Eupen und Umgegend (1879)/111: Unterschied zwischen den Versionen

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Generalvikar Wilhelm Bernard von Hinnisdael erneuerte die Erlaubniß wieder auf zwei Jahre, den 17. Januar 1698 und dehnte dieselbe endlich durch Rescript vom 20. Januar 1700 auf Lebenszeit der Gründer Michael und Mathias Clebank aus. Derselbe erlaubte ferner am 6. Januar 1699, daß „in der von den Kaufleuten Clebank zur größern Ehre des Allmächtigen erbauten prächtigen Kapelle das Hochwürdigste Gut aufbewahrt werde, unter der Bedingung, daß Tag und Nacht die Gotteslampe brenne, der Pfarrer von Eupen zustimme und die Rechte der Pfarrkirche unangetastet blieben.“
 
{{NE}} Ferner ertheilte derselbe unter'm 14. Januar 1699 allen Gläubigen beiderlei Geschlechts, welche dreimal das Gebet des Herrn nebst dem englischen Gruße oder die lauretanische Litanei in der Muttergotteskapelle beteten oder dem Absingen derselben andächtig beiwohnten, einen Ablaß von 40 Tagen.
 
{{NE}} Im Jahre 1723 starb Mathias Clebank, der letzte der Gründer, und es erlosch somit die auf Lebenszeit gewährte Erlaubnis zur Abhaltung des Gottesdienstes in der Werthkapelle. Um aber diesen für die Zukunft zu sichern, hatte er durch sein im Jahre 1716 errichtetes Testament Fürsorge getroffen. In demselben verpflichtete er seine Erben, jährlich die Zinsen eines Kapitals von 1000 Patakons (ohne Angabe zu wieviel Prozent) an den Geistlichen, der an der Kapelle fungire, zu zahlen. Weiter bestimmte der Testator, daß den Erben die Collation der Stiftung verbleiben und dieselben gehalten sein sollten, so lange einen Geistlichen der Abtei Klosterrath zu wählen, als keiner aus seiner Verwandtschaft väterlicher- oder mütterlicherseits fähig sei, die Stiftungsobliegenheiten zu erfüllen; im Falle einmal einem solchen Verwandten die Stelle übertragen worden, sollte in Zukunft immer nur ein Weltgeistlicher angestellt werden.“
 
{{NE}} Einige Bedenken, welche der Abt von Klosterrath, Nic. Heyendal und der zeitige Pfarrer von Eupen ''(modernus pastor)'' Casp. Henreco, glaubten gegen diese Bestimmungen erheben zu müssen, wurden durch die Verhandlungen mit den Testamentsexecutoren, Aegidius Blankart, Canonicus an St. Servatius zu Maestricht, Neffen des

Aktuelle Version vom 25. Mai 2009, 18:07 Uhr

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Eupen und Umgegend (1879)
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Generalvikar Wilhelm Bernard von Hinnisdael erneuerte die Erlaubniß wieder auf zwei Jahre, den 17. Januar 1698 und dehnte dieselbe endlich durch Rescript vom 20. Januar 1700 auf Lebenszeit der Gründer Michael und Mathias Clebank aus. Derselbe erlaubte ferner am 6. Januar 1699, daß „in der von den Kaufleuten Clebank zur größern Ehre des Allmächtigen erbauten prächtigen Kapelle das Hochwürdigste Gut aufbewahrt werde, unter der Bedingung, daß Tag und Nacht die Gotteslampe brenne, der Pfarrer von Eupen zustimme und die Rechte der Pfarrkirche unangetastet blieben.“

       Ferner ertheilte derselbe unter'm 14. Januar 1699 allen Gläubigen beiderlei Geschlechts, welche dreimal das Gebet des Herrn nebst dem englischen Gruße oder die lauretanische Litanei in der Muttergotteskapelle beteten oder dem Absingen derselben andächtig beiwohnten, einen Ablaß von 40 Tagen.

       Im Jahre 1723 starb Mathias Clebank, der letzte der Gründer, und es erlosch somit die auf Lebenszeit gewährte Erlaubnis zur Abhaltung des Gottesdienstes in der Werthkapelle. Um aber diesen für die Zukunft zu sichern, hatte er durch sein im Jahre 1716 errichtetes Testament Fürsorge getroffen. In demselben verpflichtete er seine Erben, jährlich die Zinsen eines Kapitals von 1000 Patakons (ohne Angabe zu wieviel Prozent) an den Geistlichen, der an der Kapelle fungire, zu zahlen. Weiter bestimmte der Testator, daß den Erben die Collation der Stiftung verbleiben und dieselben gehalten sein sollten, so lange einen Geistlichen der Abtei Klosterrath zu wählen, als keiner aus seiner Verwandtschaft väterlicher- oder mütterlicherseits fähig sei, die Stiftungsobliegenheiten zu erfüllen; im Falle einmal einem solchen Verwandten die Stelle übertragen worden, sollte in Zukunft immer nur ein Weltgeistlicher angestellt werden.“

       Einige Bedenken, welche der Abt von Klosterrath, Nic. Heyendal und der zeitige Pfarrer von Eupen (modernus pastor) Casp. Henreco, glaubten gegen diese Bestimmungen erheben zu müssen, wurden durch die Verhandlungen mit den Testamentsexecutoren, Aegidius Blankart, Canonicus an St. Servatius zu Maestricht, Neffen des