Deutscher Bund: Unterschied zwischen den Versionen

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Mitglieder des '''Deutschen Bundes''' sind u.a.:
Mitglieder des '''Deutschen Bundes''' sind u.a.:
* König von Österreich
* König von [[Österreich]]
* König von Preußen
* König von [[Preußen]]
* König von Großbritannien als König von Hannover
* König von Großbritannien als König von [[Königreich_Hannover|Hannover]]
* König von Dänemark als Herzog von Holstein und Lauenburg
* König von Dänemark als Herzog von [[Herzogtum_Holstein|Holstein]] und Lauenburg
* König der Niederlande als Großherzog von Luxemburg
* König der Niederlande als Großherzog von [[Herzogtum_Luxemburg|Luxemburg]]

Version vom 15. Juli 2005, 16:37 Uhr

In Folge des Wiener Kongresses tritt an die Stelle des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation der Deutsche Bund, ein Konglomerat von 37 souveränen Fürsten und 4 freien Städten unter der Leitung Österreichs. Grundgesetz ist die Bundesakte vom 8. Juni 1815, ergänzt durch die Wiener Schlussakte von 1820.

Mitglieder des Deutschen Bundes sind u.a.: