Amtsgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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== Der Begriff ==
Das '''Amtsgericht''' ist im Gerichtsaufbau in Deutschland (Gerichtsverfassung ab 1879) ein sog. ''Untergericht'' und neben dem [[Landgericht]] (und selten dem [[Oberlandesgericht]]) die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit .<ref>{{Wikipedia-Link|Amtsgericht|Amtsgericht}}</ref>
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Andere Bezeichnungen für Untergerichte waren/sind z.B. Kreisgerichte, Land-und Stadtgerichte, Stadtgerichte (''z.B. DDR, Preußen vor 1879 etc.'')
 
== Einzelne Definitionen ==
 
==[[GOV]]-Objekttyp==
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siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
 
===Quicktext===
Im [[GOV/Quicktext| GOV-Quicktext]] schreibt man für das Objekt
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===Eigenschaften===
 
 
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  gehört zu <GOV-Kennung des Landgerichts>,
  ist (auf deu) Amtsgericht,
 
===Besonderheiten===
Beschreibung der Besonderheiten ...
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===Ähnliche Objekttypen===
* [[Landgericht]]
* [[Oberlandesgericht]]
 
== Anmerkungen und Quellenangaben ==
<references />
<references />
[[Kategorie:GOV-Objekttypen]]
[[Kategorie:GOV-Objekttyp Gerichtsorganisation]]
[[Kategorie:GOV-Objekttypen ohne Beschreibung]]
[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]]
[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]]
[[Kategorie:GOV-Objekttyp]]

Aktuelle Version vom 21. Oktober 2023, 17:51 Uhr


Info
Unstrukturierte Kategorie im GOV

Die Kategorie der GOV-Objekte für die Archivorganisation bildet derzeit nicht alle zur Modellierung der Archivorganisation im GOV benötigten Objekttypen ab. Hintergrund ist hier die derzeitige Fokussierung des GOV-Teams auf die Modellierung der staatlichen und kirchlichen Organisation.

Bei Interesse, die Modellierung der Archivorganisation zu gestalten, ist eine Mitarbeit jederzeit willkommen. Um eine Koordination auf der Mailingliste zur GOV Entwicklung wird allerdings gebeten.


Disambiguation notice Amt ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Amt.


Projekt GOV
hier: Amtsgericht

GOV-Datenbankabfrage:

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Datenerfassung:

Kontakt:

Kategorien:

Der Begriff

Das Amtsgericht ist im Gerichtsaufbau in Deutschland (Gerichtsverfassung ab 1879) ein sog. Untergericht und neben dem Landgericht (und selten dem Oberlandesgericht) die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit .[1]

Siehe auch -->Gerichtswesen Deutschland

Andere Bezeichnungen für Untergerichte waren/sind z.B. Kreisgerichte, Land-und Stadtgerichte, Stadtgerichte (z.B. DDR, Preußen vor 1879 etc.)

Einzelne Definitionen

GOV-Objekttyp

3 - Amtsgericht - {eng=Magistrates' Court, deu=Amtsgericht, rus=участковый суд}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Amtsgericht,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Es gibt keine untergeordneten Objekte, außer den jeweiligen Amtsgerichtsbezirk, da das Amtsgericht für diesen zuständig ist.[2]

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Das übergeordnete Objekt in das Landgericht. Am Objekt/Objekttyp Amtsgericht steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung des Landgerichts>,
 ist (auf deu) Amtsgericht,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Artikel Amtsgericht. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
  2. Artikel Gerichtsbezirk. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.