Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 5 (Strange)/002: Unterschied zwischen den Versionen
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Mit der neuen Burg wurde ein Ritter belehnt, der den | |||
Namen, Burggraf zu Drachenfels, führte. Von alten Lehens- i | |||
nachrichten hat sich im Archiv Drachenfels, das mir bei Ausfer- | |||
tigung folgender Genealogie zu benutzen vergönnt war, seltsamer- | |||
weise nichts erhalten; es findet sich nicht mal ein neuerer | |||
Lehenbrief darin vor, so dass, wenn nicht eine Urkunde v. J. | |||
1457 das Schloss als Lehen bezeichnete, man erst im sechzehnten | |||
Jahrhundert seine Lehens-Qualität erfahren würde. Erzbischof | |||
Ernst bescheinigt nämlich im J. 1583, dass das Schloss Drachen- | |||
fels, so Diederich Herr zu Milendonck während den Truchsessi- | |||
schen Unruhen ihm geöffnet, demselben nach gestillter Empörung | |||
wieder eingeräumt werden solle, und nennt er in diesem Reversale | |||
das Schloss, das Diederich zu Lehen empfangen, Eigenthum | |||
des Erzstifts (1). Naturgemäss wird man aber die ersten Burg- | |||
grafen als Lehenträger und Vasallen des Bonner Stiftes betrachten | |||
müssen, um so mehr, da noch der Burggraf Heinrich im J. 1347 | |||
den Propst Johann als seinen Lehensherrn bezeichnet (2). | |||
Wann und wie nun das Schloss Drachenfels Eigenthum des | |||
Erzstifts geworden, bleibt also noch zu erforschen. — Ich | |||
beginne jetzt mit der Genealogie. | |||
A. | |||
Heinrich Burggraf zu Drachenfels Ritter, kommt zuerst im | |||
J. 1225 vor. Dass er ein Sohn jenes Goedert von Drachenfels | |||
gewesen, der im J. 1176 des Grafen Everhard von Seyne | |||
Untervogt zu Schwarz-Rheindorf genannt wird, das möchte ich | |||
nicht annehmen. Goedert kann der Abkömmling irgend eines | |||
Ministerialen von Drachenfels sein; man kann ihn auch für den | |||
Jüngern Sohn des-Burggrafen halten. Denn dass Heinrich der | |||
erste Burggraf gewesen, ist noch zu erweisen; und bis dahin | |||
verstösst man nicht gegen die Wahrscheinlichkeit, wenn man | |||
annimmt, dass schon der Propst Gerhard einen Ritter zum | |||
Burggrafen gemacht. — Heinrich mag etwa drei Söhne hinter- | |||
lassen haben: Wilhelm Ritter von Drachenfels, Friedrich von | |||
Drachenfels Canonich zu Bonn, und | |||
(1) Diederichs Bruder und Nachfolger., Johann, schreibt sich: | |||
Herr zu Milendonck, Drachenfels, Meyderich , Rulant, Erbburggraf | |||
des Erzstifts Cöln. | |||
(2) „cum ab eo teneatur et moueatur castrum et mons de | |||
Drachenueltz": man s. Lacomblet II. p. 383 in fine. |
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2 Mit der neuen Burg wurde ein Ritter belehnt, der den Namen, Burggraf zu Drachenfels, führte. Von alten Lehens- i nachrichten hat sich im Archiv Drachenfels, das mir bei Ausfer- tigung folgender Genealogie zu benutzen vergönnt war, seltsamer- weise nichts erhalten; es findet sich nicht mal ein neuerer Lehenbrief darin vor, so dass, wenn nicht eine Urkunde v. J. 1457 das Schloss als Lehen bezeichnete, man erst im sechzehnten Jahrhundert seine Lehens-Qualität erfahren würde. Erzbischof Ernst bescheinigt nämlich im J. 1583, dass das Schloss Drachen- fels, so Diederich Herr zu Milendonck während den Truchsessi- schen Unruhen ihm geöffnet, demselben nach gestillter Empörung wieder eingeräumt werden solle, und nennt er in diesem Reversale das Schloss, das Diederich zu Lehen empfangen, Eigenthum des Erzstifts (1). Naturgemäss wird man aber die ersten Burg- grafen als Lehenträger und Vasallen des Bonner Stiftes betrachten müssen, um so mehr, da noch der Burggraf Heinrich im J. 1347 den Propst Johann als seinen Lehensherrn bezeichnet (2). Wann und wie nun das Schloss Drachenfels Eigenthum des Erzstifts geworden, bleibt also noch zu erforschen. — Ich beginne jetzt mit der Genealogie. A. Heinrich Burggraf zu Drachenfels Ritter, kommt zuerst im J. 1225 vor. Dass er ein Sohn jenes Goedert von Drachenfels gewesen, der im J. 1176 des Grafen Everhard von Seyne Untervogt zu Schwarz-Rheindorf genannt wird, das möchte ich nicht annehmen. Goedert kann der Abkömmling irgend eines Ministerialen von Drachenfels sein; man kann ihn auch für den Jüngern Sohn des-Burggrafen halten. Denn dass Heinrich der erste Burggraf gewesen, ist noch zu erweisen; und bis dahin verstösst man nicht gegen die Wahrscheinlichkeit, wenn man annimmt, dass schon der Propst Gerhard einen Ritter zum Burggrafen gemacht. — Heinrich mag etwa drei Söhne hinter- lassen haben: Wilhelm Ritter von Drachenfels, Friedrich von Drachenfels Canonich zu Bonn, und (1) Diederichs Bruder und Nachfolger., Johann, schreibt sich: Herr zu Milendonck, Drachenfels, Meyderich , Rulant, Erbburggraf des Erzstifts Cöln. (2) „cum ab eo teneatur et moueatur castrum et mons de Drachenueltz": man s. Lacomblet II. p. 383 in fine.