Meierhof (Liegenschaft): Unterschied zwischen den Versionen

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==[[Meierhof (Liegenschaft)]]==
== Meierhof in Westfalen==
=== Meierhof in Westfalen===
In [[Westfalen]] kann ein Meierhof sein:
In Westfalen kann ein Meierhof sein:
* ein von einem Oberhof abhängige Hof ([[Kotten]], [[Brinksitzer]]), welcher der Oberaufssicht eines Meiers, Hofesschulten oder [[Tegeder|Tegeders]] unterstellt ist.
* ein von einem Oberhof abhängige Hof, welcher der Oberaufssicht eines Meiers oder Hofesschulten unterstellt ist
* ein von einem Meyer oder Schulten oder Zehteinnehmer bewirtschafteter (schatzfreie) Oberhof (Vollerbe) eines Verwaltungsverbundes (Zehntbezirk) mit mehreren zugehörigen Unterhöfen (z.B. der Hof zu Ramsdorf des Fürstbistums Münster mit seinen Unterhöfen in der Umgebung)
* ein von einem Meyer oder Schulten oder Zehteinnehmer bewirtschafteter (schatzfreie) Oberhof eines Verwaltungsverbundes (Zehntbezirk) mit mehreren zugehörigen Unterhöfen (z.B. der Hof zu Ramsdorf des Fürstbistums Münster mit seinen Unterhöfen in der Umgebung)
** 23.02.1656 Attest des Grafen Moritz von Bentheim etc. für den Abt Joebst Casem zu Marienfeld, betreffend Schatzfreiheit des Meyerhof's zu Schlepbruggen (Quelle: Kloster Marienfeld - Urkunden, Nr. 1447)
** 23.02.1656 Attest des Grafen Moritz von Bentheim etc. für den Abt Joebst Casem zu Marienfeld, betreffend Schatzfreiheit des Meyerhof's zu Schlepbruggen (Quelle: Kloster Marienfeld - Urkunden, Nr. 1447)
** 24.02.1527 Bischof Erich von Osnabrück und Paderborn belehnt Cordt van Oienhusen mit dem Zehnten zu Ebentorpe, zwischen Steinheim und Bilderbecke, den er erblich von den Brüdern Arnd, Herbold, Jörgen und Wulf erkauft hat, und mit dem dritten Teil am Bokendael und Raerbroke und einem Maierhof in der Feldmark von Groten Fresenhusen, die er in einem Tausch mit Erasmus, Reyneken und Elmerinchusen van der Lippe, Vater und Söhne, gegen den Zehnten vor Vinsebecke und den Hof zu Vaelhusen bei dem Bellenberg erblich erworben hat, und gestattet ihm, auf seinen zehntfreien paderbornischen Lehen vor Steynheym Meier einzusetzen (syn dorpstede to besetten na synem gefallen) und das Land zu hegen und zu bebauen (to heynen und to vorgraven) sowie das von des Bischofs Oheim von der Lippe erworbene Land an dem [[Knick (Landwirtschaft)|Knicke]] an der Napte zu roden und von seinen Gütern den Zehnten einzuziehen. Zeugen: Erbmarschall Wernher Speigel und Herbolt vann Oeynhusen, paderbornischer Lehnmanng;Siegel Aussteller. (Quelle: Archiv Eyenhausen, Alte Nr. 32)
** 24.02.1527 Bischof Erich von Osnabrück und Paderborn belehnt Cordt van Oienhusen mit dem Zehnten zu Ebentorpe, zwischen Steinheim und Bilderbecke, den er erblich von den Brüdern Arnd, Herbold, Jörgen und Wulf erkauft hat, und mit dem dritten Teil am Bokendael und Raerbroke und einem Maierhof in der Feldmark von Groten Fresenhusen, die er in einem Tausch mit Erasmus, Reyneken und Elmerinchusen van der Lippe, Vater und Söhne, gegen den Zehnten vor Vinsebecke und den Hof zu Vaelhusen bei dem Bellenberg erblich erworben hat, und gestattet ihm, auf seinen zehntfreien paderbornischen Lehen vor Steynheym Meier einzusetzen (syn dorpstede to besetten na synem gefallen) und das Land zu hegen und zu bebauen (to heynen und to vorgraven) sowie das von des Bischofs Oheim von der Lippe erworbene Land an dem [[Knick (Landwirtschaft)|Knicke]] an der Napte zu roden und von seinen Gütern den Zehnten einzuziehen. Zeugen: Erbmarschall Wernher Speigel und Herbolt vann Oeynhusen, paderbornischer Lehnmanng;Siegel Aussteller. (Quelle: Archiv Eyenhausen, Alte Nr. 32)
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===Zeitlich, regionale Begrifflichkeit===
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[[Kategorie:Landwirtschaftlicher Begriff]]
[[Kategorie:Landwirtschaftlicher Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]

Aktuelle Version vom 22. April 2022, 14:00 Uhr

Meierhof in Westfalen

In Westfalen kann ein Meierhof sein:

  • ein von einem Oberhof abhängige Hof (Kotten, Brinksitzer), welcher der Oberaufssicht eines Meiers, Hofesschulten oder Tegeders unterstellt ist.
  • ein von einem Meyer oder Schulten oder Zehteinnehmer bewirtschafteter (schatzfreie) Oberhof (Vollerbe) eines Verwaltungsverbundes (Zehntbezirk) mit mehreren zugehörigen Unterhöfen (z.B. der Hof zu Ramsdorf des Fürstbistums Münster mit seinen Unterhöfen in der Umgebung)
    • 23.02.1656 Attest des Grafen Moritz von Bentheim etc. für den Abt Joebst Casem zu Marienfeld, betreffend Schatzfreiheit des Meyerhof's zu Schlepbruggen (Quelle: Kloster Marienfeld - Urkunden, Nr. 1447)
    • 24.02.1527 Bischof Erich von Osnabrück und Paderborn belehnt Cordt van Oienhusen mit dem Zehnten zu Ebentorpe, zwischen Steinheim und Bilderbecke, den er erblich von den Brüdern Arnd, Herbold, Jörgen und Wulf erkauft hat, und mit dem dritten Teil am Bokendael und Raerbroke und einem Maierhof in der Feldmark von Groten Fresenhusen, die er in einem Tausch mit Erasmus, Reyneken und Elmerinchusen van der Lippe, Vater und Söhne, gegen den Zehnten vor Vinsebecke und den Hof zu Vaelhusen bei dem Bellenberg erblich erworben hat, und gestattet ihm, auf seinen zehntfreien paderbornischen Lehen vor Steynheym Meier einzusetzen (syn dorpstede to besetten na synem gefallen) und das Land zu hegen und zu bebauen (to heynen und to vorgraven) sowie das von des Bischofs Oheim von der Lippe erworbene Land an dem Knicke an der Napte zu roden und von seinen Gütern den Zehnten einzuziehen. Zeugen: Erbmarschall Wernher Speigel und Herbolt vann Oeynhusen, paderbornischer Lehnmanng;Siegel Aussteller. (Quelle: Archiv Eyenhausen, Alte Nr. 32)

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Zeitlich, regionale Begrifflichkeit

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