Antarktika: Unterschied zwischen den Versionen
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== Einleitung == | == Einleitung == | ||
Die Spekulationen über die Existenz eines "südlichen Landes" bestätigten sich erst in den frühen 1820er Jahren, als britische und amerikanische Handelsunternehmen sowie britische und russische nationale Expeditionen begannen, die Region der Antarktischen Halbinsel und andere Gebiete südlich des Polarkreises zu erforschen. Erst 1840 wurde festgestellt, dass die Antarktis tatsächlich ein Kontinent und nicht nur eine Inselgruppe oder ein Meeresgebiet war. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts gab es mehrere Entdeckungen, aber im Allgemeinen wurde das Gebiet nur wenig von Menschen erforscht. Nach dem Zweiten Weltkrieg erlebte der Kontinent jedoch einen Aufschwung in der wissenschaftlichen Forschung. Eine Reihe von Ländern hat eine Reihe von ganzjährigen und saisonalen Stationen, Lagern und Zufluchtsorten eingerichtet, um die wissenschaftliche Forschung in der Antarktis zu unterstützen. Sieben Länder haben Gebietsansprüche erhoben, die jedoch von den meisten Ländern nicht anerkannt werden. Um einen rechtlichen Rahmen für die Aktivitäten der Nationen auf dem Kontinent zu schaffen, wurde ein Antarktisvertrag ausgehandelt, der bestehende Gebietsansprüche weder bestreitet noch anerkennt. Er wurde 1959 unterzeichnet und trat 1961 in Kraft. Ebenfalls von Bedeutung für die Verwaltung der Antarktis sind das Umweltprotokoll zum Antarktisvertrag und das Übereinkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (Convention for the Conservation of Antarctic Marine Living Resources). | |||
Diese Länder haben sich teilweise überlappende Gebietsansprüche erhoben: [[Argentinien]], [[Australien]], [[Chile]], [[Frankreich]], [[Neuseeland]], [[Norwegen]] und das [[Großbritannien|Vereinigte Königreich]] | |||
== Allgemeine Information == | == Allgemeine Information == | ||
höchster Punkt: Vinson-Massiv 4.892 m | |||
Tiefster Punkt: Denman-Gletscher mehr als -3.500 m unter dem Meeresspiegel | |||
mittlere Höhe: 2.300 m | |||
Anmerkung: Der tiefste bekannte Landpunkt in der Antarktis liegt im Denman-Gletscher verborgen; an seiner Oberfläche befindet sich das tiefste bisher entdeckte Eis und die weltweit niedrigste Höhe, die nicht unter dem Meeresspiegel liegt. | |||
Bevölkerung: keine einheimischen Einwohner, aber es gibt sowohl ständige als auch nur im Sommer besetzte Forschungsstationen | |||
53 Länder haben den Antarktisvertrag von 1959 unterzeichnet; 30 von ihnen betreiben im Rahmen ihrer nationalen Antarktisprogramme eine Reihe von saisonalen (Sommer) und ganzjährigen Forschungsstationen auf dem Kontinent und den nahegelegenen Inseln südlich des 60. südlichen Breitengrades (die Region, die unter den Antarktisvertrag fällt); die Bevölkerung, die in der Antarktis Wissenschaft betreibt und unterstützt oder sie verwaltet und schützt, schwankt zwischen etwa 4.400 im Sommer und 1.100 im Winter; außerdem halten sich etwa 1.000 Personen, einschließlich der Schiffsbesatzung und Wissenschaftler, die an Bord forschen, in den Gewässern der Vertragsregion auf | |||
Maritime Ansprüche: Australien, Chile und Argentinien beanspruchen das Recht auf eine ausschließliche Wirtschaftszone oder ähnliches in einer Ausdehnung von 200 Seemeilen seewärts von ihren kontinentalen Ansprüchen, aber wie die Ansprüche selbst werden diese Zonen von anderen Ländern nicht akzeptiert; 22 der 29 beratenden Parteien des Antarktisvertrags haben keine Ansprüche auf antarktisches Gebiet erhoben (obwohl Russland und die USA sich das Recht vorbehalten haben, dies zu tun) | |||
