Amt im Fürstbistum Osnabrück: Unterschied zwischen den Versionen
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==Die Ämter im Fürstbistum Osnabrück== | ==Die Ämter im Fürstbistum Osnabrück== | ||
Den Ämtern oblagen die Wahrnehmung hoheitlicher und polizeilicher Aufgaben, die Verwaltung der Domanialgüter und die Erhebung landesherrlicher Einkünfte. Daneben hielt es die Brüchtengerichte für niedere Polizeivergehen und das Höltingsgericht für Markenvergehen ab. Die Amtsführung lag beim Drosten, die Durchführung der Geschäfte besorgte der Rentmeister. Ihnen untergeordnet waren die Vögte, die zugleich Exekutivorgane der Gerichte waren. | Den Ämtern oblagen die Wahrnehmung hoheitlicher und polizeilicher Aufgaben, die Verwaltung der Domanialgüter und die Erhebung landesherrlicher Einkünfte. Daneben hielt es die Brüchtengerichte für niedere Polizeivergehen und das Höltingsgericht für Markenvergehen ab. Die Amtsführung lag beim Drosten, die Durchführung der Geschäfte besorgte der Rentmeister. Ihnen untergeordnet waren die Vögte, die zugleich Exekutivorgane der Gerichte waren. | ||
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* Vogtei Wellinholzhausen: Kirchspiele Wellingholzhausen, Gesmold | |||
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Das [[Amt Iburg (historisch)|Amt Iburg]] umfasste bis zum Jahre 1807 13 Vogteien mit 19 Kirchspielen: | Das [[Amt Iburg (historisch)|Amt Iburg]] umfasste bis zum Jahre 1807 13 Vogteien mit 19 Kirchspielen: | ||
* Vogtei Osnabrück: | * Vogtei Osnabrück: Kirchspiele Dom, St. Johann, St. Katharinen und St. Marien | ||
* Vogtei Wallenhorst: Kirchspiele Wallenhorst und Rulle | * Vogtei Wallenhorst: Kirchspiele Wallenhorst und Rulle | ||
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Mit der Eingliederung in das Königreich Westphalen bzw. in das Oberems-Departement verschwand das Amt Iburg als Verwaltungseinheit. 1814 unter hannoverscher Herrschaft wurde der Amtsbezirk auf die Ämter Iburg und Osnabrück aufgeteilt. | Mit der Eingliederung in das Königreich Westphalen bzw. in das Oberems-Departement verschwand das Amt Iburg als Verwaltungseinheit. 1814 unter hannoverscher Herrschaft wurde der Amtsbezirk auf die Ämter Iburg und Osnabrück aufgeteilt. | ||
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Die Zunahme der Verwaltungsaufgaben bedingte die Einteilung des Burg- bzw. Amtsbezirks in Kirchspiele und Vogteien: | Die Zunahme der Verwaltungsaufgaben bedingte die Einteilung des Burg- bzw. Amtsbezirks in Kirchspiele und Vogteien: | ||
* Vogtei Damme: Kirchspiele Vörden (Feldmark) und Damme | |||
* Vogtei und Kirchspiel Neuenkirchen bei Vörden | |||
* Vogtei und Kirchspiel Gehrde | |||
* Vogtei und Kirchspiel Bramsche | |||
* Vogtei und Kirchspiel Engter | |||
Die Amtsordnung des Bischofs Johann von Hoya vom 15. Februar 1556 bestimmte, dass die Ämter Vörden und Fürstenau von nur einem Drosten mit Sitz in Fürstenau geleitet wurden. Diese Regelung blieb bis zum Tode des Bischofs Franz Wihlem von Wartenberg im Jahr 1661 bestehen. | Die Amtsordnung des Bischofs Johann von Hoya vom 15. Februar 1556 bestimmte, dass die Ämter Vörden und Fürstenau von nur einem Drosten mit Sitz in Fürstenau geleitet wurden. Diese Regelung blieb bis zum Tode des Bischofs Franz Wihlem von Wartenberg im Jahr 1661 bestehen. | ||
