Halfe: Unterschied zwischen den Versionen
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Hrsg. von Johannes Meyer. - Schaffhausen : Brodtmann, 1857. - 54 S. | Hrsg. von Johannes Meyer. - Schaffhausen : Brodtmann, 1857. - 54 S. | ||
[5] DEUTSCHES RECHTSWÖRTERBUCH (DRW). Wörterbuch der älteren deutschen (westgermanischen) Rechtssprache. Forschungsstelle der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. [http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/] | [5] DEUTSCHES RECHTSWÖRTERBUCH (DRW). Wörterbuch der älteren deutschen (westgermanischen) Rechtssprache. | ||
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Version vom 17. Juni 2005, 11:40 Uhr
Bedeutung
Der Halfe war ein Pächter der ursprünglich gegen Abgabe der Hälfte des (Natural-)Ertrages als Pacht an den Grundherrn einen Hof bewirtschaftete.
Andere seltenere Deutungen interpretieren den Halfen als einen Bauer, der die Hälfte eines bestimmten Landstriches bewirtschaftete. [6]
Älteste Vorkommen
- 1291 wird in Schaffhausen "ein halber, der uf eines burgers wingarten sizzet" erwähnt.[5]
Variationen
Weitere Bezeichnungen gleichen Ursprungs:
- Halbe
- Halbwinner
- Halfwinner
- Halbbauer
- Halbleute
- Halfleute
Spezialfälle
Häufig wurde der Halfe entsprechend des Besitzers oder der Lage seines Hofes näher bezeichnet.
Beispiele hierfür sind:
- Abtshalfe
- Burghalfe (Der, der den Hof des Burgherrn bewirtschaftete.) [1],[2]
- Diensthalfe (Der, der den Diensthof des Grundherrn bewirtschaftete.) [1],[2]
- Kommhalfe (Bewirtschafter des Kommhofes in Düren-Gürzenich) [3]
Abgeleitete Familiennamen
Die Bezeichnung Halfe und deren Ableitungen führten auch zur Bildung von Familiennamen.
Beispiele hierfür sind
Quellen/Literatur
[1] Beispiele aus dem Kirchenbuch Alfter [2] DIETZ, Josef; ZERLETT, Norbert(1967): 900 Jahre Alfter 1067-1967. Festschrift. Herausgeber: Gemeinde Alfter. Spich: G. Grote [3] (wird nachgetragen --ML Carl 09:37, 17. Jun 2005 (CEST)) [4] Der Schaffhauser Richtebrief : die ältesten Satzungen der Stadt aus dem Jahre 1291 Hrsg. von Johannes Meyer. - Schaffhausen : Brodtmann, 1857. - 54 S. [5] DEUTSCHES RECHTSWÖRTERBUCH (DRW). Wörterbuch der älteren deutschen (westgermanischen) Rechtssprache. Forschungsstelle der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. [1]
(Bitte die Begriffsdefinition ergänzen und durch Quellenangaben untermauern sowie die Beispiellisten ergänzen! --
WGRichter 16:49, 16. Jun 2005 (CEST))