Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/004: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Großherzoglichen Regierungs-Commissionen zu Darmstadt, Gießen und Mainz werden nunmehr nach Art. 37, 39 und 40 des Recrutirungsgesetzes und nach den §.§. 100 bis einschließlich 107 der Verordnung vom 30. April 1831 die also bestimmten Contingente auf die verschiedenen Bezirke vertheilen und das Weitere besorgen. | |||
:Darmstadt am 31. December 1850. | |||
Die Großherzoglichen Ministerien des Innern und des Kriegs. | |||
:In Verhinderung des Ministerial-Directors des Innern: v. Bechtold. | |||
:In Verhinderung des Kriegsministers: Zimmermann. | |||
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Version vom 30. Mai 2008, 15:14 Uhr
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ Alphabetisches Namensregister: ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ | |
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- in der Provinz Starkenburg........1646,
- in der Provinz Oberhessen.........1547,
- in der Provinz Rheinhessen........1310
- ............................zusammen 4503.
- 2) Im Verhältniß der Gesammtzahl aller tauglichen Dienstpflichtigen, wonach dem
- Art. 36 des Recrutirungsgesetzes zufolge der edictmäßige Bedarf von 1600 Recruten auf die Provinzen zu vertheilen sind, hat demnach zu stellen:
- die Provinz Starkenburg .........585 Recruten,
- die Provinz Oberhessen ..........550 Recruten,
- die Provinz Rheinhessen .........465 Recruten.
- ........................................= 1600 Recruten.
Die Großherzoglichen Regierungs-Commissionen zu Darmstadt, Gießen und Mainz werden nunmehr nach Art. 37, 39 und 40 des Recrutirungsgesetzes und nach den §.§. 100 bis einschließlich 107 der Verordnung vom 30. April 1831 die also bestimmten Contingente auf die verschiedenen Bezirke vertheilen und das Weitere besorgen.
- Darmstadt am 31. December 1850.
Die Großherzoglichen Ministerien des Innern und des Kriegs.
- In Verhinderung des Ministerial-Directors des Innern: v. Bechtold.
- In Verhinderung des Kriegsministers: Zimmermann.
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