Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/110
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Datei:Erzdioecese Koeln 1883.djvu | |
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Der Neubau verzog sich fast hundert Jahre. Am 20. August 1697 fand eine Besichtigung des alten Hauses Statt. Die Hälfte war mit Stroh gedeckt; äußerlich und innerlich ganz baulos. Der Pastor wohnte in einer neuerbauten Scheune. Die anwesenden Pfarrgenossen erklärten, daß sie prästiren wollten, was die Statuten hinsichtlich des Wiedenhofes vorschrieben. Sie einigten sich mit dem Pastor wegen vollständiger Einrichtung der Scheune zur Pfarrwohnung. Darüber sagt nun derselbe - Krautstein - er habe das alte Haus, das theils Viehstall, theils Pfarrwohnung gewesen, abgetreten und den Wiedenhof mit dem Garten so verbessert, daß er sich billigst in die Devotion seiner Successoren empfehlen dürfe.
Gegenwärtig hat Garzweiler ein anständiges Pfarrhaus aus jüngerer Zeit mit einem großen Garten.
Die Entstehung der Pfarrdotation läßt sich nicht nachweisen. Nach dem Rentbuche von 1698 beträgt dieselbe 52 Morgen Land, nach Binterim (Erzdiöcese Köln, II 66) 43 Morgen Land, an Sackrenten vier Malter Roggen, einen Kapaun. Vermöge alter Documente, sagt Pastor Krautstein, hat der Pastor von Garzweiler an den fuhrnehmsten Festtagen, Weihnachten, Ostern, Pfingsten, Pancratius, Kirchweihe und Allerheiligen von der Kirche eine Flasche Wein zu beziehen, damit er mit etwa auch einem andern Priester nach gehabter großer Mühewaltung eine Ergötzlichkeit habe.
Reihenfolge der Pfarrer.
Die Erkundigungsbücher von 1550 nennen 1550 Herrn Peter de Bosselar als Pastor, habet a Principe presentationes, aber heut noch ghein Investitur, sagt, daß er Armuthshalber die nit erlangen mögen, ist ihm befolen, sich investiren zu lassen, welches er willig; habet omnia sacramenta praeter primum et ultimum. Nachbaren sind mit ihm zufrieden.[1]
Johannes Sorius, welcher 1571 Verwalter war, schrieb das alte Rentbuch vom Jahre 1575.
Heinrich Steinhaus, vor 1582.
Johann Aretzweiler, aus Otzenrath, um 1590.
Johannes Fabritius, 1600, auch Verwalter in Otzenrath. Die Annalen der Bergheimer Christianität von Zephenius berichten von ihm Unrühmliches. Bereits 1622 war er wegen Unenthaltsamkeit in Strafe von 1 1/2 Malter Korn und vier Goldgulden genommen worden. 1631 gestand er dem Dechanten bei der Visitation, er celebrire nur an Sonn= und Feiertagen, hiele die Brautleute auch nicht zum Empfange der hh.
- ↑ Erkundigungsbücher vom Jahre 1550 im Provincial=Archiv zu Düsseldorf.