Kreis: Unterschied zwischen den Versionen

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== Kreis oder Landkreis? ==
{{Begriffsklärungshinweis|Kreis|Kreis_(Begriffsklärung)}}<br>
===Deutschland vor 1945===
{{Projektbox GOV}}
== Der Begriff ==
=== Kreis oder Landkreis? ===
====Deutschland vor 1945====
In der Wikipedia heißt es: "''Vor 1939 wurden die betreffenden Verwaltungseinheiten in Preußen als Kreis bezeichnet, Landkreise gab es dort wo auch entsprechende Stadtkreise vorhanden waren. 1939 wurde einheitlich die Bezeichnung Landkreis eingeführt (außer natürlich für Stadtkreise)."'' <ref>[http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kategorie_Diskussion:Ehemaliger_Landkreis_in_Nordrhein-Westfalen&oldid=33138564 Wikipedia: Kategorie Diskussion:Ehemaliger Landkreis in Nordrhein-Westfalen]</ref> <ref>vgl. auch http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Kreisreformen_in_Deutschland_bis_1949#Kreis.2FLandkreis_u.a</ref> Vorliegende Quellen sagen aber etwas anderes.
In der Wikipedia heißt es: "''Vor 1939 wurden die betreffenden Verwaltungseinheiten in Preußen als Kreis bezeichnet, Landkreise gab es dort wo auch entsprechende Stadtkreise vorhanden waren. 1939 wurde einheitlich die Bezeichnung Landkreis eingeführt (außer natürlich für Stadtkreise)."'' <ref>[http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kategorie_Diskussion:Ehemaliger_Landkreis_in_Nordrhein-Westfalen&oldid=33138564 Wikipedia: Kategorie Diskussion:Ehemaliger Landkreis in Nordrhein-Westfalen]</ref> <ref>vgl. auch http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Kreisreformen_in_Deutschland_bis_1949#Kreis.2FLandkreis_u.a</ref> Vorliegende Quellen sagen aber etwas anderes.


Mit Wirkung vom 1. Januar 1939 wurden einheitlich die Bezeichnungen ''Landkreis'', ''Landrat'', ''Regierungsbezirk'' und ''Regierungspräsident'' in den Ländern Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Thüringen, Hessen, Anhalt, Oldenburg und Braunschweig sowie im damals gerade an das Deutsche Reich "angeschlossenen" Österreich eingeführt und regionale Bezeichnungen wie ''Kreishauptmann'', ''Bezirkshauptmannschaft'', ''Oberamt'' u.a. hierdurch ersetzt<ref>[http://www.verfassungen.de/de/de33-45/neuaufbau34-v3.htm Dritte Verordnung über den Neuaufbau des Reichs vom 28. November 1938]. </ref> Da die Verordnung nicht das Land Preußen, die Stadtstaaten Hamburg und Bremen, die Kleinstaaten Lippe und Schaumburg-Lippe sowie das 1934 durch die Vereinigung von Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz neu geschaffene Land Mecklenburg erwähnt, kann daraus nicht abgeleitet werden, dass in diesen Ländern ''ab diesem Zeitpunkt'' alle Kreise einheitlich als Landkreise bezeichnet werden.
Mit Wirkung vom 1. Januar 1939 wurden einheitlich die Bezeichnungen ''Landkreis'', ''Landrat'', ''Regierungsbezirk'' und ''Regierungspräsident'' in den Ländern Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Thüringen, Hessen, Anhalt, Oldenburg und Braunschweig sowie im damals gerade an das Deutsche Reich "angeschlossenen" Österreich eingeführt und regionale Bezeichnungen wie ''Kreishauptmann'', ''Bezirkshauptmannschaft'', ''Oberamt'' u.a. hierdurch ersetzt<ref>[http://www.verfassungen.de/de/de33-45/neuaufbau34-v3.htm Dritte Verordnung über den Neuaufbau des Reichs vom 28. November 1938] </ref>.
 
Da die Verordnung nicht das Land Preußen, die Stadtstaaten Hamburg und Bremen, die Kleinstaaten Lippe und Schaumburg-Lippe sowie das 1934 durch die Vereinigung von Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz neu geschaffene Land Mecklenburg erwähnt<ref>In Hamburg wurden schon durch das Groß-Hamburg-Gesetz 1937 (§ 2)alle Gemeinden im Land Hamburg mit der Stadt Hamburg zu einer Gemeinde zusammengeschlossen, so dass es hier keine Landkreise geben konnte. In Bremen gab es 1939 nur den ''Landkreis Bremen'' (http://www.verwaltungsgeschichte.de/land_bremen.html#gemeinden). Mecklenburg war 1939 bereits in Land- und Stadtkreise eingeteilt (vgl. § 9 des Groß-Hamburg-Gesetzes von 1937 sowie http://www.verwaltungsgeschichte.de/land_mecklenburg.html#meckburg.</ref> , kann daraus nicht abgeleitet werden, dass in diesen Ländern ''ab diesem Zeitpunkt'' alle Kreise einheitlich als Landkreise bezeichnet werden.


In alten preußischen Statistiken findet man folgende Bezeichnungen:
In alten preußischen Statistiken findet man folgende Bezeichnungen:
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Im [http://www.digitalis.uni-koeln.de/Gemeinde/gemeinde_index.html Gemeindelexikon für die Provinz Rheinland (1888)] findet man ebenfalls sowohl Kreise als auch Land- und Stadtkreise vor. <ref>http://www.digitalis.uni-koeln.de/Gemeinde/gemeinde_index.html</ref>
Im [http://www.digitalis.uni-koeln.de/Gemeinde/gemeinde_index.html Gemeindelexikon für die Provinz Rheinland (1888)] findet man ebenfalls sowohl Kreise als auch Land- und Stadtkreise vor. <ref>http://www.digitalis.uni-koeln.de/Gemeinde/gemeinde_index.html</ref>