== Zusammenfassung des Antarktisvertrags == | |||
Die Antarktis wird durch ein System geregelt, das als Antarktisvertragssystem bekannt ist; das System umfasst: | |||
# den am 1. Dezember 1959 unterzeichneten und am 23. Juni 1961 in Kraft getretenen Antarktis-Vertrag, der den rechtlichen Rahmen für die Bewirtschaftung der Antarktis festlegt, | |||
# die auf den Konsultativtagungen des Antarktis-Vertrags angenommenen Maßnahmen, Beschlüsse und Entschließungen, | |||
# das Übereinkommen zur Erhaltung der antarktischen Robben (1972), | |||
# das Übereinkommen zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (1980) und | |||
# Das Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag (1991); | |||
Die Konsultativtagungen des Antarktisvertrags werden im Konsens (nicht durch Abstimmung) aller beratenden Vertragsparteien auf den jährlichen Vertragstagungen abgehalten; im Januar 2016 gab es 53 Mitgliedsstaaten des Vertrags: 29 beratende und 24 nicht beratende; zu den beratenden (beschlussfassenden) Mitgliedern gehören die sieben Nationen, die Teile der Antarktis als nationales Territorium beanspruchen (einige Ansprüche überschneiden sich), sowie 22 Nationen, die keine Ansprüche erheben; die USA und Russland haben sich das Recht vorbehalten, Ansprüche zu erheben; die USA erkennen die Ansprüche anderer nicht an; | |||
Die Antarktis wird durch Treffen der beratenden Mitgliedsstaaten verwaltet; die bei diesen Treffen beschlossenen Maßnahmen werden von diesen Mitgliedsnationen (in Bezug auf ihre eigenen Staatsangehörigen und Tätigkeiten) in Übereinstimmung mit ihren eigenen nationalen Gesetzen durchgeführt; die Jahreszahlen in Klammern geben an, wann eine beratende Mitgliedsnation dem Vertrag beigetreten ist und wann sie als beratendes Mitglied akzeptiert wurde, während kein Datum angibt, dass das Land ein ursprünglicher Unterzeichner des Vertrags von 1959 war; | |||
die klagenden Nationen sind:Argentinien, Australien, Chile, Frankreich, Neuseeland, Norwegen und das Vereinigte Königreich; | |||
beratende Nationen, die keine Kläger sind: Belgien, Brasilien (1975/1983), Bulgarien (1978/1998), China (1983/1985), Tschechische Republik (1962/2014), Ecuador (1987/1990), Finnland (1984/1989), Deutschland (1979/1981), Indien (1983/1983), Italien (1981/1987), Japan, Südkorea (1986/1989), Niederlande (1967/1990), Peru (1981/1989), Polen (1961/1977), Russland, Südafrika, Spanien (1982/1988), Schweden (1984/1988), Ukraine (1992/2004), Uruguay (1980/1985) und die USA; Nicht beratende Mitglieder, mit dem Jahr des Beitritts in Klammern, sind: Österreich (1987), Belarus (2006), Kanada (1988), Kolumbien (1989), Kuba (1984), Dänemark (1965), Estland (2001), Griechenland (1987), Guatemala (1991), Ungarn (1984), Island (2015), Kasachstan (2015), Nordkorea (1987), Malaysia (2011), Monaco (2008), Mongolei (2015), Pakistan (2012), Papua-Neuguinea (1981), Portugal (2010), Rumänien (1971), Slowakei (1962/1993), Schweiz (1990), Türkei (1996) und Venezuela (1999); Anmerkung: Die Tschechoslowakei trat dem Vertrag 1962 bei und teilte sich 1993 in die Tschechische Republik und die Slowakei auf | |||
Die wichtigsten Bestimmungen | |||
*Artikel 1 - das Gebiet darf nur für friedliche Zwecke genutzt werden; militärische Aktivitäten wie Waffentests sind verboten, aber militärisches Personal und Ausrüstung dürfen für wissenschaftliche Forschung oder andere friedliche Zwecke eingesetzt werden; | |||
