Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/122: Unterschied zwischen den Versionen
K (1 Versionen) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(2 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1|121|146|123| | {{Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1|121|146|123|korrigiert}} | ||
die Ruhe herzustellen. In den Sächsischen Gebieten scheint um diese Zeit Otto, des in der Schlacht gegen die Normannen 880 gefallenen Bruno Bruder, der gleichfalls als Herzog bezeichnet wird, wirksame Maaßregeln gegen die Einfälle ergriffen zu haben, mit Hülfe der Sächsischen Bischöfe, wie denn überhaupt um jene Zeit, wie beiläufig bemerkt werden kann, insbesondere unter Arnulfs Regierung, sowohl die Geistlichkeit durch ihren Grundbesitz einen großen Einfluß sich zu erwerben anfing, als auch bei dem Lehnswesen die Erblichkeit hervorzutreten begann, so daß von nun an ein Uebergewicht der geistlichen Würdenträger einerseits, wie der großen Geschlechter andrerseits bemerkbarer wird, unter Einschränkung sowohl der Königlichen Macht, als der Freiheit der niederen Stände. | |||
Das nördlichste Hochstift Hamburg-Bremen war indessen seiner ganzen Lage nach noch weit davon entfernt, mit besonderem Glanze hervortreten zu können. Dem einfachen Rembertus, der mitten unter jenen erwähnten Unruhen sein Leben 888 den 11. Juni beschloß, und den Heiligen nachmals ist zugezählt worden, folgte ein ebenso einfacher Mann, sein bisheriger Gehülfe Adelgarius, wie vorhin schon gedacht ist, ein Mönch aus Neu-Corvey, welcher von Arnulf die Bestätigung, vom Papst Stephan VI. das Pallium, vom Erzbischof zu Mainz die Weihe empfing. Sein Ansehen sollte noch beeinträchtigt werden durch die Ansprüche des Erzbischofs Hermann von Cöln auf Bremen. Es war, wie bereits öfter erwähnt, dies Bisthum vormals der erzbischöflichen Provinz von Cöln untergeordnet gewesen, und nun ward darauf Anspruch gemacht, daß Adelgarius, obgleich Erzbischof von Hamburg, und als solcher den andern Erzbischöfen gleichstehend, dennoch in seiner Eigenschaft als Bischof von Bremen Suffragan, mithin abhängig von Cöln sein solle, und dieser Anspruch auch durchgesetzt unter Beistimmung des Papstes Formosus um 895. Wenigstens hat in diesem Jahr Adelgarius auf der Synode zu Tribur (einem Königshofe in der Nähe von Mainz) sich nur als Bischof von Bremen unterzeichnet, und wenn gleich der folgende Papst Sergius III. ein entgegengesetztes Urtheil sprach und das seines Vorwesers Formosus und des 899 verstorbenen Kaisers Arnulf wieder cassirt haben soll, wie angegeben wird 905, so dauerte es doch noch lange, ehe Cöln seine Ansprüche völlig aufgab. Adelgarius, von dessen Bemühungen für die Ausbreitung des Christenthums |
Aktuelle Version vom 4. April 2008, 11:58 Uhr
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
Register | 2. Band | 3. Band | 4. Band | |
1. Band | Inhalt des 1. Bandes | |
<<<Vorherige Seite [121] |
Nächste Seite>>> [123] |
Datei:SH-Kirchengeschichte-1.djvu | |
korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
die Ruhe herzustellen. In den Sächsischen Gebieten scheint um diese Zeit Otto, des in der Schlacht gegen die Normannen 880 gefallenen Bruno Bruder, der gleichfalls als Herzog bezeichnet wird, wirksame Maaßregeln gegen die Einfälle ergriffen zu haben, mit Hülfe der Sächsischen Bischöfe, wie denn überhaupt um jene Zeit, wie beiläufig bemerkt werden kann, insbesondere unter Arnulfs Regierung, sowohl die Geistlichkeit durch ihren Grundbesitz einen großen Einfluß sich zu erwerben anfing, als auch bei dem Lehnswesen die Erblichkeit hervorzutreten begann, so daß von nun an ein Uebergewicht der geistlichen Würdenträger einerseits, wie der großen Geschlechter andrerseits bemerkbarer wird, unter Einschränkung sowohl der Königlichen Macht, als der Freiheit der niederen Stände.
Das nördlichste Hochstift Hamburg-Bremen war indessen seiner ganzen Lage nach noch weit davon entfernt, mit besonderem Glanze hervortreten zu können. Dem einfachen Rembertus, der mitten unter jenen erwähnten Unruhen sein Leben 888 den 11. Juni beschloß, und den Heiligen nachmals ist zugezählt worden, folgte ein ebenso einfacher Mann, sein bisheriger Gehülfe Adelgarius, wie vorhin schon gedacht ist, ein Mönch aus Neu-Corvey, welcher von Arnulf die Bestätigung, vom Papst Stephan VI. das Pallium, vom Erzbischof zu Mainz die Weihe empfing. Sein Ansehen sollte noch beeinträchtigt werden durch die Ansprüche des Erzbischofs Hermann von Cöln auf Bremen. Es war, wie bereits öfter erwähnt, dies Bisthum vormals der erzbischöflichen Provinz von Cöln untergeordnet gewesen, und nun ward darauf Anspruch gemacht, daß Adelgarius, obgleich Erzbischof von Hamburg, und als solcher den andern Erzbischöfen gleichstehend, dennoch in seiner Eigenschaft als Bischof von Bremen Suffragan, mithin abhängig von Cöln sein solle, und dieser Anspruch auch durchgesetzt unter Beistimmung des Papstes Formosus um 895. Wenigstens hat in diesem Jahr Adelgarius auf der Synode zu Tribur (einem Königshofe in der Nähe von Mainz) sich nur als Bischof von Bremen unterzeichnet, und wenn gleich der folgende Papst Sergius III. ein entgegengesetztes Urtheil sprach und das seines Vorwesers Formosus und des 899 verstorbenen Kaisers Arnulf wieder cassirt haben soll, wie angegeben wird 905, so dauerte es doch noch lange, ehe Cöln seine Ansprüche völlig aufgab. Adelgarius, von dessen Bemühungen für die Ausbreitung des Christenthums