Ein Auszug aus einer Verordnung über die Neugliederung von Landkreisen vom 1. August 1932 aus der Preußischen Gesetzsammlung suggeriert, dass alle Kreise im Deutschen Reich als Landkreise bezeichnet werden. <ref>Zitat auf [http://belgard-schivelbein.de/Magistrat/Verordnung_1932.htm belgard-schivelbein.de], dort nicht als Auszug gekennzeichnet(!).</ref> Das hier referenzierte Zitat betrifft allerdings nur Landkreise in Pommern, genauer im Regierungsbezirk Köslin. Die namentlich genannten aufgelösten, weiter bestehenden oder neu zu bildenden Kreise werden darin als Landkreise bezeichnet, obwohl in den meisten Fällen kein namensgleicher Stadtkreis existiert.
Im Gegensatz zu diesen Quellen heißt es bei Brüning dazu: <ref>Günter Brüning: ''Vom königlichen Landrat zum Oberkreisdirektor - Strukturen und Aufgaben der Kreisverwaltung von 1815 bis heute'', in: Westfälisches Archivamt (Hrsg): ''Archivpflege in Westfalen und Lippe'', 44/1996, Seite 3 - 7. [http://www.lwl.org/waa-download/Heft44-10-1996.pdf PDF]</ref>:
:''„1883 sprach man zuerst vom Landkreis im Gegensatz zum Stadtkreis.“''
 
Die 1916 gegründete Vertretung der preußischen Landkreise nannte sich selbst ''Verband der Preußischen Landkreise''<ref>Er ist der Vorgänger des Deutschen Landkreistages ([http://www.kreise.de/landkreistag/geschichte-index.htm]).</ref>  Allgemein setzte sich die Bezeichnung "Landkreis" in den 1920er Jahren sowohl in Gesetzestexten als auch in der Verwaltungsgeschichtsschreibung über diese Zeit immer mehr durch<ref>Günter Brüning, a.a.O., S. 4 f.</ref> Im "Groß-Berlin-Gesetz" von 1920<ref>[http://www.verfassungen.de/de/be/berlin20.htm Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin (Groß-Berlin-Gesetz) vom 27. April 1920]</ref> werden die umgebenden Kreise zwar noch als ''Kreis'' bezeichnet, in einer darauf folgenden Verordnung jedoch als ''Landkreise''<ref>Verordnung über das Verfahren vor dem mit der Auseinandersetzung zwischen der neuen Stadtgemeinde Berlin und den Restverbänden der Landkreise Teltow, Niederbarnim und Osthavelland sowie der Provinz Brandenburg betrauten Schiedsgerichte vom 18. Juni 1920 (GS S. 348), zitiert auf [http://www.verfassungen.de/de/be/berlin20.htm www.verfassungen.de/de/be/berlin20.htm]</ref>. Laut Brüning taucht 1923 zum ersten Mal in einem Gesetz der Name ''Landkreis'' auf.
 
Während im [[Gemeindelexikon für den Freistaat Preußen/XIII - Rheinprovinz (1930)|Gemeindelexikon Gemeindelexikon für den Freistaat Preußen von 1930 (hier: Rheinprovinz]] bzw. [[Gemeindelexikon für den Freistaat Preußen/XIV - Hohenzollerische Lande (1930)|Hohenzollernsche Lande)]] der Begriff ''Landkreis'' stes nur für solche Kreise verwendet wird, für die es einen entsprechenden Stadtkreis gibt, findet sich der gegenteilige Sprachgebrauch in Gesetzestexten wie oben beschrieben bereits 1920 und konsequent spätestens ab 1929:
 
Im Gesetz ''Gesetz über die kommunale Neugliederung des rheinisch-westfälischen Industriegebietes'' vom 29. Juli 1929<ref>[[Preußische Gesetzsammlung|Preußischen Gesetzsammlung]] S. 91; [http://www.moenchengladbach.de/download/pdf/STADTRAT_VERWALTUNG/ortsrecht/10-10.pdf Auszug online als PDF].</ref> sowie in der Verordnung über die Neugliederung von Landkreisen vom 1. August 1932 <ref>Auszug aus der [[Preußische Gesetzsammlung|Preußischen Gesetzsammlung]] als [[Media:Preußische_Gesetzsammlung_1932_Nr_43.pdf|PDF]]</ref>, die zahlreiche Kreise in den verschiedensten Teilen Preußens betraf, werden konsequent alle Landkreise als ''Landkreis xy'' bezeichnet, obwohl in einem Großteil der Fälle kein namensgleicher Stadtkreis existierte.  
Auch in weiteren Gesetzen und Verordnungen ab Mitte der 1930er Jahre findet sich ein konsequenter Gebrauch des Begriffs ''Landkreis'' für preußische Kreise: im Groß-Hamburg-Gesetz 1937 <ref>[http://www.verfassungen.de/de/hh/hamburg37.htm Gesetz über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen (Groß-Hamburg-Gesetz) vom 26. Januar 1937]. Hier werden neben zahlreichen existierenden ''Landkreis''auch neu zu bildende preußische ''Landkreis''e genannt.</ref>, in der Ersten Durchführungsverordnung dazu von 1937<ref>[http://www.verfassungen.de/de/hh/hamburg37-v5.htm Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen (Groß-Hamburg-Gesetz) vom 15. Februar 1937].</ref>, in einer Verordnung über einen Gebietsaustausch und Preußen 1939<ref>[http://www.verfassungen.de/de/hb/bremerhaven39.htm Vierte Verordnung über den Neuaufbau des Reichs vom 28. September 1939]</ref>, der Verordnung über Gebietsbereinigung im Raum Salzgitter<ref>[http://www.verfassungen.de/de/nds/braunschweig/braunschweig41.htm Verordnung über Gebietsbereinigungen im Raume der Hermann-Göring-Werke Salzgitter vom 25. Juni 1941]</ref>, der Verordnung über eine Gebietsbereinigung zwischen dem Land Anhalt und dem Land Preußen von 1942 <ref>[http://www.verfassungen.de/de/sah/anhalt/anhalt42.htm Verordnung über eine Gebietsbereinigung zwischen dem Land Anhalt und dem Land Preußen (Regierungsbezirk Merseburg) vom 13. Februar 1942]</ref> und  den Erlassen über die Aufgliederung der Provinz Sachsen
<ref>[http://www.verfassungen.de/de/preussen/sachsen44.htm Erlaß über die Aufgliederung der Provinz Sachsen
vom  1. April 1944 (RGBl. I. S. 110)]</ref> und über die Bildung der Provinzen Kurhessen und Nassau (1944)
<ref>[http://www.verfassungen.de/de/preussen/kurhessen-nassau44.htm Erlaß über die Bildung der Provinzen Kurhessen und Nassau vom 1. April 1944 (RGBl. I. S. 109)]</ref>.
 