*Artikel 2 - die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung und Zusammenarbeit wird fortgesetzt; | |||
*Artikel 3 - freier Austausch von Informationen und Personal, Zusammenarbeit mit der UNO und anderen internationalen Organisationen; | |||
*Artikel 4 - erkennt keine Gebietsansprüche an, bestreitet sie nicht und begründet keine neuen Ansprüche, solange der Vertrag in Kraft ist; | |||
*Artikel 5 - verbietet Nuklearexplosionen oder die Entsorgung radioaktiver Abfälle; | |||
*Artikel 6 - schließt alle Land- und Schelfeisgebiete südlich von 60 Grad 00 Minuten südlicher Breite in den Vertrag ein und behält sich Rechte auf Hoher See vor; | |||
*Artikel 7 - Beobachter des Vertragsstaates haben freien Zugang, einschließlich der Beobachtung aus der Luft, zu jedem Gebiet und können alle Stationen, Anlagen und Ausrüstungen inspizieren; | |||
*Artikel 8 - erlaubt die Gerichtsbarkeit über Beobachter und Wissenschaftler durch ihre eigenen Staaten; | |||
*Artikel 9 - häufige Konsultationstreffen zwischen den Mitgliedsstaaten; | |||
*Artikel 10 - die Vertragsstaaten werden Aktivitäten jedes Landes in der Antarktis, die dem Vertrag zuwiderlaufen, unterbinden; | |||
*Artikel 11 - Streitigkeiten werden von den betroffenen Parteien oder letztendlich vom IGH friedlich beigelegt; | |||
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=== Weitere Webseiten === | === Weitere Webseiten === | ||
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Antarktika Artikel Antarktika] der [[Wikipedia]] | * [http://de.wikipedia.org/wiki/Antarktika Artikel Antarktika] der [[Wikipedia]] | ||
==Quellen== | |||
[[https://www.cia.gov/the-world-factbook/ The World Factbook 2021]] '' Washington, DC: Central Intelligence Agency, 2021.'' | |||
{{Navigationsleiste Kontinente}} | {{Navigationsleiste Kontinente}} | ||
[[Kategorie:Antarktika|!]] | [[Kategorie:Antarktika|!]] |
Aktuelle Version vom 29. Januar 2022, 14:54 Uhr
Hierarchie
Regional > Antarktika
Einleitung
Die Spekulationen über die Existenz eines "südlichen Landes" bestätigten sich erst in den frühen 1820er Jahren, als britische und amerikanische Handelsunternehmen sowie britische und russische nationale Expeditionen begannen, die Region der Antarktischen Halbinsel und andere Gebiete südlich des Polarkreises zu erforschen. Erst 1840 wurde festgestellt, dass die Antarktis tatsächlich ein Kontinent und nicht nur eine Inselgruppe oder ein Meeresgebiet war. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts gab es mehrere Entdeckungen, aber im Allgemeinen wurde das Gebiet nur wenig von Menschen erforscht. Nach dem Zweiten Weltkrieg erlebte der Kontinent jedoch einen Aufschwung in der wissenschaftlichen Forschung. Eine Reihe von Ländern hat eine Reihe von ganzjährigen und saisonalen Stationen, Lagern und Zufluchtsorten eingerichtet, um die wissenschaftliche Forschung in der Antarktis zu unterstützen. Sieben Länder haben Gebietsansprüche erhoben, die jedoch von den meisten Ländern nicht anerkannt werden. Um einen rechtlichen Rahmen für die Aktivitäten der Nationen auf dem Kontinent zu schaffen, wurde ein Antarktisvertrag ausgehandelt, der bestehende Gebietsansprüche weder bestreitet noch anerkennt. Er wurde 1959 unterzeichnet und trat 1961 in Kraft. Ebenfalls von Bedeutung für die Verwaltung der Antarktis sind das Umweltprotokoll zum Antarktisvertrag und das Übereinkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (Convention for the Conservation of Antarctic Marine Living Resources).
