Feldmark (Flur): Unterschied zwischen den Versionen

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==Einleitung==
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Feldmark ([[Allmende]]), die Fläche sämtlicher einer Gemeinde oder einem Landgut angehörigen Grundstücke an Ackerland, Wiesen, Weiden, Waldungen etc., an ihrer Grenze mit Bäumen, Pfählen, Gräben, Rainen oder (Grenz-) Steinen ([[Schnade]]) gekennzeichnet.  
Jedes Dorf hat seine Feldmark, die in Feldern unterteilte Flur der gemeinen Mark [[Allmende]]). Die Felder beinhalten sämtliche einer Gemeinde oder einem Landgut angehörigen Grundstücke an Ackerland, im Gegendatz zu den Wiesen, Weiden und Waldungen, Heiden etc.. Die Feldmark und ihre Felder sind gekennzeichnet durch Hecken, Pfähle, Gräben, Rainen oder (Grenz-) Steinen ([[Schnade]]).  


Nach einer alten, noch in manchen Gegenden bestehenden Sitte wird die [[Feldmark (Flur)|Feldmark]] an einem bestimmten Tag im Jahr umgangen ([[Schnade|Grenzgang]]), wobei man die Markzeichen besichtigt, unscheinbar gewordene wieder verbessert und ergänzt, um hierdurch etwanigen Grenzstreitigkeiten mit benachbarten Gemeinden vorzubeugen. Um hierbei der Jugend die einzelnen Grenzpunkte möglichst tief ins Gedächtnis zu prägen, wurde sie früher an solchen Stellen z.B. in Wangen und Ohren gekniffen, zugleich aber mit Backwerk beschenkt.
Nach einer alten, noch in manchen Gegenden bestehenden Sitte wird die [[Feldmark (Flur)|Feldmark]] an einem bestimmten Tag im Jahr umgangen ([[Schnade|Grenzgang]]), wobei man die Markzeichen besichtigt, unscheinbar gewordene wieder verbessert und ergänzt, um hierdurch etwaigen Grenzstreitigkeiten mit benachbarten Gemeinden vorzubeugen. Um hierbei der Jugend die einzelnen Grenzpunkte möglichst tief ins Gedächtnis zu prägen, wurde sie in frühere Zeiten an solchen Stellen z.B. in Wangen und Ohren gekniffen, zugleich aber mit Backwerk beschenkt.


[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Landwirtschaft]]
[[Kategorie:Landwirtschaft]]

Version vom 19. September 2021, 08:56 Uhr

Hierarchie: Regional > HRR > Historische deutsche Staaten > Wirtschaft > Landwirtschaft > Feldmark

Einleitung

Jedes Dorf hat seine Feldmark, die in Feldern unterteilte Flur der gemeinen Mark Allmende). Die Felder beinhalten sämtliche einer Gemeinde oder einem Landgut angehörigen Grundstücke an Ackerland, im Gegendatz zu den Wiesen, Weiden und Waldungen, Heiden etc.. Die Feldmark und ihre Felder sind gekennzeichnet durch Hecken, Pfähle, Gräben, Rainen oder (Grenz-) Steinen (Schnade).

Nach einer alten, noch in manchen Gegenden bestehenden Sitte wird die Feldmark an einem bestimmten Tag im Jahr umgangen (Grenzgang), wobei man die Markzeichen besichtigt, unscheinbar gewordene wieder verbessert und ergänzt, um hierdurch etwaigen Grenzstreitigkeiten mit benachbarten Gemeinden vorzubeugen. Um hierbei der Jugend die einzelnen Grenzpunkte möglichst tief ins Gedächtnis zu prägen, wurde sie in frühere Zeiten an solchen Stellen z.B. in Wangen und Ohren gekniffen, zugleich aber mit Backwerk beschenkt.