Fürstbistum Münster/Ergebnis einer Hofsprache 1653: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 23. November 2021, 10:05 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Hofsprache > Fürstbistum Münster/Ergebnis einer Hofsprache 1653

Abbildung

  • Ergebnis einer Hofsprache 1652 beim Hof Weßeling gt. Oberts in der Bauerschaft Nordick, Kirchspiel Heiden, Oberhof Ramsdorf, Amt Ahaus, Fürstbistum Münster:

Hofsprache-1v3.jpg


Hofsprache-2v3.jpg


Hofsprache-3v3.jpg

Hofbeschreibung 1653 (Abschrift)

Heinrich Wesseling genant Oberts Erb, im Kerspel Heiden, Nordicker Bawerschaft, hofhörig in den Hof zue Ranßdorf.

Status Coloni (1653)

Dießer ist ein Sohn vom Erbe, und vor ungefehr 17 Jahren an Elße Notelmanß, Bürgermeister Raben zu Buchholt zustendig, bestattet. Hat mit dieseselben noch vier Kinder im leben, nemblich Jenneken, Olger, Wilhelm und Bernd, darab das Eltest zehn Jahr alt, und weil die Mutter sich noch Hofhörigenrecht nicht qualificirt, vermeint er, die Kinder weren frey. So hat er noch einen Bruder, Albert geheishen, welcher uff Fornefeldts bestattet, dem Capitul zu Vreden zustendig, soll frey sein, und eine Schwester, Elßen genannt, so uff Voots Erbe verheirathet, soll auch frey sein, können mir aber keinen Schein vorlegen. Sonsten ist der Colonus gut, daß Erbe zu administriren. Hat folgende Länderey nach münsterischermaß Roggeneinsaet zu rechnen, so viel er mir angewißen und bekennt hat:

  • Anmerkung zur Tabelle:
    • 1) = Roggeneinsaat Borkener Maß, „ist des Coloni Bekentniß“
    • 2) = Roggeneinsaat Münsterisches Maß, „ist meine Außrechnung“
    • 3) = Geldwährung: Rtr/St = Reichstaler / Stüber
. Pertinentia prædis 1)
M
1)
Sch
1)
Sp
2)
M
2)
Sch
2)
Sp
Namen der, so daß Land einhaben 3)
Rtr
3)
St
1. An der Königstraeß, daß Wegestück vorg: Koel . 1 2 . 2 . hat er selbsten . .
2. uffm Moorlandt eine Dreisstück, vorg. Voet und Schlüßing . 2 . . 2 . wenig nütz . .
3. der Landwehrs Kamp . 5 . . 8 1 mit Bram bewachßen . .
4. der Brey Kamp 1 . . 1 5 3 hat er selbst . .
5. vorm Hofe uffm Esch eine Flaege
zwischen der Hecke und dem Wege
1 6 . 2 4 . hat er selbsten . .
6. daß Heiligenstück v. Beekebendt . 3 . 3 3 . hat er selbsten . .
7. der Oberteig Kamp . 8 . 8 3 . hat er selbsten . .
8. noch ein St. genannt di olde Mühle
v. Schult Evert und Beekeberndt
. 3 . 3 3 . hat er selbsten . .
9. daß Kälberkämpgen . 2 . 2 1 . wird wenig genüzet . .
10. uff Rötgers Kamp 1. Wegestück v. Lütger . 3 . 4 1 . hat er selbsten . .
11. uffm großen Esch 1. Wegestück
daß Breylandt genant, v. Jan de Mey
. 3 . 4 1 . hat er selbsten . .
. Latus 5 . 2 6 10 . . . .
12. Noch ein Wegestück v. Jan de Mey . 2 . 2 3 . Gerdt Jost 40 Thler pens. 20 .
13. Noch 1 St. vorg. Kampe . 4 . . 7 . Schwittering fürs pens. 40 .
. Latus . 6 . . 9 3 . 60 .
. Summa Länderey ist 5 6 2 7 7 3 darin stehen 60 .

Wiesen

1. Das Grundtwießgen 1 Fuder, schlecht
2. Daß Höfgen am Hauße 3 Fuder, schlecht
3. Daß Wiesgen an der Löchte benebst Bomholtes 1 Fuder, schlecht

  • Summa Hewgewachß: 5 Fuder

Weiden

Umb den Hoff und hinderem Hauße 5 Kuheweiden.

Gärten

Am Erbhauß zwey Gärten von 1 ¼ Sch. Roggen.

Büsche, Mast

daß oberigs Büschgen by der Grundtwiese, so dan umbs Hauß etwaren. War volle Mast, uff vier Schweine, hierauß sindt nacher Geschger gehawen an die Schluß 2, sonsten noch 136 Stämme.

Marckengerechtigkeit

Marckengerechtigkeit in die Heidener Marcke, uff so viel Viehe und Schaf, alß er weiters außzufüttern vermag. Deßgleichen sattsambte Pflaggmatte (Plaggenmahd), und wenn Mast, 24 Schwein. Hingegen muß er Jahrs 4 Telchen potten, aber die Marck ist elendig verhawen.

Häuser

Ein fein Hauß, Spycker, Schoppen und Schafstall. Hat sonsten von anderen nichts zugewießen.

Viehe

Uff dem Erbe 3 Pferde, 3 Kühe, 3 Güste (Rinder), 2 Kälber, 3 Schweine, 6 Schafe

Phacht

  • Jährliche Phacht Münstermaß 12 Scheffel (Roggen)
  • Weinfuhrgelt 2 Rthr
  • Kühegelt 7 Schill.
  • dem Vogte 1 ¼ Rthr.

Zahlung

Hette alles bezahlt biß udd das Jahr 1651 inclusive, es mangelt aber Quittung.

Onera prædis

Schulden, unbewilligt

1. Dem Vogte zu Heiden: 100 Rtlr.
2. Pickers daselbsten: 200 Rtlr.
3. Wilhelm Böektengking: 150 Rtlr.
4. Johann Brauns: 25 Rtlr.
5. Schweiteringes: 75 Rtlr.
6. Theiß Engels: 25 Rtlr.
7. Jan Seiberts: 20 Rtlr.
8. Cranen, Erbgenahmen: 45 Rtlr.
9. Im landt stehen 60 Rtlr.
10. An kleiner Plückschulden 100 Rtlr.
Summa: 800 Rtlr.

Daß nun diesem, so viel dieß Erbe betrifft, also warhaftig und nichts verschwiegen, thue ich im Nahmen deß Coloni uff deßen Pitten, weilen er schreibens unerfahren, hiemit an aydes statt bekennen und bezeugen:

  • ich bezeuge: Jan Schuewinke.

Quelle der Hofsprache 1653

  • Fürstlich Salm-Salm`sches Archiv zu Isselburg
    • Quellenbearbeitung: Bodo Stratmann