Diese Länder haben sich teilweise überlappende Gebietsansprüche erhoben: Argentinien, Australien, Chile, Frankreich, Neuseeland, Norwegen und das Vereinigte Königreich
Allgemeine Information
höchster Punkt: Vinson-Massiv 4.892 m
Tiefster Punkt: Denman-Gletscher mehr als -3.500 m unter dem Meeresspiegel
mittlere Höhe: 2.300 m
Anmerkung: Der tiefste bekannte Landpunkt in der Antarktis liegt im Denman-Gletscher verborgen; an seiner Oberfläche befindet sich das tiefste bisher entdeckte Eis und die weltweit niedrigste Höhe, die nicht unter dem Meeresspiegel liegt.
Bevölkerung: keine einheimischen Einwohner, aber es gibt sowohl ständige als auch nur im Sommer besetzte Forschungsstationen
53 Länder haben den Antarktisvertrag von 1959 unterzeichnet; 30 von ihnen betreiben im Rahmen ihrer nationalen Antarktisprogramme eine Reihe von saisonalen (Sommer) und ganzjährigen Forschungsstationen auf dem Kontinent und den nahegelegenen Inseln südlich des 60. südlichen Breitengrades (die Region, die unter den Antarktisvertrag fällt); die Bevölkerung, die in der Antarktis Wissenschaft betreibt und unterstützt oder sie verwaltet und schützt, schwankt zwischen etwa 4.400 im Sommer und 1.100 im Winter; außerdem halten sich etwa 1.000 Personen, einschließlich der Schiffsbesatzung und Wissenschaftler, die an Bord forschen, in den Gewässern der Vertragsregion auf
Maritime Ansprüche: Australien, Chile und Argentinien beanspruchen das Recht auf eine ausschließliche Wirtschaftszone oder ähnliches in einer Ausdehnung von 200 Seemeilen seewärts von ihren kontinentalen Ansprüchen, aber wie die Ansprüche selbst werden diese Zonen von anderen Ländern nicht akzeptiert; 22 der 29 beratenden Parteien des Antarktisvertrags haben keine Ansprüche auf antarktisches Gebiet erhoben (obwohl Russland und die USA sich das Recht vorbehalten haben, dies zu tun)
Zusammenfassung des Antarktisvertrags
Die Antarktis wird durch ein System geregelt, das als Antarktisvertragssystem bekannt ist; das System umfasst:
- den am 1. Dezember 1959 unterzeichneten und am 23. Juni 1961 in Kraft getretenen Antarktis-Vertrag, der den rechtlichen Rahmen für die Bewirtschaftung der Antarktis festlegt,
- die auf den Konsultativtagungen des Antarktis-Vertrags angenommenen Maßnahmen, Beschlüsse und Entschließungen,
- das Übereinkommen zur Erhaltung der antarktischen Robben (1972),
- das Übereinkommen zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (1980) und
- Das Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag (1991);
Die Konsultativtagungen des Antarktisvertrags werden im Konsens (nicht durch Abstimmung) aller beratenden Vertragsparteien auf den jährlichen Vertragstagungen abgehalten; im Januar 2016 gab es 53 Mitgliedsstaaten des Vertrags: 29 beratende und 24 nicht beratende; zu den beratenden (beschlussfassenden) Mitgliedern gehören die sieben Nationen, die Teile der Antarktis als nationales Territorium beanspruchen (einige Ansprüche überschneiden sich), sowie 22 Nationen, die keine Ansprüche erheben; die USA und Russland haben sich das Recht vorbehalten, Ansprüche zu erheben; die USA erkennen die Ansprüche anderer nicht an;
