Kreis (mittlere Verwaltungsebene): Unterschied zwischen den Versionen

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== Der Begriff ==
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== Einzelne Definitionen ==
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=== Bayern ===
=== Bayern ===
Ohne Rücksicht auf die bisherigen, historisch geprägten Provinzen wurde das inzwischen bis nach Südtirol reichende Königreich Bayern nach verwaltungstopografischen und geografischen Gesichtspunkten in 15 etwa gleich große Kreise eingeteilt, die nach dem Vorbild der französischen Departements nach Flüssen benannt wurden (Flusskreise)<ref>http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44535</ref>. Siehe auch <ref>{{Wikipedia-Link|Verwaltungsgliederung_Bayerns|Verwaltungsgliederung Bayerns}}</ref>
Ohne Rücksicht auf die bisherigen, historisch geprägten Provinzen wurde das inzwischen bis nach Südtirol reichende Königreich Bayern nach verwaltungstopografischen und geografischen Gesichtspunkten in 15 etwa gleich große Kreise eingeteilt, die nach dem Vorbild der französischen Departements nach Flüssen benannt wurden (Flusskreise)<ref>{{BLO-HistLex|Regierungsbezirke|Emma Mages, Regierungsbezirke|28.04.2016}}</ref>. Siehe auch <ref>{{Wikipedia-Link|Verwaltungsgliederung_Bayerns|Verwaltungsgliederung Bayerns}}</ref>
 
=== Böhmen ===
=== Böhmen ===
=== Sachsen ===
=== Sachsen ===

Aktuelle Version vom 23. Oktober 2023, 21:47 Uhr

Disambiguation notice Kreis ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Kreis (Begriffsklärung).


Projekt GOV
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Der Begriff

Als Kreis (mittlere Verwaltungsebene) werden im GOV jene historischen Kreise als staatliche Verwaltungseinheiten, z.B. in Bayern, Baden, Württemberg, Sachsen bezeichnet, die von ihrer Größe und Funktion Vorläufer der heutigen Regierungsbezirke bzw. mit diesen vergleichbar sind[1], im Gegensatz zu den heutigen Kreisen bzw. Landkreisen, die in den betreffenden Ländern damals (oft bis 1938) als Oberämter, Bezirksämter, Amtshauptmannschaften etc. bezeichnet wurden.

Zur Vermeidung von Missverständnissen sei darauf hingewiesen, dass der Begriff Kreis (mittlere Verwaltungsebene) also nicht Kreise bzw. Landkreise in den Bundesländern bezeichnet, die keine Regierungsbezirke mehr haben.

Einzelne Definitionen

Bayern

Ohne Rücksicht auf die bisherigen, historisch geprägten Provinzen wurde das inzwischen bis nach Südtirol reichende Königreich Bayern nach verwaltungstopografischen und geografischen Gesichtspunkten in 15 etwa gleich große Kreise eingeteilt, die nach dem Vorbild der französischen Departements nach Flüssen benannt wurden (Flusskreise)[2]. Siehe auch [3]

Böhmen

Sachsen

Württemberg

Die Gebietszuwächse ab 1803 erforderten eine Reform der Verwaltung. So wurden 1806 zwölf Kreise als Mittelbehörden (ähnlich dem Regierungsbezirk) gebildet, denen die Oberämter zugeordnet wurden. Bereits 1810 wurden die Kreise in Landvogtei umbenannt. Im Vorgriff auf die Verfassung von 1819 wurden 1818 die Landvogteien auf vier reduziert und wieder in Kreis umbenannt. Sie blieben bis zum 1. April 1924 bestehen.

GOV-Objekttyp

222 - Kreis (mittlere Verwaltungsebene) - {deu=<GOV-Objekttyp>, fra=xxx, pol=xxx, rus=xxx}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Kreis (mittlere Verwaltungsebene),

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

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Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
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Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. vgl. auch HABERKERN, Eugen, WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Erster Teil: A-K, Zweiter Teil: L-Z, Tübingen 1987., 8. Auflage, S.355
  2. Emma Mages, Regierungsbezirke, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Regierungsbezirke> (28.04.2016)
  3. Artikel Verwaltungsgliederung Bayerns. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.