Erbexe: Unterschied zwischen den Versionen

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Berufsbezeichnung
'''Hierarchie''': [[Regional]] > [[HRR]] > [[Historische deutsche Staaten]]  >  [[Lebensumstände]] > [[Dorfwirtschaft]] > [[Landwirtschaft]] > [[Bauer (Berufsbezeichnung)]] > [[Erbexe]]


Bedeutung: Erbexen bezeichnet nach der Markenverfassung die Gutherren der an einer Mark berechtigten Höfe.
==Einleitung==
Erbexen bezeichnet nach der Markenverfassung die [[Grundherrschaft|Grundherren]] als Erbeigner der an einer [[Mark (Gebiet)|Mark]] berechtigten Höfe ([[Markgenosse|Markgenossen]]).


== Weblinks ==
===Zeitlich, regionale Begrifflichkeit===
" [https://woerterbuchnetz.de Wörterbuchnetz]


[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Landwirtschaftlicher Begriff]]
[[Kategorie:Markenwirtschaft]]
[[Kategorie:Markenwirtschaft]]

Aktuelle Version vom 21. April 2022, 15:04 Uhr

Hierarchie: Regional > HRR > Historische deutsche Staaten > Lebensumstände > Dorfwirtschaft > Landwirtschaft > Bauer (Berufsbezeichnung) > Erbexe

Einleitung

Erbexen bezeichnet nach der Markenverfassung die Grundherren als Erbeigner der an einer Mark berechtigten Höfe (Markgenossen).

Weblinks

Zeitlich, regionale Begrifflichkeit

" Wörterbuchnetz