Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 5 (Strange)/002
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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange) | |
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Mit der neuen Burg wurde ein Ritter belehnt, der den Namen, Burggraf zu Drachenfels, führte. Von alten Lehensnachrichten hat sich im Archiv Drachenfels, das mir bei Ausfertigung folgender Genealogie zu benutzen vergönnt war, seltsamerweise nichts erhalten; es findet sich nicht mal ein neuerer Lehenbrief darin vor, so dass, wenn nicht eine Urkunde v. J.1457 das Schloss als Lehen bezeichnete, man erst im sechzehnten Jahrhundert seine Lehens-Qualität erfahren würde. Erzbischof Ernst bescheinigt nämlich im J. 1583, dass das Schloss Drachenfels, so Diederich Herr zu Milendonck während den Truchsessischen Unruhen ihm geöffnet, demselben nach gestillter Empörung wieder eingeräumt werden solle, und nennt er in diesem Reversale das Schloss, das Diederich zu Lehen empfangen, Eigenthum des Erzstifts[1]. Naturgemäss wird man aber die ersten Burggrafen als Lehenträger und Vasallen des Bonner Stiftes betrachten müssen, um so mehr, da noch der Burggraf Heinrich im J. 1347 den Propst Johann als seinen Lehensherrn bezeichnet[2].Wann und wie nun das Schloss Drachenfels Eigenthum des Erzstifts geworden, bleibt also noch zu erforschen. — Ich beginne jetzt mit der Genealogie.
A.
Heinrich Burggraf zu Drachenfels Ritter, kommt zuerst im J. 1225 vor. Dass er ein Sohn jenes Goedert von Drachenfels gewesen, der im J. 1176 des Grafen Everhard von Seyne Untervogt zu Schwarz-Rheindorf genannt wird, das möchte ich nicht annehmen. Goedert kann der Abkömmling irgend eines Ministerialen von Drachenfels sein; man kann ihn auch für den jüngern Sohn des Burggrafen halten. Denn dass Heinrich der erste Burggraf gewesen, ist noch zu erweisen; und bis dahin verstösst man nicht gegen die Wahrscheinlichkeit, wenn man annimmt, dass schon der Propst Gerhard einen Ritter zum Burggrafen gemacht. — Heinrich mag etwa drei Söhne hinterlassen haben: Wilhelm Ritter von Drachenfels, Friedrich von Drachenfels Canonich zu Bonn, und