Kriegs- und Domainenkammer zu Marienwerder: Unterschied zwischen den Versionen

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===  Kriegs- und Domainenkammer zu Marienwerder, [[Provinz Westpreußen]] ===
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Der Kammerbezirk Marienwerder bestand 1772-1815 und war (1806) in sieben (adligen) landrätliche Kreise unterteilt (Der Begriff Kreis war nur auf die adligen Güter anzuwenden):
Der Kammerbezirk Marienwerder bestand 1772-1815 und war (1806) in sieben (adlige) landrätliche Kreise unterteilt (Der Begriff Kreis war nur auf die adligen Güter anzuwenden):


*[[Kreis Marienburg]] , damals der [[Marienburgische Kreis]] genannt, umfasste die vormalige Wojewódschaft gleichen Namens mit Ausnahme des zu [[Danzig]] gehörenden Gebietes, 1772 - 1815;
*[[Kreis Marienburg]] , damals der [[Marienburgische Kreis]] genannt, umfasste die vormalige Wojewódschaft gleichen Namens mit Ausnahme des zu [[Danzig]] gehörenden Gebietes, 1772 - 1815;

Version vom 10. Januar 2007, 21:31 Uhr

Kriegs- und Domainenkammer zu Marienwerder, Provinz Westpreußen

Der Kammerbezirk Marienwerder bestand 1772-1815 und war (1806) in sieben (adlige) landrätliche Kreise unterteilt (Der Begriff Kreis war nur auf die adligen Güter anzuwenden):

  • Kreis Kulm , damals der Kulmische Kreis genannt, wurde durch den größeren westlichen Teil des sogenannten "Kulmer Landes" gebildet, 1772 - 1807;
  • Kreis Stargard , damals der Stargardische Kreis genannt, (anfänglich noch der Ober-Stargardsche Kreis genannt) wurde durch den mittleren Teil Pommerellens gebildet, 1772 - 1815;
  • Kreis Dirschau , damals der Dirschauische Kreis genannt, (anfänglich noch der Nieder-Stargardsche Kreis genannt) wurde durch den unteren Teil Pommerellens (bis zur Ostsee) gebildet, 1772 - 1815;

Literatur: Heinrich Berghaus: Deutschland seit Hundert Jahren - Geschichte der Gebiets-Eintheilung, Leipzig 1861, Band 2, Seite 346 - 351.


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