Eupen und Umgegend (1879)/034: Unterschied zwischen den Versionen

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überdies, daß es innerhalb desselben Termins Unserm Finanz-Rath in Brabant Alles bei Verlust der Gnade eingetragen werde; beauftragen Sr. Königlichen Hoheit, und befehlen Unseren sehr Lieben, Theuern und Getreuen, denjenigen Unseres Staatsraths, den Chef-Präsidenten und Beamten Unseres geheimen Raths, dem Kanzlei und Beamten Unseres verordneten Raths in Brabant, und allen anderen Justizbeamten, Offizieren und Unterthanen, welche dieses betrifft und berührt, besagten Flecken Neau in den Besitz und Gebrauch dieses Unseres gegenwärtigen Gnadenactes, Verleihungs- und Einlösungsbriefes zu belassen, ohne ihm irgend ein Hinderniß in den Weg zu legen, noch dulden, daß ihm eins in den Weg gelegt werde, im Gegentheil und ungeachtet der zu diesem Zwecke erlassenen Anordnungen und Bekanntmachungen, welche Wir für diesen einzigen Fall außer Kraft setzen, dieselben für den Rest in ihrer vollen und vollständigen Gewalt und Kraft lassend. Denn so haben Wir beschlossen. Zur Bekräftigung dessen haben Wir Gegenwärtiges unterschrieben und mit Unserm Großen Siegel versehen lassen.
 
{{NE}} Gegeben zu Wien den 12. Juni, im Jahre des Heils Eintausend siebenhundert acht und sechszig, und im acht und zwanzigsten  Unserer Regierung.
<div align="center">Maria Theresia.</div>
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{{NE}} Verleihungs- und Einlösungsbriefe zu Gunsten der Gemeinde von Neau in der Provinz Limburg, für ein Haus nebst daran stoßenden Garten, bestimmt zu den Gerichts-Sitzungen und anderen nützlichen Anstalten.
 
{{NE}} Der General-Schatzmeister, die General-Räthe und Beamten der Domainen und Finanzen der Kaiserin Wittwe und Apostolischen Königin genehmigen und gewahren, soweit dieses sie betrifft, daß der Inhalt Dieses ausgeführt und erfüllt werde, so und in derselben Form und Art, wie Ihre Majestät es will und befiehlt durch diese Vollmacht. So geschehen zu Brüssel im Domainen- und Finanz-Rath Ihrer Majestät unter eigenhändiger Unterschrift des General-Schatzmeisters, der Räthe und Beamten, den ersten October Eintausend siebenhundert acht und sechszig.
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überdies, daß es innerhalb desselben Termins Unserm Finanz-Rath in Brabant Alles bei Verlust der Gnade eingetragen werde; beauftragen Sr. Königlichen Hoheit, und befehlen Unseren sehr Lieben, Theuern und Getreuen, denjenigen Unseres Staatsraths, den Chef-Präsidenten und Beamten Unseres geheimen Raths, dem Kanzlei und Beamten Unseres verordneten Raths in Brabant, und allen anderen Justizbeamten, Offizieren und Unterthanen, welche dieses betrifft und berührt, besagten Flecken Neau in den Besitz und Gebrauch dieses Unseres gegenwärtigen Gnadenactes, Verleihungs- und Einlösungsbriefes zu belassen, ohne ihm irgend ein Hinderniß in den Weg zu legen, noch dulden, daß ihm eins in den Weg gelegt werde, im Gegentheil und ungeachtet der zu diesem Zwecke erlassenen Anordnungen und Bekanntmachungen, welche Wir für diesen einzigen Fall außer Kraft setzen, dieselben für den Rest in ihrer vollen und vollständigen Gewalt und Kraft lassend. Denn so haben Wir beschlossen. Zur Bekräftigung dessen haben Wir Gegenwärtiges unterschrieben und mit Unserm Großen Siegel versehen lassen.

       Gegeben zu Wien den 12. Juni, im Jahre des Heils Eintausend siebenhundert acht und sechszig, und im acht und zwanzigsten Unserer Regierung.

Maria Theresia.
Für die Kaiserin Wittwe und Königin
A. Goe Lederer.

       Verleihungs- und Einlösungsbriefe zu Gunsten der Gemeinde von Neau in der Provinz Limburg, für ein Haus nebst daran stoßenden Garten, bestimmt zu den Gerichts-Sitzungen und anderen nützlichen Anstalten.

       Der General-Schatzmeister, die General-Räthe und Beamten der Domainen und Finanzen der Kaiserin Wittwe und Apostolischen Königin genehmigen und gewahren, soweit dieses sie betrifft, daß der Inhalt Dieses ausgeführt und erfüllt werde, so und in derselben Form und Art, wie Ihre Majestät es will und befiehlt durch diese Vollmacht. So geschehen zu Brüssel im Domainen- und Finanz-Rath Ihrer Majestät unter eigenhändiger Unterschrift des General-Schatzmeisters, der Räthe und Beamten, den ersten October Eintausend siebenhundert acht und sechszig.

Baron de Capiere. de Lascaille. J. de Witt.

       Heute den 10. October 1768 sind die patentirten Verleihungs- und Einlösungsbriefe im großen Bureau des Rechnungshofes Ihrer Majestät der Kaiserin Wittwe und Apostolischen Königin eingesehen, vorgelesen und sofort bestätigt und ins Tilgungsregister eingetragen worden im August 1768 unter Litt. D. D. Nro. 5 Fol. 5.

de Wavrance. T. F. Barret. J. B. Bandenbranden.

       Der gegenwärtige Verleihungsbrief ist von mir gesehen uud einregistrirt worden den 17. October 1768.

Der fiskalische Rath
P. S. Creylen.