betrage von 200 fl.;
:7) die Schenkung der Kinder und Enkel des früheren Beamten zu Kürnbach, Regierungsraths '''Hallwachs''', an den Heiligenfonds zu Kürnbach im Betrage von 300 fl. zur Verwendung für die kranken und hülflosen Armen daselbst;
:7) die Schenkung der Kinder und Enkel des früheren Beamten zu Kürnbach, Regierungsraths '''Hallwachs''', an den Heiligenfonds zu Kürnbach im Betrage von 300 fl. zur Verwendung für die kranken und hülflosen Armen daselbst;
:8) das Vermächtnis der Anna Maria '''Metern''', Wittwe des Matthäus Matern, zu Guntersblum an die evangelische Kirche daselbst im Betrage von 150 fl. zu Gunsten der dasigen Ortsarmen;
:8) das Vermächtniß der Anna Maria '''Metern''', Wittwe des Matthäus Matern, zu Guntersblum an die evangelische Kirche daselbst im Betrage von 150 fl. zu Gunsten der dasigen Ortsarmen;

Version vom 7. April 2011, 03:52 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
<<<Vorherige Seite
[248]
Nächste Seite>>>
[250]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.


Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.

No. 23.


Verzollung angemeldet werden, der Wahl des Zollpflichtigen überlassen, entweder sich mit der Taravergütung für 8 Zentner zu begnügen, oder auf Ermittelung des Nettogewichtes durch Verwiegung anzutragen.
Bei baumwollenen und wollenen Geweben (Tarif Abth. II. 2. c und 41. c) findet diese Bestimmung schon Anwendung, wenn Ballen von einem Bruttogewichte über 6 Zentner angemeldet werden, dergestalt, daß dabei nur von 6 Zentnern eine Tara bewilligt wird."
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Sraarssiegel.

(L. S.)

LUDWIG
F. v. Schenck.



Bekanntmachung,
die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.

Im Laufe des zweiten Quartals 1851 sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nachstehende Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hierauf die betreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden:

1) die Schenkung der Elisabethe Ofenloch, Wittwe des Damian Ofenloch III., zu Bürstadt an den katholischen Kirchenfonds daselbst, im Betrage von 100 fl., für die jährliche Abhaltung eines Engelamts, eines Seelenamts und einer Seelenmesse;
2) das Vermächtniß der Wittwe des Heinrich Lorum zu Mainz an den Kirchenfonds von St. Peter daselbst im Betrage von 200 fl. für die jährliche Abhaltung eines Seelenamts;
3) die Schenkung eines Ungenannten an den Kirchenfonds von St. Peter zu Mainz im Betrage von 100 fl. für die jährliche Lesung einer Seelenmesse;
4) die Schenkung der Babette Neuer, gebornen Minola, zu Bingen an die katholische Kirche daselbst im Betrage von 100 fl. für Abhaltung eines Jahrgedächtnisses;
5) die Schenkung des Carl Chr. Hanner zu Büdingen an die Stadt Büdingen im Betrage von 200 fl. zur Gründung einer Lese-Bibliothek;
6) das Vermächtniß des quiescirten Königlich Bayerischen Bezirksgerichts-Präsidenten Franz Anton Kollei zu Kaiserslautern an den Armenfonds zu Büdesheim, im Reg.-Bez. Mainz, im Betrage von 200 fl.;
7) die Schenkung der Kinder und Enkel des früheren Beamten zu Kürnbach, Regierungsraths Hallwachs, an den Heiligenfonds zu Kürnbach im Betrage von 300 fl. zur Verwendung für die kranken und hülflosen Armen daselbst;
8) das Vermächtniß der Anna Maria Metern, Wittwe des Matthäus Matern, zu Guntersblum an die evangelische Kirche daselbst im Betrage von 150 fl. zu Gunsten der dasigen Ortsarmen;