Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/240: Unterschied zwischen den Versionen

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:und Landstreicherei,
:und Landstreicherei, und zwar Hieronymus '''Hochgenug''' in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, je um den andern Tag, 14 Tage lang jedes Vierteljahr der ganzen Strafzeit, Johann '''Haun''' in eine Correctionshausstrafe von 8 1/2 Jahren mit derselben Schärfung während 3 Wochen in jedem halben Jahr der ersten 3 Jahre und 6 Monate; Georg Adam '''Trautmann''' in eine solche von 1 1/2 Jahren mit der gleichen Schärfung während 8 Tagen, alle 3 Monate der ganzen Strafzeit; Johann Georg '''Trautmann''' in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten; Wendel '''Braunert''' II. in eine solche von 3 Jahren; Christine '''Braunert''' und Marie Elis. '''Wagner''' in eine solche von 2 Jahren und 9 Monaten, und Daniel '''Daum''' ebenfalls in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 3 Monate - durch Urtheil vom 14. Juli 1849.
:20) Eva '''Bolz''' von Kleinrohrheim, wegen wiederholter Landstreicherei, in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren und zu Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe durch Urtheil vom 14. Juni 1850.
:21)

Version vom 4. April 2011, 13:22 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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No. 22.

und Landstreicherei, und zwar Hieronymus Hochgenug in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, je um den andern Tag, 14 Tage lang jedes Vierteljahr der ganzen Strafzeit, Johann Haun in eine Correctionshausstrafe von 8 1/2 Jahren mit derselben Schärfung während 3 Wochen in jedem halben Jahr der ersten 3 Jahre und 6 Monate; Georg Adam Trautmann in eine solche von 1 1/2 Jahren mit der gleichen Schärfung während 8 Tagen, alle 3 Monate der ganzen Strafzeit; Johann Georg Trautmann in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten; Wendel Braunert II. in eine solche von 3 Jahren; Christine Braunert und Marie Elis. Wagner in eine solche von 2 Jahren und 9 Monaten, und Daniel Daum ebenfalls in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 3 Monate - durch Urtheil vom 14. Juli 1849.
20) Eva Bolz von Kleinrohrheim, wegen wiederholter Landstreicherei, in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren und zu Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe durch Urtheil vom 14. Juni 1850.
21)