Die Antarktis wird durch Treffen der beratenden Mitgliedsstaaten verwaltet; die bei diesen Treffen beschlossenen Maßnahmen werden von diesen Mitgliedsnationen (in Bezug auf ihre eigenen Staatsangehörigen und Tätigkeiten) in Übereinstimmung mit ihren eigenen nationalen Gesetzen durchgeführt; die Jahreszahlen in Klammern geben an, wann eine beratende Mitgliedsnation dem Vertrag beigetreten ist und wann sie als beratendes Mitglied akzeptiert wurde, während kein Datum angibt, dass das Land ein ursprünglicher Unterzeichner des Vertrags von 1959 war;
die klagenden Nationen sind:Argentinien, Australien, Chile, Frankreich, Neuseeland, Norwegen und das Vereinigte Königreich;
beratende Nationen, die keine Kläger sind: Belgien, Brasilien (1975/1983), Bulgarien (1978/1998), China (1983/1985), Tschechische Republik (1962/2014), Ecuador (1987/1990), Finnland (1984/1989), Deutschland (1979/1981), Indien (1983/1983), Italien (1981/1987), Japan, Südkorea (1986/1989), Niederlande (1967/1990), Peru (1981/1989), Polen (1961/1977), Russland, Südafrika, Spanien (1982/1988), Schweden (1984/1988), Ukraine (1992/2004), Uruguay (1980/1985) und die USA; Nicht beratende Mitglieder, mit dem Jahr des Beitritts in Klammern, sind: Österreich (1987), Belarus (2006), Kanada (1988), Kolumbien (1989), Kuba (1984), Dänemark (1965), Estland (2001), Griechenland (1987), Guatemala (1991), Ungarn (1984), Island (2015), Kasachstan (2015), Nordkorea (1987), Malaysia (2011), Monaco (2008), Mongolei (2015), Pakistan (2012), Papua-Neuguinea (1981), Portugal (2010), Rumänien (1971), Slowakei (1962/1993), Schweiz (1990), Türkei (1996) und Venezuela (1999); Anmerkung: Die Tschechoslowakei trat dem Vertrag 1962 bei und teilte sich 1993 in die Tschechische Republik und die Slowakei auf
Die wichtigsten Bestimmungen
- Artikel 1 - das Gebiet darf nur für friedliche Zwecke genutzt werden; militärische Aktivitäten wie Waffentests sind verboten, aber militärisches Personal und Ausrüstung dürfen für wissenschaftliche Forschung oder andere friedliche Zwecke eingesetzt werden;
- Artikel 2 - die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung und Zusammenarbeit wird fortgesetzt;
- Artikel 3 - freier Austausch von Informationen und Personal, Zusammenarbeit mit der UNO und anderen internationalen Organisationen;
- Artikel 4 - erkennt keine Gebietsansprüche an, bestreitet sie nicht und begründet keine neuen Ansprüche, solange der Vertrag in Kraft ist;
- Artikel 5 - verbietet Nuklearexplosionen oder die Entsorgung radioaktiver Abfälle;
- Artikel 6 - schließt alle Land- und Schelfeisgebiete südlich von 60 Grad 00 Minuten südlicher Breite in den Vertrag ein und behält sich Rechte auf Hoher See vor;
- Artikel 7 - Beobachter des Vertragsstaates haben freien Zugang, einschließlich der Beobachtung aus der Luft, zu jedem Gebiet und können alle Stationen, Anlagen und Ausrüstungen inspizieren;
- Artikel 8 - erlaubt die Gerichtsbarkeit über Beobachter und Wissenschaftler durch ihre eigenen Staaten;
- Artikel 9 - häufige Konsultationstreffen zwischen den Mitgliedsstaaten;
- Artikel 10 - die Vertragsstaaten werden Aktivitäten jedes Landes in der Antarktis, die dem Vertrag zuwiderlaufen, unterbinden;
- Artikel 11 - Streitigkeiten werden von den betroffenen Parteien oder letztendlich vom IGH friedlich beigelegt;
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Quellen
[The World Factbook 2021] Washington, DC: Central Intelligence Agency, 2021.
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