Auch das ''[[Gemeindeverzeichnis für das Deutsche Reich (1939)|Amtliches Gemeindeverzeichnis für das Deutsche Reich auf Grund der Volkszählung von 1939, Zweite Auflage, Berlin 1941.]]'' spricht in allen Ländern einschließlich Preußen einheitlich von ''Landkreisen'' (ab S. 10 ff.) und verweist dabei auf die Verordnung vom 28. Nov. 1938 (S. 6).


Es kann also bislang nicht belegt werden, dass in Preußen vor 1939 alle Kreise als Landkreise bezeichnet wurden (außer den Stadtkreisen) oder aber, dass es dort, wo es Stadtkreise gab, alle anderen Kreise als Landkreise bezeichnet wurden. Im Regierungsbezirk Aachen gab es 1827 einen Stadtkreis und alle anderen Kreise wurden als Landkreise bezeichnet. Im Regierungsbezirk Düsseldorf gab es 1836 nur Kreise. 1852 gibt es im Regierungsbezirk Aachen einen Stadtkreis Aachen und einen Landkreis Aachen. Außerdem gibt es den Landkreis Düren zu dem es aber keinen Stadtkreis gibt. Alle anderen werden als Kreis bezeichnet. Für das Jahr 1888 liegt ein Quellenbeleg dafür vor, dass alle Kreise in der preußischen [[Rheinprovinz]] als Kreis bezeichnet wurden, es sei denn, dass es einen Stadt- und einen Landkreis gleichen Namens gab. Im Jahr 1932 wird in einer Verordnung, Kreise in Pommern betreffend, einheitlich von Landkreisen gesprochen.
Brüning schreibt dagegen über die Zeit nach 1939: ''Die offizielle Bezeichnung in Preußen blieb Kreis oder zur Unterscheidung vom gleichnamigen Stadtkreis Landkreis.''<ref>Brüning, a.a.O., S. 3</ref>.


Aber auch nach 1939 erscheint es zweifelhaft, ob wirklich alle Kreise (außer den Stadtkreisen) als Landkreise bezeichnet wurden. Brüning meint dazu: <ref>Günter Brüning: ''Vom königlichen Landrat zum Oberkreisdirektor - Strukturen und Aufgaben der Kreisverwaltung von 1815 bis heute'', in: Westfälisches Archivamt (Hrsg): ''Archivpflege in Westfalen und Lippe'', 44/1996, Seite 3 - 7. [http://www.lwl.org/waa-download/Heft44-10-1996.pdf PDF]</ref>
Es kann also bislang nicht belegt werden, ob und wenn ja ab welchem Zeitpunkt in Preußen alle Kreise als Landkreise bezeichnet wurden (außer den Stadtkreisen) oder aber, dass es dort, wo es Stadtkreise gab, alle anderen Kreise als Landkreise bezeichnet wurden.
:''Beginnen wir mit den Namen von heute an: Seit 1969 heißen Kreise wieder Kreis; von der NW (= Nordrhein-Westfälischen) Landkreisordnung 1953 ab bis 1969 gab es Landkreise; vom 1.1.1939 an war die Bezeichnung „Landkreis“ im ganzen Deutschen Reich durch die dritte V0 (= Verwaltungsordnung) über den Neuaufbau des Reiches einheitlich festgesetzt. Damit verschwanden alle Restbezeichnungen in Deutschland, die noch an die gängigste Bezeichnung für mittlere Verwaltungsgebiete im Alten Reich, an das Amt nämlich, erinnerten: zum Beispiel in Bayern Bezirksamt, in Sachsen Oberamt, in Oldenburg Amt. Einheitlicher Name für den Hauptverwaltungsbeamten wurde „Landrat“.''
:''„Die offizielle Bezeichnung in Preußen blieb Kreis oder zur Unterscheidung vom gleichnamigen Stadtkreis Landkreis.“''
Weiter heißt es:
:''„1883 sprach man zuerst vom Landkreis im Gegensatz zum Stadtkreis.“''
Dem steht entgegen, dass in Statistiken für die Regierungsbezirke Aachen und Köln, wie schon gezeigt, bereist vor 1883 von Stadt- und Landkreisen neben den Kreisen die Rede ist.


===Bundesrepublik Deutschland===
====Bundesrepublik Deutschland====
Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben die Bezeichnung Landkreis überwiegend beibehalten. Alle Flächenländer bis auf Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein verwenden in ihren ''Landkreisordnungen'' bzw. ihrer ''Gemeinde- und Landkreisordnung (Kommunalordnung)''<ref>[http://www.jura.uni-osnabrueck.de/institut/jkr/kronline.htm Texte auf ''Kommunalrecht online'' der Universität Osnabrück]</ref> die Bezeichnung ''Landkreis''.
Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben die Bezeichnung Landkreis überwiegend beibehalten. Alle Flächenländer bis auf Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein verwenden in ihren ''Landkreisordnungen'' bzw. ihrer ''Gemeinde- und Landkreisordnung (Kommunalordnung)''<ref>[http://www.jura.uni-osnabrueck.de/institut/jkr/kronline.htm Texte auf ''Kommunalrecht online'' der Universität Osnabrück]</ref> die Bezeichnung ''Landkreis''.


