Eupen und Umgegend (1879)/033

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Eupen und Umgegend (1879)
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       Copie authentique de cette affigé et publié après la grande Messe au lieu accontremé le 9 9bre 1768, pareille copie auth, insinué à la Justice d'Eupen le 7 9bre après et une 3. copie auth. insinué à mons. de Hodiamont Seigneur d'Eupen le 9 9bre 1768.

N. Schils Notar Regens.

       Maria Theresia, von Gottes Gnaden, Römische Kaiserin Wittwe, Königin von Ungarn, Böhmen, Dalmatien, Croatien, Slavonien ec.; Erzherzogin von Oesterreich; Herzogin von Burgund, Lothringen, Brabant, Limburg, Luxemburg, Geldern, Mailand, Steyermark, Kärnthen, Krain, Mantua, Parma, Piarenza, Guastalla, Würtemberg, Ober- und Niederschlesien ec.; Großfürstin von Siebenbürqen; Fürstin von Schwaben; Markgräfin des Heiligen Römischen Reichs, Bukowina, Mähren, Ober- und Niederlausitz; Gräfin von Habsburg, Flandern, Artois, Tyrol, Hennegau, Namur, Ferrete, Kyburg, Görz und Gradisca; Landgräfin von Elsaß; Gebieterin der Mark Slavonien, des Port Naon, Salins und Mecheln; Herzogin von Lothringen und Bar; Großherzogin von Toscana.

       Allen denen, welche Gegenwärtiges zu Gesicht bekommen, Gruß. Von Seiten Unserer theuern und vielgeliebten Bürgermeister und Verwaltungsräthe des Fleckens Neau, in Unserer Provinz Limburg, ist Uns sehr unterthänigst erklärt worden, daß sie ein Haus nebst Garten, in der Mitte des Fleckens gelegen, in der Absicht erworben haben, dasselbe sowohl zu den Gerichts-Versammlungen, als auch zu verschiedenen anderen nützlichen und für das öffentliche Wohl unentbehrlichen Anstalten, als: zu Gefängnissen für Verbrecher, zu Schlacht- und Wachthäusern, zu einem Platze zum Getreide-Abmessen, zu der öffentlichen Schule und zur Wohnung der Invaliden einzurichten, Uns demüthig bittend, ihnen Unsere zu diesem Behufe erforderlichen Verleihungs- und Einlösungsbriefe gewähren zu wollen. Nachdem Wir Obiges in Erwägung gezogen und Wir Willens sind, der Ersprießlichkeit der Absichten der Vertreter wohlwollendes Gehör zu leihen, so haben Wir auf den Rath Unseres sehr theuern und lieben Schwagers und Vetters, des Durchlauchtigsten Herzogs Karl Alexander von Lothringen und Bar, Verweser des Großmeisterthums in Preußen, Großmeister des Deutsch-Ordens in Deutschland und Italien, Unser Lieutenant, Gouverneur und General-Capitain der Niederlande, und auch Unser Hof- und Staatskanzler, nicht allein diese Errungenschaft genehmigt, sondern haben auch gewährt, wie Wir durch Gegenwärtiges den Bürgermeistern und Verwaltungsräthen des Fleckens Neau die Einlösung des genannten Hauses nebst Garten gewähren, indessen mit dem Bedinge, daß diese Theile allen bestehenden und noch einzurichtenden Lasten und Abgaben unterworfen bleiben werden, wie alle nicht eingelösten Güter, sowie allen herrschaftlichen, feudalischen und zinspflichtigen Rechten, Loosen und Verkäufen, und allen Verschreibungen, welcher Natur dieselben sein mögen.

       Verordnen, daß das Gegenwärtige bei Unserm Finanz-Rath, bei Unserm Rechnungshof und sonst wo es erforderlich wäre, im Jahre seines Datums und