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Die Landeshoheit über die Kirchspiele Damme und Neuenkirchen war seit jeher zwischen den Bischöfen von Münster und Osnabrück umstritten. Beigelegt wurde der Streit erst durch den hannoversch-oldenburgischen Vertrag vom 4. Februar 1817. | Die Landeshoheit über die Kirchspiele Damme und Neuenkirchen war seit jeher zwischen den Bischöfen von Münster und Osnabrück umstritten. Beigelegt wurde der Streit erst durch den hannoversch-oldenburgischen Vertrag vom 4. Februar 1817. | ||
=== [[Amt Wittlage (historisch)|Amt Wittlage]] und [Amt Hunteburg (historisch)|Amt Hunteburg]], später [[Amt Wittlage-Hunteburg (historisch)|Amt Wittlage-Hunteburg]] === | === [[Amt Wittlage (historisch)|Amt Wittlage]] und [[Amt Hunteburg (historisch)|Amt Hunteburg]], später [[Amt Wittlage-Hunteburg (historisch)|Amt Wittlage-Hunteburg]] === | ||
Die beiden ursprünglich selbständigen Ämter [[Amt Wittlage (historisch)|Amt Wittlage]] und [[Amt Hunteburg (historisch)|Amt Hunteburg]] wurden seit dem 16. Jahrhundert gemeinsam als [[Amt Wittlage-Hunteburg (historisch)|Amt Wittlage-Hunteburg]] verwaltet. Dem Amt oblagen die Wahrnehmung hoheitlicher und polizeilicher Aufgaben, die Verwaltung der Domanialgüter und die Erhebung landesherrlicher Einkünfte. Daneben hielt es die Brüchtengerichte für niedere Polizeivergehen und das Höltingsgericht für Markenvergehen ab. Die Amtsführung lag beim Drosten, die Durchführung der Geschäfte besorgte der Rentmeister. Ihnen untergeordnet waren die Vögte, die zugleich Exekutivorgane der Gerichte waren. | Die beiden ursprünglich selbständigen Ämter [[Amt Wittlage (historisch)|Amt Wittlage]] und [[Amt Hunteburg (historisch)|Amt Hunteburg]] wurden seit dem 16. Jahrhundert gemeinsam als [[Amt Wittlage-Hunteburg (historisch)|Amt Wittlage-Hunteburg]] verwaltet. Dem Amt oblagen die Wahrnehmung hoheitlicher und polizeilicher Aufgaben, die Verwaltung der Domanialgüter und die Erhebung landesherrlicher Einkünfte. Daneben hielt es die Brüchtengerichte für niedere Polizeivergehen und das Höltingsgericht für Markenvergehen ab. Die Amtsführung lag beim Drosten, die Durchführung der Geschäfte besorgte der Rentmeister. Ihnen untergeordnet waren die Vögte, die zugleich Exekutivorgane der Gerichte waren. | ||
Aktuelle Version vom 7. Februar 2022, 19:08 Uhr
Die Präsentation der Verwaltung und Obrigkeiten verdeutlicht Lebensumstände im lokalen und regionalen Bereich mit den natürlichen und kulturellen zeitlichen Gegebenheiten und gibt Hinweise zur Anlage von Biografien unserer Vorfahren in der jeweiligen Generation. Land und Leute in ihrer Zeit, ihre Siedlung, Rechte, Sprache, Kirche, und die Vernetzung ihres Lebensraumes.....
Historische Hierarchie
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Die Ämter im Fürstbistum Osnabrück
Den Ämtern oblagen die Wahrnehmung hoheitlicher und polizeilicher Aufgaben, die Verwaltung der Domanialgüter und die Erhebung landesherrlicher Einkünfte. Daneben hielt es die Brüchtengerichte für niedere Polizeivergehen und das Höltingsgericht für Markenvergehen ab. Die Amtsführung lag beim Drosten, die Durchführung der Geschäfte besorgte der Rentmeister. Ihnen untergeordnet waren die Vögte, die zugleich Exekutivorgane der Gerichte waren.