====Mecklenburg-Vorpommern====
=====Mecklenburg-Vorpommern=====
Das beschlossene ''Verwaltungsmodernisierungsgesetz''<ref>[http://www.mv-regierung.de/im/verwaltungsreform/_files/_content/Verwaltungsmodernisierungsgesetz_Endfassung.pdf  Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung Des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Mai 2006] (Stand Juni 2007)</ref> (§§ 72-77) sieht die ''Auflösung der Landkreise und Bildung von Kreisen unter Eingliederung der kreisfreien Städte'' vor. Dieser Teil des Gesetzes tritt jedoch erst ''mit Ablauf des Tages vor den Neuwahlen für die Kreistage im Jahre 2009'' in Kraft (Art. 29 Abs. 5). In der geltenden Kreisordnung des Landes<ref>Teil 2 der [http://www.jura.uni-osnabrueck.de/institut/jkr/kommunalrecht/gomeck.pdf Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV MV), in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2006 (GVOBl. S. 539, 546)]</ref> wird bereits der Begriff ''Kreis'' verwendet.  
Das beschlossene ''Verwaltungsmodernisierungsgesetz''<ref>[http://www.mv-regierung.de/im/verwaltungsreform/_files/_content/Verwaltungsmodernisierungsgesetz_Endfassung.pdf  Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung Des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Mai 2006] (Stand Juni 2007)</ref> (§§ 72-77) sieht die ''Auflösung der Landkreise und Bildung von Kreisen unter Eingliederung der kreisfreien Städte'' vor. Dieser Teil des Gesetzes tritt jedoch erst ''mit Ablauf des Tages vor den Neuwahlen für die Kreistage im Jahre 2009'' in Kraft (Art. 29 Abs. 5). In der geltenden Kreisordnung des Landes<ref>Teil 2 der [http://www.jura.uni-osnabrueck.de/institut/jkr/kommunalrecht/gomeck.pdf Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV MV), in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2006 (GVOBl. S. 539, 546)]</ref> wird bereits der Begriff ''Kreis'' verwendet.  


====Nordrhein-Westfalen====
=====Nordrhein-Westfalen=====
In Nordrhein-Westfalen wurde am 1. Oktober 1969 die Bezeichnung "Landkreis" mit Inkrafttreten der Neufassung der ''Kreisordnung'' (bis dahin: ''Landkreisordnung'') vom 16. Juli des Jahres durch "Kreis" ersetzt<ref>Artikel VIII Abs. 1 des [http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/XMMGVB6942.pdf  Gesetzes vom 16. Juli 1969 (PDF)] (S. 519) ermächtigte den Innenminister, die Landkreisordnung unter der Bezeichnung ''Kreisordnung'' neu bekanntzumachen und das Wort ''Landkreis'' durch ''Kreis'' zu ersetzen. Dies geschah durch [http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/XMMGVB6956.pdf Bekanntmachung des Innenministers vom 11. August 1969 (PDF)] (S. 670), mit der ''der ab 1. Oktober 1969 geltende Wortlaut der Kreisordnung'' bekanntgemacht wurde.</ref>. ''Damit sollte offenbar nicht zuletzt der Tatsache Rechnung getragen werden, dass im dicht besiedelten NRW die Landkreise/Kreise nicht derart ländlich strukturiert sind, wie das in anderen Bundesländern der Fall ist''<ref>Mitteilung von Dr. Marco Kuhn, Landkreistag NRW, zitiert in [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kategorie_Diskussion:Ehemaliger_Landkreis_in_Nordrhein-Westfalen&oldid=33138564 Wikipedia, Disussion: Ehemaliger Landkreis in Nordrhein-Westfalen]</ref>.
Die erste ''Landkreisordnung'' des Landes nach dem 2. Weltkrieg vom 21. Juli 1953
<ref>http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/XMMGVB5346.pdf</ref> verwendet den Begriff ''Landkreis''. Brüning<ref>Brüning, a.a.O., S.3</ref> geht davon aus, dass bis 1953 der Begriff ''Kreis'' gültig war. Tatsächlich löste diese Landkreisordnung (laut § 55) die Kreisordnung für die Provinz Westfalen vom 31. Juli 1886 und die Kreisordnung für die Rheinprovinz vom 30. Mai 1887 ab, die noch von ''Kreisen'' sprachen. Es sind jedoch auch die Überlegungen über die Bezeichnung der preußischen Landkreise vor 1945 (s. oben) zu berücksichtigen, ebenso die Neuregelung durch die britische Militärregierung von 1946<ref>Instruktion Nr. 100 der britischen Militärregierung vom August 1946, erwähnt bei Brüning, a.a.O., S. 5, Text liegt nicht vor.</ref>.
 
Am 1. Oktober 1969 wurde in Nordrhein-Westfalen die Bezeichnung "Landkreis" mit Inkrafttreten der Neufassung der ''Kreisordnung'' (bis dahin: ''Landkreisordnung'') vom 16. Juli des Jahres durch "Kreis" ersetzt<ref>Artikel VIII Abs. 1 des [http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/XMMGVB6942.pdf  Gesetzes vom 16. Juli 1969 (PDF)] (S. 519) ermächtigte den Innenminister, die Landkreisordnung unter der Bezeichnung ''Kreisordnung'' neu bekanntzumachen und das Wort ''Landkreis'' durch ''Kreis'' zu ersetzen. Dies geschah durch [http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/XMMGVB6956.pdf Bekanntmachung des Innenministers vom 11. August 1969 (PDF)] (S. 670), mit der ''der ab 1. Oktober 1969 geltende Wortlaut der Kreisordnung'' bekanntgemacht wurde.</ref>. ''Damit sollte offenbar nicht zuletzt der Tatsache Rechnung getragen werden, dass im dicht besiedelten NRW die Landkreise/Kreise nicht derart ländlich strukturiert sind, wie das in anderen Bundesländern der Fall ist''<ref>Mitteilung von Dr. Marco Kuhn, Landkreistag NRW, zitiert in [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kategorie_Diskussion:Ehemaliger_Landkreis_in_Nordrhein-Westfalen&oldid=33138564 Wikipedia, Disussion: Ehemaliger Landkreis in Nordrhein-Westfalen]</ref>.
 
=====Schleswig-Holstein=====
Die geltende ''Kreisordnung'' des Landes kennt ausschließlich den Begriff ''Kreis''<ref>[http://www.jura.uni-osnabrueck.de/institut/jkr/kommunalrecht/lkoschl.pdf Kreisordnung für Schleswig-Holstein – KrO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. S. 94) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. Februar 2005 (GVOBl. S. 66, 67)]</ref>.
 
