Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 4 (Strange)/012

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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nahm er ein Kapital von 500 Rthlr. auf, und verobligirte demselben mehrere Ländereien im Felde zu Geyen. Während den Kriegszeiten vermochte er mit den Pensionen nicht beizubleiben, und Thoenis liess sich daher in jene Ländereien immittiren[GWR 1]. Um dieselben wieder frei zu machen, nahm Adolph von Frentz am 8. July 1592 in Gemeinschaft mit Johann von Bolandt und Johann von Lieck als nächsten Verwandten und angeordneten Vormündern seines minderjährigen Sohnes Hilbrand von Frentz bei Johann von Brachell dem Aeltern Rathsverwandten der Stadt Cöln ein anderes Kapital von 600 Rthlr. auf, und verpfändete demselben mehrere seinem Sohne eigenthümliche und ihm nur leibzüchtige Güter zu Geyen. — Des Hilbrand geschieht weiter keine Erwähnung; er ist wohl jung gestorben. Sein Vater stand aber in genanntem J. 1592 gewiss schon seit längerer Zeit in zweiter Ehe, wiewohl wir dies erst aus einem Kaufbrief v. 2. July 1596 erfahren. Unter diesem Datum verkaufen nämlich die Eheleute Christian Schlangen und Guda „dem Edlen vnd Erentfesten Joncker Adolff van Frentz vnd Elisabeth seinem Egemail“ mehrere Besitzungen zu Geyen. Diese Elisabeth war nach Fahne eine geborne von Frentz. Ihr Gatte, der noch 1603 vorkommt, ist wohl wenige Jahre nachher mit Tod abgegangen; am 20. April 1609 verkauft nämlich Christina Colertz zu Stommelen der Edeln und Ehrenfesten Elisabeth Wittiben Junker Adolphs von Frentz und ihren Erben einen Morgen Artland im Polheimer Felde auf dem Ressbüchel gelegen. Adolphs einziger Sohn, Johann von Frentz, wurde Junker zu Geyen. Derselbe verkaufte am 2. September 1611 für sich, seine Mutter und Schwestern sein Haus, Hof und Gut zum Biessen, bei Doveren gelegen, sammt allem Zubehör „in maissen Vatter vnd Vurelteren dasselb ingehabt vnd besessen“, dem Diederich von Lieck für eine, Summe von viertehalbtausend Rthlr. Es ist dies dasselbe Haus, das oben „zo den Beyssen“ heisst. — Des Johann von Frentz geschieht in den Geyener Briefschaften nach 1614 keine Meldung mehr; aber wir dürfen mit allem Grunde annehmen, dass er erst gegen 1629, und zwar ohne Leibeserben, mit Tod abgegangen.[1] Seine jüngere Schwester


  1. Ausser Maximilian von Frentz, der in einem Schreiben v. J. 1629 die Gattin des Diederich von Montebroch seine Nichte nennt, gab es damals noch mehrere andere Herren dieses Geschlechtes. Dasselbe ist, wenn ich nicht irre, erst in neuester Zeit ausgestorben.



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. Gerichtlich einweisen, einsetzen; siehe Eintrag Immission. In: Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 833. Digitalisat auf Zeno.org (07.03.2011)