- Amt Fürstenau
- Amt Grönenberg
- Amt Hunteburg
- Amt Iburg
- Amt Reckenberg
- Amt Vörden
- Amt Wittlage später mit dem [Amt Hunteburg (historisch)|Amt Hunteburg]] zum Amt Wittlage-Hunteburg zusammengefasst
Amt Fürstenau
Das Amt Fürstenau im Fürstbistum Osnabrück bestand seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts bis zum Jahre 1803.
Das Amt Fürstenau umfasste in den fünf Gerichtsbezirken Fürstenau, Ankum, Badbergen, Quakenbrück und Menslage folgende sieben Vogteien mit 14 Kirchspielen:
- Vogtei Ankum: Kirchspiele Ankum und Bersenbrück
- Vogtei Alfhausen: Kirchspiel Alfhausen
- Vogtei Badbergen: Kirchspiele Quakenbrück (soweit nicht zur Stadt gehörig) und Badbergen
- Vogtei Menslage: Kirchspiel Menslage
- Vogtei Schwagstorf: Kirchspiel Fürstenau (soweit nicht zur Stadt gehörig) und Schwagstorf mit den Bauerschaften Lonnerbeck, Vechtel und dem adligen Gut Lonne
- Vogtei Bippen: Kirchspiele Bippen ohne Bauerschaften Lonnerbeck, Vechtel und dem adligen Gut Lonne
- Vogtei Merzen: Kirchspiele Merzen, Voltlage, Neuenkirchen im Hülsen und Ueffeln
Ebenfalls dem Amt unterstellt war der Flecken bzw. die Stadt (seit 1642) Fürstenau.
Trotz beständiger Streitigkeiten über den Markenbesitz in den Grenzgebieten, insbesondere mit dem benachbarten Amt Lingen, blieben die Grenzen des Amts über die Säkularisierung des Fürstbistums Osnabrück hinaus und bis zur Eingliederung in das Königreich Westphalen im Jahr 1808 bestehen. Unter hannoverscher Herrschaft wurden 1814 die Ämter wieder eingerichtet, wobei 1817 der Bezirk des alten Amts Fürstenau zwischen dem neu gebildeten Amt Bersenbrück und dem neuen Amt Fürstenau geteilt wurde.
Amt Grönenberg
Das Amt Grönenberg hatte etwa den Umfang des heutigen Stadtgebiets von Melle (ab 1972) und umfasste sechs Vogteien mit acht Kirchspielen:
- Vogtei Melle: Kirchspiel Melle
- Vogtei Buer: Kichspiel Buer
- Vogtei Riemsloh: Kirchspiele Riemsloh und Hoyel
- Vogtei Neuenkirchen bei Melle: Kirchspiel Neuenkirchen
- Vogtei Wellinholzhausen: Kirchspiele Wellingholzhausen, Gesmold
- Vogtei Oldendorf: Kirchspiel Oldendorf
Amt Iburg
Das Amt Iburg umfasste bis zum Jahre 1807 13 Vogteien mit 19 Kirchspielen:
- Vogtei Osnabrück: Kirchspiele Dom, St. Johann, St. Katharinen und St. Marien
- Vogtei Wallenhorst: Kirchspiele Wallenhorst und Rulle
- Vogtei und Kirchspiel Belm
- Vogtei und Kirchspiel Schledehausen
- Vogtei Bissendorf: Kirchspiele Holte und Bissendorf mit den Bauerschaften Dratum-Ausbergen und Uedinghausen-Warringhoff des Kirchspiels Gesmold
- Vogteien Hagen, Oesede und Glane mit den Kirchspielen Iburg, Hagen, Oesede und Glane (meist unter demselben Vogt stehend)
- Vogtei und Kirchpiel Borgloh
- Vogtei und Kirchspiel Laer
- Vogtei und Kirchspiel Glandorf
- Vogtei und Kirchspiel Dissen
- Vogtei und Kirchspiel Hilter
Mit der Eingliederung in das Königreich Westphalen bzw. in das Oberems-Departement verschwand das Amt Iburg als Verwaltungseinheit. 1814 unter hannoverscher Herrschaft wurde der Amtsbezirk auf die Ämter Iburg und Osnabrück aufgeteilt.