====Deutsche Demokratische Republik====
In der Sowjetischen Besatzungszone wurden unmittelbar nach 1945 bisherige preußische Kreise als ''Landkreis xy'' bezeichnet, auch wenn entsprechende Stadtkreise nicht bestanden, jedenfalls im Text von zwei Beschlüssen vom 25. Januar und vom 20. März 1946 über die Neuorganisation von Kreisen in der Provinz Mark Brandenburg<ref>Beschluß des Präsidiums der Provinzialverwaltung Mark Brandenburg über die Auflösung des Restkreises Königsberg (Neumark) und Änderung der Grenzen der Landkreise Oberbarnim, Lebus und Angermünde vom 25. Jan. 1946 (Verordnungsblatt der Provinzialverwaltung Mark Brandenburg Nr. 7, S. 110 vom 10. Apr. 1946) , und Beschluß des Präsidiums der Provinzialverwaltung Mark Brandenburg über die Auflösung des Restkreises Sorau und Änderung der Grenzen der Landkreise Cottbus und Spremberg sowie des Stadtkreises Forst vom 20. März 1946 (Verordnungsblatt der Provinzialverwaltung Mark Brandenburg Nr. 14, S. 291 vom 23. Sept. 1946)</ref>.
 
Die ''demokratischen Kreisordnungen'' vom Dezember 1946 / Januar 1947 für die Länder der sowjetischen Bestzungszone wiesen in der Formulierung noch gewisse Unterschiede für die Länder auf: So legten sie für Thüringen und Mecklenburg fest, dass Kreise entweder ''Landkreise'' oder ''Stadtkreise'' waren, und: ''Zu den Landkreisen gehören alle Gemeinden (auch unbewohnte Bezirke), soweit sie nicht als Stadtkreise selbständig sind''.<ref>[http://www.verfassungen.de/de/th/kreisordnung46.htm Die demokratische Kreisordnung vom  20. Dezember 1946] (hier für das Land Thüringen)</ref>. Für Brandenburg galt: ''Der Kreisordnung unterliegen die Landkreise, Landkreise sind Kommunalverbände der Gemeinden, die nicht durch Gesetz als kreisfrei bestimmt sind.''<ref>[http://www.verfassungen.de/de/bb/kreisordnung46.htm Demokratische Kreisordnung für die Mark Brandenburg vom  19. Dezember 1946]</ref>. Die ''Demokratische Gemeindeordnung für das Land Sachsen'' in der Fassung vom 6. Februar 1947 besagte:''Die Gemeinden sind Teile des Landkreises. Kreisfrei sind die [...] bezeichneten Städte. Diese bilden je einen Stadtkreis''<ref>[http://www.verfassungen.de/de/sac/gemeindeordnung47.htm Bekanntmachung über die Demokratische Gemeindeordnung für das Land Sachsen vom 6. Februar 1947]</ref>. In den genannten Gesetzestexten wird auch ''Kreis'' synonym für ''Landkreis benutzt.
 
Nach Gründung der DDR 1949 setzte die ''Ordnung über den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Kreise vom 24. Juli 1952''<ref>[http://www.verfassungen.de/de/ddr/kreisordnung52.htm Ordnung über den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Kreise vom 24. Juli 1952] </ref>des Ministerrates der DDR die Kreisordnungen der Länder von 1945/46 faktisch außer Kraft und nannte (Land-)Kreise ausschließlich ''Kreise''. An deren Spitze stand nun jeweils ein ''Rat des Kreises''.
 
Das ''Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 18. Januar 1957'' <ref>[http://www.verfassungen.de/de/ddr/kommunalverfassung57.htm Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 18. Januar 1957]</ref> setzte die Kreisordnungen von 1945/46 auch formal außer Kraft. In den ''Landkreisen'', wie sie hier wieder genannt wurden, war weiterhin der ''Rat des Kreises'' das vollziehende und verfügende Organ. So blieb es nach dem ''Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe in der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Juli 1973''<ref>[http://www.verfassungen.de/de/ddr/kommunalverfassung73.htm Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe in der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Juli 1973]</ref> und nach dem ''Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen in der Deutschen Demokratischen Republik vom 4. Juli 1985'' <ref>[http://www.verfassungen.de/de/ddr/kommunalverfassung85.htm Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen in der Deutschen Demokratischen Republik vom 4. Juli 1985]</ref>. Das im Mai 1990, kurz vor der deutschen Vereinigung, verabschiedetete ''Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR'' verwendetete (wie fast alle Länder der "alten" Bundesrepublik) den Begriff ''Landkreis''. An dessen Spitze trat ein ''Landrat''. Dieses Gesetz galt aufgrund des Einigungsvertrages bis zur Einführung neuer Landesgesetze (1992-1994) in den neuen Bundesländern  weiter<ref> [http://www.verfassungen.de/de/ddr/ddr90-kommunalverfassung.htm Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung) vom 17. Mai 1990]</ref>.
 
====Polen====
In Polen gibt es den Kreis als Landkreis (powiat ziemski)<ref>[http://www.zpp.pl/index.php?&pagelang=de Verband der Polnischen Landkreise]</ref> und Stadtkreis (powiat grodzki). Im Zuge einer Verwaltungsreform wurden an 1.1.1999 die Kreise wieder eingeführt, die 1975 aufgelöst worden waren, siehe auch {{Wikipedia-Link|Powiat|Powiat}}
Die drei Ebenen der Verwaltung in Polen sind die [[Gemeinde]] (gmina), der Kreis (powiat) und die [[Wojewodschaft]] (województwo).
 
 
==[[GOV]]-Objekttyp==
32 - Kreis - {eng=county, deu=Kreis, cze=okres, pol=powiat, est=maakond}<br />
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
 
===Quicktext===
Im [[GOV/Quicktext| GOV-Quicktext]] schreibt man für das Objekt
  ist (auf deu) Kreis,
 
===Eigenschaften===
 
 
===Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen===
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im [[GOV/Quicktext| GOV-Quicktext]]:
  gehört zu <GOV-Kennung>,
  ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,


====Schleswig-Holstein====
===Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen===
Die geltende ''Kreisordnung'' des Landes kennt ausschließlich den Begriff ''Kreis''<ref>[http://www.jura.uni-osnabrueck.de/institut/jkr/kommunalrecht/lkoschl.pdf Kreisordnung für Schleswig-Holstein – KrO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. S. 94) zuletzt geändert durch
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im [[GOV/Quicktext| GOV-Quicktext]]:
Artikel 2 des Gesetzes vom 1. Februar 2005 (GVOBl. S. 66, 67)</ref>.
  gehört zu <GOV-Kennung>,
  ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,


===Deutsche Demokratische Republik===
===Besonderheiten===
Beschreibung der Besonderheiten ...
  TEXT: Besonderheiten :TEXT


== Anmerkungen, Quellen und Literatur ==
===Ähnliche Objekttypen===
<references/>
* [[Landkreis]]
* [[Kreis (mittlere Verwaltungsebene)]]
* [[Reichskreis]]


[[Kategorie:GOV-Objekttypen]]
== Anmerkungen und Quellenangaben ==
<references />
[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]]
[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]]
[[Kategorie:GOV-Objekttyp]]
[[Kategorie:GOV-Objekttyp Staatliche Verwaltung]]

Aktuelle Version vom 23. Oktober 2023, 20:56 Uhr

Disambiguation notice Kreis ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Kreis_(Begriffsklärung).


