Bürgerbuch: Unterschied zwischen den Versionen

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Im '''Bürgerbuch''' wurden die Einwohner einer Gemeinde verzeichnet, die einen [[Bürgereid]] geleistet hatten und somit bestimmte Rechte erwarben (z.B. Ausübung eines Gewerbes, Wahlrecht), aber auch Pflichten übernahmen (z.B. Steuern abzuführen, Verteidigung).
Im '''Bürgerbuch''' wurden die Einwohner einer Stadt verzeichnet, die das [[Bürgerrecht]] erworben hatten, indem sie den [[Bürgereid]] geleistet und das [[Bürgergeld]] gezahlt hatten ([[Neubürger]]). Mit dem [[Bürgerrecht]] erwarben Sie bestimmte Rechte (z.B. Ausübung eines Gewerbes, Wahlrecht), aber auch Pflichten (z.B. Steuern abzuführen, Verteidigung).
 
Häufig wird in Bürgerbüchern die Herkunft der Neubürger festgehalten. Die Höhe des Bürgergeldes war manchmal vom Vermögen des Neubürgers abhängig. Manchmal wurde ein geringeres Bürgergeld verlangt, wenn der Neubürger eine Bürgertochter oder -witwe geheiratet hatte. Daher sind bei Kenntnis der örtlichen Gepflogenheiten manchmal interessante Rückschlüsse möglich.
 
Für Städte und Zeiträume, aus denen kein Bürgerbuch erhalten ist, sind oft bei den Einnahmen an [[Bürgergeld]] in den jährlichen [[Stadtrechnung|Stadtrechnungen]], gelegentlich auch in [[Ratsprotokoll|Ratsprotokollen]] entsprechende Informationen über Neubürger zu finden.


vgl.: '''[[Bürgerrolle]]'''
vgl.: '''[[Bürgerrolle]]'''

Version vom 1. Oktober 2005, 16:00 Uhr

Im Bürgerbuch wurden die Einwohner einer Stadt verzeichnet, die das Bürgerrecht erworben hatten, indem sie den Bürgereid geleistet und das Bürgergeld gezahlt hatten (Neubürger). Mit dem Bürgerrecht erwarben Sie bestimmte Rechte (z.B. Ausübung eines Gewerbes, Wahlrecht), aber auch Pflichten (z.B. Steuern abzuführen, Verteidigung).

Häufig wird in Bürgerbüchern die Herkunft der Neubürger festgehalten. Die Höhe des Bürgergeldes war manchmal vom Vermögen des Neubürgers abhängig. Manchmal wurde ein geringeres Bürgergeld verlangt, wenn der Neubürger eine Bürgertochter oder -witwe geheiratet hatte. Daher sind bei Kenntnis der örtlichen Gepflogenheiten manchmal interessante Rückschlüsse möglich.

Für Städte und Zeiträume, aus denen kein Bürgerbuch erhalten ist, sind oft bei den Einnahmen an Bürgergeld in den jährlichen Stadtrechnungen, gelegentlich auch in Ratsprotokollen entsprechende Informationen über Neubürger zu finden.

vgl.: Bürgerrolle