Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/123
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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übrigens wenig berichtet wird, starb 909 den 9. May. Sein Nachfolger, Hogerus oder Hoyer, auch ein Corveyischer Mönch, empfing nach erlangter Bestätigung von König Ludwig dem Kinde und von dem Papst Sergius III. ertheilten Pallium die Weihe nicht, wie seine Vorfahren von dem Erzbischof zu Mainz, sondern von dem zu Cöln, was Beziehung auf die vorhin gedachten Cölnischen Ansprüche haben wird. Kaum 7 Jahre stand er der Kirche vor, da er schon 915, 20. Dec. starb, sein Nachfolger Reginward, auch ein Mönch aus Corvey, noch kürzer, nur bis zum 29. Sept. 916. — Es waren übrigens mit dem Anfang des Jahrhunderts neue Drangsale über Deutschland hereingebrochen durch die Verheerungen der Ungarn, die freilich zunächst die südlichen Gegenden betrafen. Inzwischen erlosch der Stamm der Karolinger mit dem letzten Sprößling Ludwig 911, der nur 18jährig ward; im folgenden Jahr starb Herzog Otto von Sachsen, und seinem jüngsten Sohne Heinrich war es vorbehalten, nach mancherlei Drangsalen der Retter Deutschlands zu werden, und auch der Kirche sich kräftig anzunehmen. Herzog Konrad von Franken hatte nach dem Erlöschen des Karolingischen Stammes sich die Königliche Würde beigelegt, aber kaum allgemeine Anerkennung gefunden. Er empfahl auf seinem Sterbebette am Schlusse des Jahres 918 zu seinem Nachfolger den Sächsischen Herzog Heinrich, der von dem zufälligen Umstande, daß er beim Vogelstellen angetroffen ward, als ihm die Ankündigung davon zu Theil wurde, den Beinamen der Vogelfänger oder Vogler erhielt (Auceps).
Kurz ehe Heinrich von Sachsen Deutscher König ward, hatte auch ein Mann die erzbischöfliche Würde des Nordens erlangt, der begünstigt durch die folgenden glücklichen Unternehmungen Heinrichs, es mit allem Eifer sich angelegen sein ließ, für die weitere Ausbreitung des Christenthums zu sorgen. Es war dies Unni, der nach Reginwards Tode statt des von der Geistlichkeit und dem Volke zu Bremen erwählten Propsten Leidradus vom König Konrad ernannt wurde. Auch er war wie seine Vorgänger ein Corveyischer Mönch und Kapellan des gedachten Propsten. 917 empfing er vom Papst Johann X. das Pallium. Die darüber ausgefertigte Urkunde erscheint indessen verdächtig, wenigstens durch Einschiebsel, die einer späteren Zeit angehören müssen, verfälscht, indem es heißt, es sollten dem Hamburger Erzbisthum untergeordnet sein die Bischöfe der