Französische Staatsschöpfung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Reichsdeputationshauptschluß (-hauptbeschluß)==  
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Aktuelle Version vom 5. Juni 2007, 14:51 Uhr

Hierarchie

Regional > Historisches Territorium > Reichsdeputationshauptschluß > Französische Staatsschöpfung

Reichsdeputationshauptschluß (-hauptbeschluß)

Die deutschen Fürsten beschlossen am 25. 2. 1803 auf dem Reichstag zu Regensburg, diejenigen Fürsten, die ihren Besitz links des Rheins an Frankreich verloren hatten, durch Säkularisierung (Verweltlichung) von geistlichem Besitz und durch Mediatisierung reichsunmittelbarer Stände rechtsrheinisch zu entschädigen. Die Deutsche Bundesakte von 1815 übernahm entsprechende Regelungen der Rheinbundakte und überließ den mediatisierten Fürsten als "Standesherren" einige Sonderrechte (u. a. die niedere Gerichtsbarkeit).

Ende des alten Reiches

Durch den Reichsdeputationshauptschluß werden die politischen und rechtlichen Grundlagen des alten Reichs (Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation, HRR) zerstört.

Französische Staatsschöpfungen

Dies ermöglichte Napoleon im Verlauf der Übergangszeit französische Staatsschöpfungen in den von ihm beherrschten Gebieten, nämlich das: