Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/078: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>'''Bekanntmachung, die Umlage zur Bestreitung der Hammerau-Dammbau-Concurrenz zu Großrohrheim, im Regierungsbezirks Heppenheim, für 1851 betreffend.'''</center>
<center>'''Bekanntmachung, die Umlage zur Bestreitung der Hammerau-Dammbau-Concurrenz zu Großrohrheim, im Regierungsbezirks Heppenheim, für 1851 betreffend.'''</center>
Nach dem Voranschlag der Hammerau-Dammbau-Concurrenz für 1851 sollen mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern auf das Normalsteuerkapital der Hammerau für 1851 = 1700 Gulden ausgeschlagen werden, was mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß dieser Betrag in vier gleichen Terminen und zwar in den Monaten Mai, Juli, September und October l. J. erhoben werden soll.
:Heppenheim, den 19. März 1851.
<center>'''Großh. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Heppenheim.'''</center>
<center>I. V. d. D.</center>
<center>'''Ziummermann''', Großh. Regierungsrath.
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<center>'''Ordensverleihungen.'''</center>

Version vom 21. Oktober 2008, 15:37 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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No. 9.

Vorstehende Uebersicht wird hiermit als wahrhaft beglaubigt und mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in sechs Zielen und zwar in den Monaten Mai, Juni, Juli, August, September und October stattfinden soll.

Biedenkopf den 1. April 1851.
Großh. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Biedenkopf.
Trapp.
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Bekanntmachung, die Umlage zur Bestreitung der Hammerau-Dammbau-Concurrenz zu Großrohrheim, im Regierungsbezirks Heppenheim, für 1851 betreffend.

Nach dem Voranschlag der Hammerau-Dammbau-Concurrenz für 1851 sollen mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern auf das Normalsteuerkapital der Hammerau für 1851 = 1700 Gulden ausgeschlagen werden, was mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß dieser Betrag in vier gleichen Terminen und zwar in den Monaten Mai, Juli, September und October l. J. erhoben werden soll.

Heppenheim, den 19. März 1851.
Großh. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Heppenheim.
I. V. d. D.
Ziummermann, Großh. Regierungsrath.
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Ordensverleihungen.