Beizeichen (Namensbestandteil): Unterschied zwischen den Versionen

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In vielen Städten und Gemeinden war es üblich Personen mit einheitlichen Vor- und Zunamen durch die Hinzufügung von Beschreibungen zu unterscheiden.
In vielen Städten und Gemeinden war es üblich Personen mit einheitlichen Vor- und Zunamen durch die Hinzufügung von Beschreibungen zu unterscheiden.


So finden sich in amtlichen Unterlagen die verschiedesten Beschreibungen wie z. B.
So finden sich in amtlichen Unterlagen die verschiedensten Beschreibungen wie z. B.
der Ältere, der Jüngere, von der Mühle, an der Chausse nach xy, üblich waren aber auch andere Begriffe, wie z.B. Schusters Sohn oder auch der Invalide oder der Einarmige usw.
der Ältere, der Jüngere, von der Mühle, an der Chausse nach xy, üblich waren aber auch andere Begriffe, wie z. B. Schusters Sohn oder auch der Invalide oder der Einarmige usw.


Dies führte innerhalb der Gemeinden und vorallem im Zeitalter der beginnenden Industrialisierung in den größer werdenen Städte, immer wieder zu Problemen und Verwechslungen. Hier seien nur die Bereiche Steuer und Militär genannt.
Dies führte innerhalb der Gemeinden und vorallem im Zeitalter der beginnenden Industrialisierung in den größer werdenden Städten, immer wieder zu Problemen und Verwechslungen. Hier seien nur die Bereiche Steuer und Militär genannt.
Nachweislich im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts führte dies im [[Großherzogtum Hessen]] dazu, das zur Behebung dieser Probleme sogar eine Verordnung erlassen wurde.
Nachweislich im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts führte dies im [[Großherzogtum Hessen]] dazu, dass zur Behebung dieser Probleme sogar eine Verordnung erlassen wurde.
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<ref>[[Beizeichen (Namensbestandteil)/Verordnung Großherzogtum Hessen#Großherzogliches Hessisches Regierungsblatt Nr. 100, Darmstadt am 19. December 1832, Seite 879–880|Großherzogliches Hessisches Regierungsblatt Nr. 100, Darmstadt am 19. December 1832]]</ref>


Die dort vorgeschriebene Nummerierung der gleichnamigen Personen durch fortlaufende Zahlen ist in [[Pfungstadt]] in Hessen noch im Jahre 1952 nachweisbar.
Die dort vorgeschriebene Nummerierung der gleichnamigen Personen durch fortlaufende Zahlen ist in [[Pfungstadt]] in Hessen noch im Jahre 1952 nachweisbar.
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[[Kategorie:Genealogischer_Begriff]]
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[[Kategorie:GenWiki Artikel zur Familiennamenforschung]]

Aktuelle Version vom 21. Oktober 2023, 19:20 Uhr

Disambiguation notice Beizeichen ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Beizeichen_(Begriffsklärung).


Einleitung

Beizeichen sind für die Familienforschung zur Namenszuordnungen sehr wichtig. Sie dienen zur Unterscheidung bei Personen mit gleichen Vor- und Zunamen in einem Ort oder einer Stadt. In der Heraldik dienen Beizeichen in den Wappen zur Kennzeichnung von abgeteilten Linien, zur Kennzeichnung jüngerer Geburt und unechter Abkunft (letzteres nur bei den westlichen Nationen). [1]


Bedeutung

In vielen Städten und Gemeinden war es üblich Personen mit einheitlichen Vor- und Zunamen durch die Hinzufügung von Beschreibungen zu unterscheiden.

So finden sich in amtlichen Unterlagen die verschiedensten Beschreibungen wie z. B. der Ältere, der Jüngere, von der Mühle, an der Chausse nach xy, üblich waren aber auch andere Begriffe, wie z. B. Schusters Sohn oder auch der Invalide oder der Einarmige usw.

Dies führte innerhalb der Gemeinden und vorallem im Zeitalter der beginnenden Industrialisierung in den größer werdenden Städten, immer wieder zu Problemen und Verwechslungen. Hier seien nur die Bereiche Steuer und Militär genannt. Nachweislich im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts führte dies im Großherzogtum Hessen dazu, dass zur Behebung dieser Probleme sogar eine Verordnung erlassen wurde. [2]

Die dort vorgeschriebene Nummerierung der gleichnamigen Personen durch fortlaufende Zahlen ist in Pfungstadt in Hessen noch im Jahre 1952 nachweisbar.

Regionale Vorkommen

Bisher ist nur für das Großherzogtum Hessen eine Verordnung nachgewiesen. In den übrigen Ländern fehlt derzeit noch ein Nachweis über ein entsprechendes Gesetz oder eine ähnliche Verordnung.

Deutschland

Großherzogtum Hessen

Hier wurde zur Unterscheidung von gleichen Vor- und Zunamen sogar eine Verordnung durch den Großherzog Ludwig II erlassen.

Anmerkungen


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