Amt Reckenberg
Amt Vörden
Zum Amt Vörden gehörten außer Vörden, Bramsche, Engter und Gehrde auch die Kirchspiele Damme und Neuenkirchen in Oldenburg. Das Amt Vörden verdankt seine Entstehung der um 1370 zum ersten Mal erwähnten und zum Schutz der Landesgrenze errichteten gleichnamigen Burg. An seiner Spitze stand als militärischer Befehlshaber ein adeliger Landsasse, der Drost, ihm zur Seite stand der Rentmeister. Die Hauptaufgaben das Amtes, mit denen vorwiegend der Rentmeister betraut war, bestanden in der Erhebung und Verrechnung der bischöflichen Einkünfte, der Verwaltung des Domaniums, der Ausübung der Polizeigewalt und der Aufbietung der militärischen Kommandos zur Verteidigung der Landesgrenze.
Die Zunahme der Verwaltungsaufgaben bedingte die Einteilung des Burg- bzw. Amtsbezirks in Kirchspiele und Vogteien:
- Vogtei Damme: Kirchspiele Vörden (Feldmark) und Damme
- Vogtei und Kirchspiel Neuenkirchen bei Vörden
- Vogtei und Kirchspiel Gehrde
- Vogtei und Kirchspiel Bramsche
- Vogtei und Kirchspiel Engter
Die Amtsordnung des Bischofs Johann von Hoya vom 15. Februar 1556 bestimmte, dass die Ämter Vörden und Fürstenau von nur einem Drosten mit Sitz in Fürstenau geleitet wurden. Diese Regelung blieb bis zum Tode des Bischofs Franz Wihlem von Wartenberg im Jahr 1661 bestehen.
Die Landeshoheit über die Kirchspiele Damme und Neuenkirchen war seit jeher zwischen den Bischöfen von Münster und Osnabrück umstritten. Beigelegt wurde der Streit erst durch den hannoversch-oldenburgischen Vertrag vom 4. Februar 1817.
Amt Wittlage und Amt Hunteburg, später Amt Wittlage-Hunteburg
Die beiden ursprünglich selbständigen Ämter Amt Wittlage und Amt Hunteburg wurden seit dem 16. Jahrhundert gemeinsam als Amt Wittlage-Hunteburg verwaltet. Dem Amt oblagen die Wahrnehmung hoheitlicher und polizeilicher Aufgaben, die Verwaltung der Domanialgüter und die Erhebung landesherrlicher Einkünfte. Daneben hielt es die Brüchtengerichte für niedere Polizeivergehen und das Höltingsgericht für Markenvergehen ab. Die Amtsführung lag beim Drosten, die Durchführung der Geschäfte besorgte der Rentmeister. Ihnen untergeordnet waren die Vögte, die zugleich Exekutivorgane der Gerichte waren.
Der Umfang des Doppelamtes entsprach im Wesentlichen dem des späteren Altkreises Wittlage (bis 1972). Das Amt Wittlage bestand aus den drei Vogteien und Kirchspielen Essen, Lintorf und Barkhausen. Das Amt Hunterburg bestand aus den Vogteien Ostercappeln (mit den Kichspielen Ostercappeln, mit Ausnahme vom Weichbild, und Bohmte) und den Vogteien und Kirchspielen Hunteburg und Venne.
Historisches Amt im Fürstbistum Osnabrück (Portal:Fürstbistum Osnabrück) | |
Amt Fürstenau | Amt Grönenberg | Amt Iburg | Amt Reckenberg | Amt Vörden | Amt Wittlage und Amt Hunteburg später zusammengelegt Amt Wittlage-Hunteburg |