Diskussion:Historische deutsche Staaten: Unterschied zwischen den Versionen

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Römisches Reich ist strukturell erforderlich um die Reichskammergerichte und den Reichshofrat mit den regionalen Riesenbeständen an personengeschichtlichen Quellen anzubinden  
Römisches Reich ist strukturell erforderlich um die Reichskammergerichte und den Reichshofrat mit den regionalen Riesenbeständen an personengeschichtlichen Quellen anzubinden  
--[[Benutzer:bodo-stratmann|B.Stratmann]] 09:24, 17. Oct 2005 (CEST)
--[[Benutzer:bodo-stratmann|B.Stratmann]] 09:24, 17. Oct 2005 (CEST)
:Hallo Bodo Stratmann, es gibt bereits einen Artikel [[Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation]]. Bitte Ergänzungen dort eintragen. Beste Grüße --[[Benutzer:ML_Carl|Marie-Luise (Carl)]] 09:43, 17. Oct 2005 (CEST)

Version vom 17. Oktober 2005, 07:43 Uhr

Römisches Reich ist strukturell erforderlich um die Reichskammergerichte und den Reichshofrat mit den regionalen Riesenbeständen an personengeschichtlichen Quellen anzubinden --B.Stratmann 09:24, 17. Oct 2005 (CEST)

Hallo Bodo Stratmann, es gibt bereits einen Artikel Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation. Bitte Ergänzungen dort eintragen. Beste Grüße --Marie-Luise (Carl) 09:43, 17. Oct 2005 (CEST)