Herforder Chronik (1910)/168: Unterschied zwischen den Versionen

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schon in älteren Urkunden mit dem obigen Namen erwähnt: „<tt>prope parvam molam super Hollant,</tt> oder <tt>... juxta parvum molendinum in parochia S. Johannis baptiste situatae</tt>.“ Nach ihrer Lage zu urteilen, muß sie schon in den ältesten Zeiten vor der Gründung der Neustadt und zum Nutzen der ersten Ansiedler vorhanden gewesen sein. Sie war abteiliches Gut, wurde verkauft, scheint aber wieder an die Abtei gekommen zu sein, welche diese Mühle an das Wandschneideramt (Tuchhändler) als Walkmühle verpachtete. Als späteres städtisches Eigentum sehen wir sie in eine Kornmühle verwandelt, bis sie als Mühle ganz einging. Ihre Wasserkraft wird heute von der Questschen Tischlerei benutzt.
 
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====== b) Außerhalb der Stadt. ======
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====== 1. Die Wehmühle. ======
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Sie ist die Werremühle des Libberhofes, als er noch außerhalb der Stadt lag. Unterhalb des Kreuzkolkes mündet in die Werre der Hundsbach, der weiter oben als Mühlenbach schon seine Kraft der Putchemühle gewidmet hat und an seiner Mündung die Wehmühle trieb. Die Mühle steht nicht mehr. Sie war ehemals Eigentum des Geschlechtes de Libbere, das wahrscheinlich von diesem Besitz den Namen von Quernheim (Querne ist altdeutsch Mühle) angenommen hat. Sie wird schon im Jahre 1224 in Urkunden angeführt. Sie war später im Besitze der Abtei und daher trägt sie ihren Namen Wehmühle. Denn wedem oder weme ist Pfarrgut, aus weme-mühle ist Wehmühle geworden, wie aus Weme-meier, Wehmeier, dem Meier des Pfarrgutes, und aus Weme-Hövener, dem Hofbesitzer auf dem Pfarrgute, - Wehmhöner.
 
Einen Beweis, daß die Äbtissin die Gerichtsbarkeit über diese Mühle hatte, gibt die Notiz im Lehnsprotokoll von 1517 (Darpe a. a. O. 317):
:„Am dage Brigide verdrank tor Wedemolen de mollerknecht myn gn. fruwe gaff orleff, enne ute dem water to nemende; hadde in dem budel 12 mark; nam myn gn. frowe.“
 
D. i.: Am Brigittentage ertrank an der Wedemühle der Müllerbursche. Meine gn. Frau (die Äbtissin) gab Befehl, ihn aus dem Wasser zu nehmen; er hatte 12 Mark in der Tasche, welche m. gn. Frau nahm (als Heergewäte, d. i. Nachlaß).
 
Aus dem Vorgesagten ist ersichtlich, daß die von einigen beliebte Schreibung Weidemühle eine unrichtige Übertragung der alten wedemolen ist. Der Name hat weder mit <tt>salix</tt>, Weidenbaum, noch mit <tt>pascua</tt>, Futterweide, etwas zu tun.
 
Im 18. Jahrhundert sehen wir die Mühle im Besitz des Ministerialen v. Westphalen, der auch mit dem nahen abteilichen Vögekamp, dem heutigen Bügel, belehnt war. Sein Hof in der Stadt, der Westphälische Hof, lag an der Stelle des Theaters nach der Aa hin.

Aktuelle Version vom 17. August 2009, 16:24 Uhr

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schon in älteren Urkunden mit dem obigen Namen erwähnt: „prope parvam molam super Hollant, oder ... juxta parvum molendinum in parochia S. Johannis baptiste situatae.“ Nach ihrer Lage zu urteilen, muß sie schon in den ältesten Zeiten vor der Gründung der Neustadt und zum Nutzen der ersten Ansiedler vorhanden gewesen sein. Sie war abteiliches Gut, wurde verkauft, scheint aber wieder an die Abtei gekommen zu sein, welche diese Mühle an das Wandschneideramt (Tuchhändler) als Walkmühle verpachtete. Als späteres städtisches Eigentum sehen wir sie in eine Kornmühle verwandelt, bis sie als Mühle ganz einging. Ihre Wasserkraft wird heute von der Questschen Tischlerei benutzt.

b) Außerhalb der Stadt.
1. Die Wehmühle.

Sie ist die Werremühle des Libberhofes, als er noch außerhalb der Stadt lag. Unterhalb des Kreuzkolkes mündet in die Werre der Hundsbach, der weiter oben als Mühlenbach schon seine Kraft der Putchemühle gewidmet hat und an seiner Mündung die Wehmühle trieb. Die Mühle steht nicht mehr. Sie war ehemals Eigentum des Geschlechtes de Libbere, das wahrscheinlich von diesem Besitz den Namen von Quernheim (Querne ist altdeutsch Mühle) angenommen hat. Sie wird schon im Jahre 1224 in Urkunden angeführt. Sie war später im Besitze der Abtei und daher trägt sie ihren Namen Wehmühle. Denn wedem oder weme ist Pfarrgut, aus weme-mühle ist Wehmühle geworden, wie aus Weme-meier, Wehmeier, dem Meier des Pfarrgutes, und aus Weme-Hövener, dem Hofbesitzer auf dem Pfarrgute, - Wehmhöner.

Einen Beweis, daß die Äbtissin die Gerichtsbarkeit über diese Mühle hatte, gibt die Notiz im Lehnsprotokoll von 1517 (Darpe a. a. O. 317):

„Am dage Brigide verdrank tor Wedemolen de mollerknecht myn gn. fruwe gaff orleff, enne ute dem water to nemende; hadde in dem budel 12 mark; nam myn gn. frowe.“

D. i.: Am Brigittentage ertrank an der Wedemühle der Müllerbursche. Meine gn. Frau (die Äbtissin) gab Befehl, ihn aus dem Wasser zu nehmen; er hatte 12 Mark in der Tasche, welche m. gn. Frau nahm (als Heergewäte, d. i. Nachlaß).

Aus dem Vorgesagten ist ersichtlich, daß die von einigen beliebte Schreibung Weidemühle eine unrichtige Übertragung der alten wedemolen ist. Der Name hat weder mit salix, Weidenbaum, noch mit pascua, Futterweide, etwas zu tun.

Im 18. Jahrhundert sehen wir die Mühle im Besitz des Ministerialen v. Westphalen, der auch mit dem nahen abteilichen Vögekamp, dem heutigen Bügel, belehnt war. Sein Hof in der Stadt, der Westphälische Hof, lag an der Stelle des Theaters nach der Aa hin.