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Der Begriff

Kreis oder Landkreis?

Deutschland vor 1945

In der Wikipedia heißt es: "Vor 1939 wurden die betreffenden Verwaltungseinheiten in Preußen als Kreis bezeichnet, Landkreise gab es dort wo auch entsprechende Stadtkreise vorhanden waren. 1939 wurde einheitlich die Bezeichnung Landkreis eingeführt (außer natürlich für Stadtkreise)." [1] [2] Vorliegende Quellen sagen aber etwas anderes.

Mit Wirkung vom 1. Januar 1939 wurden einheitlich die Bezeichnungen Landkreis, Landrat, Regierungsbezirk und Regierungspräsident in den Ländern Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Thüringen, Hessen, Anhalt, Oldenburg und Braunschweig sowie im damals gerade an das Deutsche Reich "angeschlossenen" Österreich eingeführt und regionale Bezeichnungen wie Kreishauptmann, Bezirkshauptmannschaft, Oberamt u.a. hierdurch ersetzt[3].

Da die Verordnung nicht das Land Preußen, die Stadtstaaten Hamburg und Bremen, die Kleinstaaten Lippe und Schaumburg-Lippe sowie das 1934 durch die Vereinigung von Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz neu geschaffene Land Mecklenburg erwähnt[4] , kann daraus nicht abgeleitet werden, dass in diesen Ländern ab diesem Zeitpunkt alle Kreise einheitlich als Landkreise bezeichnet werden.

In alten preußischen Statistiken findet man folgende Bezeichnungen:

Statistik des Regierungsbezirks Aachen 1827
commons-link:Category:Regierungsbezirk_Aachen_1827
es wird nach Stadt- und Landkreisen unterschieden; keine Kreise
  • Stadtkreis Aachen
  • Landkreis Aachen
  • Landkreis Düren
  • Landkreis Erkelenz
  • Landkreis Eupen
  • Landkreis Gemünd
  • Landkreis Heinsberg
  • Landkreis Jülich
  • Landkreis Malmedy
  • Landkreis Montjoie
Statistik des Regierungsbezirks Düsseldorf 1836
Regierungsbezirk Düsseldorf_1836
es wird nur von Kreisen gesprochen
  • Kreis Lennep
  • Kreis Elberfeld
  • Kreis Solingen
  • Kreis Düsseldorf
  • Kreis Duisburg
  • Kreis Rees
  • Kreis Kleve
  • Kreis Geldern
  • Kreis Kempen
  • Kreis Krefeld
  • Kreis Gladbach
  • Kreis Grevenbroich
  • Kreis Neuss
Statistik des Regierungsbezirks Aachen 1852
commons-link:Category:Regierungsbezirk Aachen 1852
Es wird nach Stadt- und Landkreisen, aber auch nach Kreisen unterschieden. Merkwürdig erscheint hier der Landkreis Düren, zu dem es doch gar keinen Stadtkreis gibt.
  • Stadtkreis Aachen
  • Landkreis Aachen
  • Landkreis Düren
  • Kreis Erkelenz
  • Kreis Eupen
  • Kreis Geilenkirchen
  • Kreis Heinsberg
  • Kreis Jülich
  • Kreis Malmedy
  • Kreis Montjoie
  • Kreis Schleiden

Im Gemeindelexikon für die Provinz Rheinland (1888) findet man ebenfalls sowohl Kreise als auch Land- und Stadtkreise vor. [5]

Im Gegensatz zu diesen Quellen heißt es bei Brüning dazu: [6]:

„1883 sprach man zuerst vom Landkreis im Gegensatz zum Stadtkreis.“

Die 1916 gegründete Vertretung der preußischen Landkreise nannte sich selbst Verband der Preußischen Landkreise[7] Allgemein setzte sich die Bezeichnung "Landkreis" in den 1920er Jahren sowohl in Gesetzestexten als auch in der Verwaltungsgeschichtsschreibung über diese Zeit immer mehr durch[8] Im "Groß-Berlin-Gesetz" von 1920[9] werden die umgebenden Kreise zwar noch als Kreis bezeichnet, in einer darauf folgenden Verordnung jedoch als Landkreise[10]. Laut Brüning taucht 1923 zum ersten Mal in einem Gesetz der Name Landkreis auf.

Während im Gemeindelexikon Gemeindelexikon für den Freistaat Preußen von 1930 (hier: Rheinprovinz bzw. Hohenzollernsche Lande) der Begriff Landkreis stes nur für solche Kreise verwendet wird, für die es einen entsprechenden Stadtkreis gibt, findet sich der gegenteilige Sprachgebrauch in Gesetzestexten wie oben beschrieben bereits 1920 und konsequent spätestens ab 1929:

Im Gesetz Gesetz über die kommunale Neugliederung des rheinisch-westfälischen Industriegebietes vom 29. Juli 1929[11] sowie in der Verordnung über die Neugliederung von Landkreisen vom 1. August 1932 [12], die zahlreiche Kreise in den verschiedensten Teilen Preußens betraf, werden konsequent alle Landkreise als Landkreis xy bezeichnet, obwohl in einem Großteil der Fälle kein namensgleicher Stadtkreis existierte. Auch in weiteren Gesetzen und Verordnungen ab Mitte der 1930er Jahre findet sich ein konsequenter Gebrauch des Begriffs Landkreis für preußische Kreise: im Groß-Hamburg-Gesetz 1937 [13], in der Ersten Durchführungsverordnung dazu von 1937[14], in einer Verordnung über einen Gebietsaustausch und Preußen 1939[15], der Verordnung über Gebietsbereinigung im Raum Salzgitter[16], der Verordnung über eine Gebietsbereinigung zwischen dem Land Anhalt und dem Land Preußen von 1942 [17] und den Erlassen über die Aufgliederung der Provinz Sachsen [18] und über die Bildung der Provinzen Kurhessen und Nassau (1944) [19].

