Bundesstaat: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Bundesstaat''' ist die Verbindung mehrerer Staaten zu einem Gesamtstaat. Dieser entscheidet über alle Fragen, die für Einheit und Bestand des Ganzen wichtig sind. Die Gliedstaaten, die ebenfalls als Bundesstaaten bezeichnet werden, behalten ihre Staatlichkeit und nehmen an der Willensbildung des Ganzen teil. Die Verteilung der Aufgaben beider ist üblicherweise in den Verfassungen geregelt. <ref>DTV Brockhaus Lexikon, Wiesbaden 1982</ref> | '''Bundesstaat''' ist die Verbindung mehrerer Staaten zu einem Gesamtstaat. Dieser entscheidet über alle Fragen, die für Einheit und Bestand des Ganzen wichtig sind. Die Gliedstaaten, die ebenfalls als Bundesstaaten bezeichnet werden, behalten ihre Staatlichkeit und nehmen an der Willensbildung des Ganzen teil. Die Verteilung der Aufgaben beider ist üblicherweise in den Verfassungen geregelt. <ref>DTV Brockhaus Lexikon, Wiesbaden 1982</ref> | ||
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In einigen Fällen können neben der Eigenschaft ''Bundesstaat'' (im Sinne von "Föderalrer Staat") auch andere Objekttypen zutreffend sein. Hier wurden folgende Entscheidungen getroffen: | |||
* Das '''Deutsche Reich''' in der Zeit von '''1871 bis 1918''' wurde von einem Kaiser regiert, doch wird es im GOV als 'Bundesstaat' geführt: Die Verfassung sprach vom Reich als Bund und legte auch nicht die Monarchie für das Reich fest., sondern regelte lediglich, das „''das Präsidium des Bundes dem König von Preußen obliegt, der den Namen Deutscher Kaiser führt''“. Als 1888 Friedrich III. den Thron bestieg und überlegte, sich Friedrich I. (und damit als Kaiser die Ordungszahl neu zu beginnen) zu nennen, wurde dies von Bismarck mit Hinweis auf die Verfassung abgelehnt. Schon bei der Reichgsgründung hatte Bismarck gegenüber Wilhelm I. mit Rücksicht auf die anderen Mitgliedsstaaten durchgesetzt, dass es keinen "Kaiser von Deutschland" geben sollte. | |||
* Der Begriff Bundesstaat im Sinne von "Teilstaat", "Gliedstaat" eines föderalen Staates trifft findet vor im GOV nur '''außerhalb des deutschsprachigen Raumes''' Anwendung. Zwar wurden die Teilstaaten des Deutschen Bundes (1815-1866), manchmal des Norddeutschen Bundes (1867-1871) und gelegentlich sogar des Kaiserreiches (ab 1871) zeitgenössisch als die „deutsche Bundesstaaten“ bezeichnet, doch hatten diese stets besondere Bezeichnungen wie Königreich, Herzogtum, Hansestadt. In der heutigen Zeit gelten die Bezeichnungen Bundesland (auch in Österreich), Freistaat (teilweise in Deutschland) und Kanton (Schweiz). | |||
:Der Objekttyp 130 wird vor allem für die Teilstaaten von nicht deutsch-sprachigen föderal aufgebauten Staaten wie den USA, Mexiko, Brasillien usw. verwendet, wo die Einzelstaaten meist "state" oder "estado" genannt werden. | |||
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Aktuelle Version vom 2. April 2022, 17:11 Uhr
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Der Begriff
Bundesstaat ist die Verbindung mehrerer Staaten zu einem Gesamtstaat. Dieser entscheidet über alle Fragen, die für Einheit und Bestand des Ganzen wichtig sind. Die Gliedstaaten, die ebenfalls als Bundesstaaten bezeichnet werden, behalten ihre Staatlichkeit und nehmen an der Willensbildung des Ganzen teil. Die Verteilung der Aufgaben beider ist üblicherweise in den Verfassungen geregelt. [1]
Einzelne Definitionen
In einigen Fällen können neben der Eigenschaft Bundesstaat (im Sinne von "Föderalrer Staat") auch andere Objekttypen zutreffend sein. Hier wurden folgende Entscheidungen getroffen:
- Das Deutsche Reich in der Zeit von 1871 bis 1918 wurde von einem Kaiser regiert, doch wird es im GOV als 'Bundesstaat' geführt: Die Verfassung sprach vom Reich als Bund und legte auch nicht die Monarchie für das Reich fest., sondern regelte lediglich, das „das Präsidium des Bundes dem König von Preußen obliegt, der den Namen Deutscher Kaiser führt“. Als 1888 Friedrich III. den Thron bestieg und überlegte, sich Friedrich I. (und damit als Kaiser die Ordungszahl neu zu beginnen) zu nennen, wurde dies von Bismarck mit Hinweis auf die Verfassung abgelehnt. Schon bei der Reichgsgründung hatte Bismarck gegenüber Wilhelm I. mit Rücksicht auf die anderen Mitgliedsstaaten durchgesetzt, dass es keinen "Kaiser von Deutschland" geben sollte.
- Der Begriff Bundesstaat im Sinne von "Teilstaat", "Gliedstaat" eines föderalen Staates trifft findet vor im GOV nur außerhalb des deutschsprachigen Raumes Anwendung. Zwar wurden die Teilstaaten des Deutschen Bundes (1815-1866), manchmal des Norddeutschen Bundes (1867-1871) und gelegentlich sogar des Kaiserreiches (ab 1871) zeitgenössisch als die „deutsche Bundesstaaten“ bezeichnet, doch hatten diese stets besondere Bezeichnungen wie Königreich, Herzogtum, Hansestadt. In der heutigen Zeit gelten die Bezeichnungen Bundesland (auch in Österreich), Freistaat (teilweise in Deutschland) und Kanton (Schweiz).
- Der Objekttyp 130 wird vor allem für die Teilstaaten von nicht deutsch-sprachigen föderal aufgebauten Staaten wie den USA, Mexiko, Brasillien usw. verwendet, wo die Einzelstaaten meist "state" oder "estado" genannt werden.
GOV-Objekttyp
130 - Bundesstaat - {eng=state, deu=Bundesstaat}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Bundesstaat,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen
siehe auch Bundesland, Freistaaat und Kanton
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ DTV Brockhaus Lexikon, Wiesbaden 1982