Samtgemeinde: Unterschied zwischen den Versionen

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== Der Begriff ==
Eine '''Samtgemeinde''' ist in Niedersachsen eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die sich  aus mehreren '''[[Gemeinde]]n''' innerhalb desselben '''[[Landkreis]]es''' zusammensetzt und eine gemeinsame Verwaltung hat. Die Samtgemeinde ist keine [[Gebietskörperschaft]], sondern eine [[Körperschaft öffentlichen Rechts]]. Einen ersten Überblick bietet der {{Wikipedia-Link|Samtgemeinde}}.
Eine '''Samtgemeinde''' ist in Niedersachsen eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die sich  aus mehreren '''[[Gemeinde]]n''' innerhalb desselben '''[[Landkreis]]es''' zusammensetzt und eine gemeinsame Verwaltung hat. Die Samtgemeinde ist keine [[Gebietskörperschaft]], sondern eine [[Körperschaft öffentlichen Rechts]]. Einen ersten Überblick bietet der {{Wikipedia-Link|Samtgemeinde}}.


==Bundesrepublik Deutschland==
 
===Niedersachsen===
== Einzelne Definitionen ==
===Bundesrepublik Deutschland===
====Niedersachsen====
Laut Gemeindeordnung des Landes<ref>[http://www.jura.uni-osnabrueck.de/institut/jkr/kommunalrecht/gonieder.pdf Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 28. Oktober 2006 (GVBl. S. 473), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (GVBl. S. 575, 579)] (Stand Juni 2007)</ref> (§§ 71-79) können Gemeinden eines Landkreises, die mindestens 400 Einwohner haben, '''Samtgemeinden''' bilden. Eine Samtgemeinde soll mindestens 7000 Einwohner haben. Neben Gemeinden können auch [[gemeindefreies Gebiet|gemeindefreie Gebiete]] Samtgemeinden angehören. Organe der Samtgemeinde sind der Samtgemeinderat, der Samtgemeindeausschuss und die Samtgemeindebürgermeisterin oder der Samtgemeindebürgermeister. Die einzelnen Gemeinden, die der Samtgemeinde angehören, werden als ''Mitgliedsgemeinden'' (§§ 67-70) der Samtgemeinde bezeichnet.
Laut Gemeindeordnung des Landes<ref>[http://www.jura.uni-osnabrueck.de/institut/jkr/kommunalrecht/gonieder.pdf Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 28. Oktober 2006 (GVBl. S. 473), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (GVBl. S. 575, 579)] (Stand Juni 2007)</ref> (§§ 71-79) können Gemeinden eines Landkreises, die mindestens 400 Einwohner haben, '''Samtgemeinden''' bilden. Eine Samtgemeinde soll mindestens 7000 Einwohner haben. Neben Gemeinden können auch [[gemeindefreies Gebiet|gemeindefreie Gebiete]] Samtgemeinden angehören. Organe der Samtgemeinde sind der Samtgemeinderat, der Samtgemeindeausschuss und die Samtgemeindebürgermeisterin oder der Samtgemeindebürgermeister. Die einzelnen Gemeinden, die der Samtgemeinde angehören, werden als ''Mitgliedsgemeinden'' (§§ 67-70) der Samtgemeinde bezeichnet.
== Benutzte Quellen und Literatur ==
<references/>


==[[GOV]]-Objekttyp==
48 - Samtgemeinde - {deu=Samtgemeinde}<br />
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
===Quicktext===
Im [[GOV/Quicktext| GOV-Quicktext]] schreibt man für das Objekt
  ist (auf deu) Samtgemeinde,
===Eigenschaften===
===Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen===
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im [[GOV/Quicktext| GOV-Quicktext]]:
  gehört zu <GOV-Kennung>,
  ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
===Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen===
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im [[GOV/Quicktext| GOV-Quicktext]]:
  gehört zu <GOV-Kennung>,
  ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
===Besonderheiten===
Beschreibung der Besonderheiten ...
  TEXT: Besonderheiten :TEXT
===Ähnliche Objekttypen===
* [[GOV/Objekttyp_18| 18 - Gemeinde]] - {eng=municipality, deu=Gemeinde, pol=gmina, dut=gemeente, rus=община, cze=obec}
* [[GOV/Objekttyp_85| 85 - Landgemeinde]] - {deu=Landgemeinde, rus=сельская община}
* [[GOV/Objekttyp_122| 122 - Verbandsgemeinde]] - {deu=Verbandsgemeinde}
* [[GOV/Objekttyp_148| 148 - Erfüllende Gemeinde]] - {deu=Erfüllende Gemeinde}
* [[GOV/Objekttyp_140| 140 - Einheitsgemeinde]] - {deu=Einheitsgemeinde}
* [[GOV/Objekttyp_162| 162 - Stadt- und Landgemeinde]] - {deu=Stadt- und Landgemeinde, pol=gmina miejsko-wiejska}
* [[GOV/Objekttyp_163| 163 - Ortsgemeinde]] - {deu=Ortsgemeinde}
== Anmerkungen und Quellenangaben ==
<references />
[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]]
[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]]
[[Kategorie:GOV-Objekttypen]]
[[Kategorie:GOV-Objekttyp]]
[[Kategorie:GOV-Objekttyp Staatliche Verwaltung]]

Aktuelle Version vom 25. Oktober 2023, 05:19 Uhr

Disambiguation notice Gemeinde ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Gemeinde.


Projekt GOV
hier: Samtgemeinde

GOV-Datenbankabfrage:

Infoseiten zum Projekt:

Datenerfassung:

Kontakt:

Kategorien:

Der Begriff

Eine Samtgemeinde ist in Niedersachsen eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die sich aus mehreren Gemeinden innerhalb desselben Landkreises zusammensetzt und eine gemeinsame Verwaltung hat. Die Samtgemeinde ist keine Gebietskörperschaft, sondern eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Einen ersten Überblick bietet der Artikel Samtgemeinde. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie..


Einzelne Definitionen

Bundesrepublik Deutschland

Niedersachsen

Laut Gemeindeordnung des Landes[1] (§§ 71-79) können Gemeinden eines Landkreises, die mindestens 400 Einwohner haben, Samtgemeinden bilden. Eine Samtgemeinde soll mindestens 7000 Einwohner haben. Neben Gemeinden können auch gemeindefreie Gebiete Samtgemeinden angehören. Organe der Samtgemeinde sind der Samtgemeinderat, der Samtgemeindeausschuss und die Samtgemeindebürgermeisterin oder der Samtgemeindebürgermeister. Die einzelnen Gemeinden, die der Samtgemeinde angehören, werden als Mitgliedsgemeinden (§§ 67-70) der Samtgemeinde bezeichnet.

GOV-Objekttyp

48 - Samtgemeinde - {deu=Samtgemeinde}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Samtgemeinde,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
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Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
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Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

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Ähnliche Objekttypen


Anmerkungen und Quellenangaben