Auch das Amtliches Gemeindeverzeichnis für das Deutsche Reich auf Grund der Volkszählung von 1939, Zweite Auflage, Berlin 1941. spricht in allen Ländern einschließlich Preußen einheitlich von Landkreisen (ab S. 10 ff.) und verweist dabei auf die Verordnung vom 28. Nov. 1938 (S. 6).

Brüning schreibt dagegen über die Zeit nach 1939: Die offizielle Bezeichnung in Preußen blieb Kreis oder zur Unterscheidung vom gleichnamigen Stadtkreis Landkreis.[20].

Es kann also bislang nicht belegt werden, ob und wenn ja ab welchem Zeitpunkt in Preußen alle Kreise als Landkreise bezeichnet wurden (außer den Stadtkreisen) oder aber, dass es dort, wo es Stadtkreise gab, alle anderen Kreise als Landkreise bezeichnet wurden.

Bundesrepublik Deutschland

Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben die Bezeichnung Landkreis überwiegend beibehalten. Alle Flächenländer bis auf Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein verwenden in ihren Landkreisordnungen bzw. ihrer Gemeinde- und Landkreisordnung (Kommunalordnung)[21] die Bezeichnung Landkreis.

Mecklenburg-Vorpommern

Das beschlossene Verwaltungsmodernisierungsgesetz[22] (§§ 72-77) sieht die Auflösung der Landkreise und Bildung von Kreisen unter Eingliederung der kreisfreien Städte vor. Dieser Teil des Gesetzes tritt jedoch erst mit Ablauf des Tages vor den Neuwahlen für die Kreistage im Jahre 2009 in Kraft (Art. 29 Abs. 5). In der geltenden Kreisordnung des Landes[23] wird bereits der Begriff Kreis verwendet.

Nordrhein-Westfalen

Die erste Landkreisordnung des Landes nach dem 2. Weltkrieg vom 21. Juli 1953 [24] verwendet den Begriff Landkreis. Brüning[25] geht davon aus, dass bis 1953 der Begriff Kreis gültig war. Tatsächlich löste diese Landkreisordnung (laut § 55) die Kreisordnung für die Provinz Westfalen vom 31. Juli 1886 und die Kreisordnung für die Rheinprovinz vom 30. Mai 1887 ab, die noch von Kreisen sprachen. Es sind jedoch auch die Überlegungen über die Bezeichnung der preußischen Landkreise vor 1945 (s. oben) zu berücksichtigen, ebenso die Neuregelung durch die britische Militärregierung von 1946[26].

Am 1. Oktober 1969 wurde in Nordrhein-Westfalen die Bezeichnung "Landkreis" mit Inkrafttreten der Neufassung der Kreisordnung (bis dahin: Landkreisordnung) vom 16. Juli des Jahres durch "Kreis" ersetzt[27]. Damit sollte offenbar nicht zuletzt der Tatsache Rechnung getragen werden, dass im dicht besiedelten NRW die Landkreise/Kreise nicht derart ländlich strukturiert sind, wie das in anderen Bundesländern der Fall ist[28].

Schleswig-Holstein

Die geltende Kreisordnung des Landes kennt ausschließlich den Begriff Kreis[29].

Deutsche Demokratische Republik

In der Sowjetischen Besatzungszone wurden unmittelbar nach 1945 bisherige preußische Kreise als Landkreis xy bezeichnet, auch wenn entsprechende Stadtkreise nicht bestanden, jedenfalls im Text von zwei Beschlüssen vom 25. Januar und vom 20. März 1946 über die Neuorganisation von Kreisen in der Provinz Mark Brandenburg[30].

Die demokratischen Kreisordnungen vom Dezember 1946 / Januar 1947 für die Länder der sowjetischen Bestzungszone wiesen in der Formulierung noch gewisse Unterschiede für die Länder auf: So legten sie für Thüringen und Mecklenburg fest, dass Kreise entweder Landkreise oder Stadtkreise waren, und: Zu den Landkreisen gehören alle Gemeinden (auch unbewohnte Bezirke), soweit sie nicht als Stadtkreise selbständig sind.[31]. Für Brandenburg galt: Der Kreisordnung unterliegen die Landkreise, Landkreise sind Kommunalverbände der Gemeinden, die nicht durch Gesetz als kreisfrei bestimmt sind.[32]. Die Demokratische Gemeindeordnung für das Land Sachsen in der Fassung vom 6. Februar 1947 besagte:Die Gemeinden sind Teile des Landkreises. Kreisfrei sind die [...] bezeichneten Städte. Diese bilden je einen Stadtkreis[33]. In den genannten Gesetzestexten wird auch Kreis synonym für Landkreis benutzt.

Nach Gründung der DDR 1949 setzte die Ordnung über den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Kreise vom 24. Juli 1952[34]des Ministerrates der DDR die Kreisordnungen der Länder von 1945/46 faktisch außer Kraft und nannte (Land-)Kreise ausschließlich Kreise. An deren Spitze stand nun jeweils ein Rat des Kreises.

Das Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 18. Januar 1957 [35] setzte die Kreisordnungen von 1945/46 auch formal außer Kraft. In den Landkreisen, wie sie hier wieder genannt wurden, war weiterhin der Rat des Kreises das vollziehende und verfügende Organ. So blieb es nach dem Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe in der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Juli 1973[36] und nach dem Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen in der Deutschen Demokratischen Republik vom 4. Juli 1985 [37]. Das im Mai 1990, kurz vor der deutschen Vereinigung, verabschiedetete Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR verwendetete (wie fast alle Länder der "alten" Bundesrepublik) den Begriff Landkreis. An dessen Spitze trat ein Landrat. Dieses Gesetz galt aufgrund des Einigungsvertrages bis zur Einführung neuer Landesgesetze (1992-1994) in den neuen Bundesländern weiter[38].

Polen

In Polen gibt es den Kreis als Landkreis (powiat ziemski)[39] und Stadtkreis (powiat grodzki). Im Zuge einer Verwaltungsreform wurden an 1.1.1999 die Kreise wieder eingeführt, die 1975 aufgelöst worden waren, siehe auch Artikel Powiat. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Die drei Ebenen der Verwaltung in Polen sind die Gemeinde (gmina), der Kreis (powiat) und die Wojewodschaft (województwo).


