Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 4 (Strange)/013: Unterschied zwischen den Versionen

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Elisabeth war mit Arnold Kremer von Diilken verheirathet,
gemäss Rentbrief v. J. 1614, wo beide Ehegatten der Engel
von Laynitz eine Erbrente von zwölf Rthlr. verkaufen, und
derselben ihre Gefälle zu Geyen verpfänden. Seine ältere
Schwester und Erbin, Christina von Frentz, war die Gattin des
Diederich von Montebroch genannt von der Hallen. Derselbe
kommt schon im J. 1611 zu Geyen vor. Dort ist er fortwährend
darauf bedacht, seinen Grundbesitz zu vermehren. Er kauft
von dortigen Privaten einzelne Parzellen, und bringt im J. 1626
von Elisabeth von Herseil Wittwe von Holtzem zu Vochem
die Ländereien des Zuyrssen Hofs an sich. Fragt man, woher
denn Herr Diederich stamme? so lautet die Antwort: von
Linnich. Ueber seinen Vater habe ich folgende Notizen gesam-
melt. Gemäss Obligation v. J. 1549 hat Diederich von der
Hallen Bürger zu Linnich dem Werner von Palant zu Breiden-
lient Herrn zu Berge ein Kapital von 1100 Goldgulden und
1000 Thlr. vorgeschossen. Im J. 1577 verkaufte Paulus Herll
•Secretarius und Gerichtschreiber des Hauptgerichts Jülich, mit
Vollmacht seiner Schwiegereltern Diederich Hall und Anna von
Palant Bürger zu Linnich, dem Werner von dem Bongart
i“alsolich Heussgen vnd darzu gehörige Hoffrecht vnd Gartten
zu Paffendorp vnden an dem Broch beneuen dem guet vnd
Erb genant die Buirg schuist vff dieArefft mit sampt der Holz
■Gerechtigeit vp der gewer.“ Im J. 1581 wird dem Diederich
Hall zu Linnich von Randerath aus bescheinigt, dass er mit
dem Hof zum Bungen, Amts Randerath, im Kirspel Dremmen
.gelegen, den er (im J. 1553) von Johann von Broichusen gekauft,
vor Statthalter und Mannen von Lehen des Hauses Randerath
belehnt worden, und dass er, so oft es gefordert worden, mit
Pferd und Harnisch gedient habe. Da nun dieses Lehengut in
der Folge nach Geyen gehört, so bietet letztere Notiz den
sichersten Beweis, dass der Bürger zu Linnich (*) der Vater
des Herrn zu Geyen ist.  Aber wie ist dieser zudem grandiosen
nennt, gab es damals noch mehrere andere Herren dieses Geschlechtes.
: Dasselbe ist, wenn ich nicht irre, erst in neuester Zeit ausgestorben.
(*)  Derselbe  hat  wahrscheinlich  auf der Allwicken  in einem
Hause gegen dem Kloster über gewohnt, das seine Enkelin Johanna
Maria Wittwe von Grass im J.  1714 den Eheleuten Johann Peter
•Stränss und Gertrud Lynen auf 40 Jahre versatzweise eingeräumt hat.

Version vom 22. August 2008, 10:07 Uhr

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13 Elisabeth war mit Arnold Kremer von Diilken verheirathet, gemäss Rentbrief v. J. 1614, wo beide Ehegatten der Engel von Laynitz eine Erbrente von zwölf Rthlr. verkaufen, und derselben ihre Gefälle zu Geyen verpfänden. Seine ältere Schwester und Erbin, Christina von Frentz, war die Gattin des Diederich von Montebroch genannt von der Hallen. Derselbe kommt schon im J. 1611 zu Geyen vor. Dort ist er fortwährend darauf bedacht, seinen Grundbesitz zu vermehren. Er kauft von dortigen Privaten einzelne Parzellen, und bringt im J. 1626 von Elisabeth von Herseil Wittwe von Holtzem zu Vochem die Ländereien des Zuyrssen Hofs an sich. Fragt man, woher denn Herr Diederich stamme? so lautet die Antwort: von Linnich. Ueber seinen Vater habe ich folgende Notizen gesam- melt. Gemäss Obligation v. J. 1549 hat Diederich von der Hallen Bürger zu Linnich dem Werner von Palant zu Breiden- lient Herrn zu Berge ein Kapital von 1100 Goldgulden und 1000 Thlr. vorgeschossen. Im J. 1577 verkaufte Paulus Herll •Secretarius und Gerichtschreiber des Hauptgerichts Jülich, mit Vollmacht seiner Schwiegereltern Diederich Hall und Anna von Palant Bürger zu Linnich, dem Werner von dem Bongart i“alsolich Heussgen vnd darzu gehörige Hoffrecht vnd Gartten zu Paffendorp vnden an dem Broch beneuen dem guet vnd Erb genant die Buirg schuist vff dieArefft mit sampt der Holz ■Gerechtigeit vp der gewer.“ Im J. 1581 wird dem Diederich Hall zu Linnich von Randerath aus bescheinigt, dass er mit dem Hof zum Bungen, Amts Randerath, im Kirspel Dremmen .gelegen, den er (im J. 1553) von Johann von Broichusen gekauft, vor Statthalter und Mannen von Lehen des Hauses Randerath belehnt worden, und dass er, so oft es gefordert worden, mit Pferd und Harnisch gedient habe. Da nun dieses Lehengut in der Folge nach Geyen gehört, so bietet letztere Notiz den sichersten Beweis, dass der Bürger zu Linnich (*) der Vater des Herrn zu Geyen ist. Aber wie ist dieser zudem grandiosen nennt, gab es damals noch mehrere andere Herren dieses Geschlechtes.

Dasselbe ist, wenn ich nicht irre, erst in neuester Zeit ausgestorben.

(*) Derselbe hat wahrscheinlich auf der Allwicken in einem Hause gegen dem Kloster über gewohnt, das seine Enkelin Johanna Maria Wittwe von Grass im J. 1714 den Eheleuten Johann Peter •Stränss und Gertrud Lynen auf 40 Jahre versatzweise eingeräumt hat.