Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/109: Unterschied zwischen den Versionen
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Vicar Sinstetten habe die <tt>documenta institutionis una cum reditibus</tt> binnen 14 Tage einzureichen. | Vicar Sinstetten habe die <tt>documenta institutionis una cum reditibus</tt> binnen 14 Tage einzureichen. | ||
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Kirchen= und Armenrechnung sollen ernstlich vom zeitlichen Pastoren und Scheffen richtig examinirt und demnächst der weltlichen Obrigkeit präsentirt werden. Der Kirchmeister soll über sechs Mark baußen Pastors Vorwissen nicht ausgeben. | Kirchen= und Armenrechnung sollen ernstlich vom zeitlichen Pastoren und Scheffen richtig examinirt und demnächst der weltlichen Obrigkeit präsentirt werden. Der Kirchmeister soll über sechs Mark baußen Pastors Vorwissen nicht ausgeben. | ||
Die Eltern sollen monatlich eine Blaumüser<ref>Blaumüser, auch Blaffert genannt, = | Die Eltern sollen monatlich eine Blaumüser<ref>Blaumüser, auch Blaffert genannt, = 11½ Pfennig.-</ref> dem Küster (für's Schullhalten) richtiger, als vorher wegen ihrer Kinder bezahlen. | ||
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Vicarius Sinstetten habe seine Institution mit dem Verzeichnissse seiner Renten in's Pfarrarchiv zu überlieferen. Binnen drei Monaten wird Seitens des Pastores Bericht über Vorstehendes erwartet.<br> | Vicarius Sinstetten habe seine Institution mit dem Verzeichnissse seiner Renten in's Pfarrarchiv zu überlieferen. Binnen drei Monaten wird Seitens des Pastores Bericht über Vorstehendes erwartet.<br> | ||
:Pfaffendorf, 4. Januar 1709<br> | :Pfaffendorf, 4. Januar 1709<br> | ||
:::::Reinerus Veyder, <tt | :::::Reinerus Veyder, <tt>decanus Berchemensis.</tt> | ||
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Bereits im Jahre 1606 hatte Pastor Johannes Fabritius | Bereits im Jahre 1606 hatte Pastor Johannes Fabritius 1½ Morgen Kirchenland aus Antrieb der Scheffen gegen 26 Reichsthaler versetzt, um die Pastorat zu repariren; dieselben wurden erst 1694 wieder eingelöst. | ||
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Vicar Sinstetten habe die documenta institutionis una cum reditibus binnen 14 Tage einzureichen.
Die Sendscheffen müssen katholisch, eines ehrbaren Wandels und guten Rufes sein, auch zur Handhabung der Ordnung in der Gemeinde und zur Verwaltung der Kirchen= und Armenrenten verpflichtet werden.
- Vorstehendes ist von der Kanzel zu verkündigen.
- Berchemerdorff, 3. Septembr 1699
- Wilh. Kleefisch,decanus.
Recessus visitationis de anno 1703.
Kirchen= und Armenrechnung sollen ernstlich vom zeitlichen Pastoren und Scheffen richtig examinirt und demnächst der weltlichen Obrigkeit präsentirt werden. Der Kirchmeister soll über sechs Mark baußen Pastors Vorwissen nicht ausgeben.
Die Eltern sollen monatlich eine Blaumüser[1] dem Küster (für's Schullhalten) richtiger, als vorher wegen ihrer Kinder bezahlen.
- Berchemerdorff, 20. Juni 1703.
- Wilh. Kleefisch, decanus
Recessus visitationis pro Garzweiler de anno 1709.
Der Taufstein ist noch nicht mit Blei versehen. Soll baldigst geschehen.
Die Pächter des Alstorffer Hofes sollen zeitig das Oel für die Gotteslampe lieferen.
Der Pastor halte fleißig Katechese und bestrafe die Eltern, welche ihre Kinder nicht in die Kirche schicken, mit acht Albus[2], wofür munuscula (kleine Geschenke) für die fleißigen Kinder beschafft werden sollen.
Das 40stündige Gebet solle fortan ein Garzweiler gehalten und die Stunden dazu für die einzelnen Häuser bestimmt werden.
Vicarius Sinstetten habe seine Institution mit dem Verzeichnissse seiner Renten in's Pfarrarchiv zu überlieferen. Binnen drei Monaten wird Seitens des Pastores Bericht über Vorstehendes erwartet.
- Pfaffendorf, 4. Januar 1709
- Reinerus Veyder, decanus Berchemensis.
Pfarrstelle.
Bereits im Jahre 1606 hatte Pastor Johannes Fabritius 1½ Morgen Kirchenland aus Antrieb der Scheffen gegen 26 Reichsthaler versetzt, um die Pastorat zu repariren; dieselben wurden erst 1694 wieder eingelöst.