GOV-Objekttyp

32 - Kreis - {eng=county, deu=Kreis, cze=okres, pol=powiat, est=maakond}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Kreis,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Wikipedia: Kategorie Diskussion:Ehemaliger Landkreis in Nordrhein-Westfalen
  2. vgl. auch http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Kreisreformen_in_Deutschland_bis_1949#Kreis.2FLandkreis_u.a
  3. Dritte Verordnung über den Neuaufbau des Reichs vom 28. November 1938
  4. In Hamburg wurden schon durch das Groß-Hamburg-Gesetz 1937 (§ 2)alle Gemeinden im Land Hamburg mit der Stadt Hamburg zu einer Gemeinde zusammengeschlossen, so dass es hier keine Landkreise geben konnte. In Bremen gab es 1939 nur den Landkreis Bremen (http://www.verwaltungsgeschichte.de/land_bremen.html#gemeinden). Mecklenburg war 1939 bereits in Land- und Stadtkreise eingeteilt (vgl. § 9 des Groß-Hamburg-Gesetzes von 1937 sowie http://www.verwaltungsgeschichte.de/land_mecklenburg.html#meckburg.
  5. http://www.digitalis.uni-koeln.de/Gemeinde/gemeinde_index.html
  6. Günter Brüning: Vom königlichen Landrat zum Oberkreisdirektor - Strukturen und Aufgaben der Kreisverwaltung von 1815 bis heute, in: Westfälisches Archivamt (Hrsg): Archivpflege in Westfalen und Lippe, 44/1996, Seite 3 - 7. PDF
  7. Er ist der Vorgänger des Deutschen Landkreistages ([1]).
  8. Günter Brüning, a.a.O., S. 4 f.
  9. Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin (Groß-Berlin-Gesetz) vom 27. April 1920
  10. Verordnung über das Verfahren vor dem mit der Auseinandersetzung zwischen der neuen Stadtgemeinde Berlin und den Restverbänden der Landkreise Teltow, Niederbarnim und Osthavelland sowie der Provinz Brandenburg betrauten Schiedsgerichte vom 18. Juni 1920 (GS S. 348), zitiert auf www.verfassungen.de/de/be/berlin20.htm
  11. Preußischen Gesetzsammlung S. 91; Auszug online als PDF.
  12. Auszug aus der Preußischen Gesetzsammlung als PDF
  13. Gesetz über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen (Groß-Hamburg-Gesetz) vom 26. Januar 1937. Hier werden neben zahlreichen existierenden Landkreisauch neu zu bildende preußische Landkreise genannt.
  14. Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen (Groß-Hamburg-Gesetz) vom 15. Februar 1937.
  15. Vierte Verordnung über den Neuaufbau des Reichs vom 28. September 1939
  16. Verordnung über Gebietsbereinigungen im Raume der Hermann-Göring-Werke Salzgitter vom 25. Juni 1941
  17. Verordnung über eine Gebietsbereinigung zwischen dem Land Anhalt und dem Land Preußen (Regierungsbezirk Merseburg) vom 13. Februar 1942
  18. [http://www.verfassungen.de/de/preussen/sachsen44.htm Erlaß über die Aufgliederung der Provinz Sachsen vom 1. April 1944 (RGBl. I. S. 110)]
  19. Erlaß über die Bildung der Provinzen Kurhessen und Nassau vom 1. April 1944 (RGBl. I. S. 109)
  20. Brüning, a.a.O., S. 3
  21. Texte auf Kommunalrecht online der Universität Osnabrück
  22. Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung Des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Mai 2006 (Stand Juni 2007)
  23. Teil 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV MV), in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2006 (GVOBl. S. 539, 546)
  24. http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/XMMGVB5346.pdf
  25. Brüning, a.a.O., S.3
  26. Instruktion Nr. 100 der britischen Militärregierung vom August 1946, erwähnt bei Brüning, a.a.O., S. 5, Text liegt nicht vor.
  27. Artikel VIII Abs. 1 des Gesetzes vom 16. Juli 1969 (PDF) (S. 519) ermächtigte den Innenminister, die Landkreisordnung unter der Bezeichnung Kreisordnung neu bekanntzumachen und das Wort Landkreis durch Kreis zu ersetzen. Dies geschah durch Bekanntmachung des Innenministers vom 11. August 1969 (PDF) (S. 670), mit der der ab 1. Oktober 1969 geltende Wortlaut der Kreisordnung bekanntgemacht wurde.
  28. Mitteilung von Dr. Marco Kuhn, Landkreistag NRW, zitiert in Wikipedia, Disussion: Ehemaliger Landkreis in Nordrhein-Westfalen
  29. Kreisordnung für Schleswig-Holstein – KrO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. S. 94) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. Februar 2005 (GVOBl. S. 66, 67)
  30. Beschluß des Präsidiums der Provinzialverwaltung Mark Brandenburg über die Auflösung des Restkreises Königsberg (Neumark) und Änderung der Grenzen der Landkreise Oberbarnim, Lebus und Angermünde vom 25. Jan. 1946 (Verordnungsblatt der Provinzialverwaltung Mark Brandenburg Nr. 7, S. 110 vom 10. Apr. 1946) , und Beschluß des Präsidiums der Provinzialverwaltung Mark Brandenburg über die Auflösung des Restkreises Sorau und Änderung der Grenzen der Landkreise Cottbus und Spremberg sowie des Stadtkreises Forst vom 20. März 1946 (Verordnungsblatt der Provinzialverwaltung Mark Brandenburg Nr. 14, S. 291 vom 23. Sept. 1946)
  31. Die demokratische Kreisordnung vom 20. Dezember 1946 (hier für das Land Thüringen)
  32. Demokratische Kreisordnung für die Mark Brandenburg vom 19. Dezember 1946
  33. Bekanntmachung über die Demokratische Gemeindeordnung für das Land Sachsen vom 6. Februar 1947
  34. Ordnung über den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Kreise vom 24. Juli 1952
  35. Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 18. Januar 1957
  36. Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe in der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Juli 1973
  37. Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen in der Deutschen Demokratischen Republik vom 4. Juli 1985
  38. Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung) vom 17. Mai 1990
  39. Verband der Polnischen Landkreise