Brauer (Berufsbezeichnung): Unterschied zwischen den Versionen

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'''Berufsbezeichnung'''
'''Berufsbezeichnung'''


Ein Brauer (niederdeutsch: ''brewer'') ist eine Person die das Bierbrauen versteht und ausübt. In einigen Städten war es ein Bürger, der das Recht hatte, Bier für den Verkauf zu brauen.
Ein Brauer (mittelhochdeutsch: ''briuwer → brever/breuer, brouwer → brauer''<ref>{{Lexer}}</ref>) ist eine Person die das Bierbrauen versteht und ausübt. In einigen Städten war es ein Bürger, der das Recht hatte, Bier für den Verkauf zu brauen.


Schopenbrauer: Brauknechte ohne festes Lohnverhältnis; Lohnbraumeister  
Schopenbrauer: Brauknechte ohne festes Lohnverhältnis; Lohnbraumeister  

Version vom 2. Dezember 2008, 11:15 Uhr

Disambiguation notice Brauer ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Brauer.


Berufsbezeichnung

Ein Brauer (mittelhochdeutsch: briuwer → brever/breuer, brouwer → brauer[1]) ist eine Person die das Bierbrauen versteht und ausübt. In einigen Städten war es ein Bürger, der das Recht hatte, Bier für den Verkauf zu brauen.

Schopenbrauer: Brauknechte ohne festes Lohnverhältnis; Lohnbraumeister

Brenner: gemeint i.d.R. Branntweinbrenner. In einem größeren Brauhaus wurde zumeist Bier und Branntwein hergestellt.

Weitere Bezeichnungen:

ähnliche Schreibweisen:

  • Bräuer [2]
  • Breuer

Lateinisierte Berufsbezeichnungen sind:



  1. Matthias von Lexer: Mittelhochdeutsches Taschenwörterbuch, 35. Auflage, mit neubearbeiteten und erweiterten Nachträgen, Stuttgart 1979.
    Uni Trier, Online-Version: http://germazope.uni-trier.de/Projects/MWV/wbb
  2. 2,0 2,1 vgl. Artikel BRAUER. In: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. 16 Bde. [in 32 Teilbänden]. Leipzig: S. Hirzel 1854-1960. -- Quellenverzeichnis 1971, Band 2, Spalten 323 - 326.