Norddeutscher Bund: Unterschied zwischen den Versionen
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An der Spitze des Norddeutschen Bundes stand der König von [[Preußen]], der das Präsidium des Bundes inne hatte. Ihm unterstand der ''Bundeskanzler'', der zugleich [[Preußen| | An der Spitze des Norddeutschen Bundes stand der König von [[Preußen]], der das Präsidium des Bundes inne hatte. Ihm unterstand der ''Bundeskanzler'', der zugleich Vorsitzender des ''Bundesrates'' war. Einziger Amtsinhaber war der [[Preußen|preußische]] Ministerpräsident Otto von Bismarck. Der ''Bundesrat'' bestand aus Vertretern der einzelnen Staaten, wobei Preußen dort 17 von 43 Stimmen inne hatte. Der '''Reichstag''' wurde in allgemeinen und direkten Wahlen gewählt. | ||
Mit den '''November-Verträgen''' des Jahres 1870 begann der Übergang zum [[Deutschland 1871-1918|Deutschen Reich]]. | |||
*Am 15. November 1870 schloss der Norddeutsche Bund mit den Großherzogtümern [[Baden]] und [[Hessen]] einen Vertrag über die Gründung eines gemeinsamen Deutschen Bundes (nicht zu verwechseln mit dem Deutschen Bund 1815-1866). Gleichzeitig einigte man sich auf eine Verfassung dieses neuen Bundes, die aber weitgehend mit der des Norddeutschen Bundes übereinstimmte. Diese Verfassung trat am 01. Januar 1871 in Kraft (einschließlich der später erfolgten Änderungen.<ref>'''Protokoll, betreffend die Vereinbarung zwischen dem Norddeutschen Bunde, Baden und Hessen über Gründung des Deutschen Bundes und Annahme der Bundesverfassung [https://de.wikisource.org/wiki/Protokoll,_betreffend_die_Vereinbarung_zwischen_dem_Norddeutschen_Bunde,_Baden_und_Hessen_%C3%BCber_Gr%C3%BCndung_des_Deutschen_Bundes_und_Annahme_der_Bundesverfassung]'' vom 15. November 1870, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes 1870, Nr. 51</ref> | |||
*23. November 1870 Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bund und [[Bayern]] über den Beitritt Bayerns zur Verfassung des Deutschen Bundes zum 01.01.1871.<ref>''Vertrag, betreffend den Beitritt Bayerns zur Verfassung des Deutschen Bundes, nebst Schlußprotokoll [https://de.wikisource.org/wiki/Vertrag,_betreffend_den_Beitritt_Bayerns_zur_Verfassung_des_Deutschen_Bundes,_nebst_Schlu%C3%9Fprotokoll]'' vom 23. November 1870, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt des Deutschen Bundes 1871, Nr. 5</ref> | |||
*25. November 1870 Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bund, Baden, Hessen und [[Württemberg]] über den Beitritt Württembergs zur Verfassung des Deutschen Bundes zum 01.01.1871.<ref>''Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde, Baden und Hessen einerseits und Württemberg andererseits, betreffend den Beitritt Württembergs zur Verfassung des Deutschen Bundes, nebst dazu gehörigem Protokoll [https://de.wikisource.org/wiki/Vertrag_betreffend_den_Beitritt_W%C3%BCrttembergs_zur_Verfassung_des_Deutschen_Bundes,_nebst_dazu_geh%C3%B6rigem_Protokoll]'' vom 25. November 1870, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes 1870, Nr. 51</ref> | |||
Bei den beiden letztgenannten Verträgen wurden noch einige weiterere Änderungen am Verfassungstext vereinbart. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes fügte bei der Ratifizierung am 09. Dezember 1870 die Bezeichnungen ''Deutsches Reich'' und ''Deutscher Kaiser'' (für das Bundespräsidium) hinzu. | |||
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Version vom 7. September 2018, 19:40 Uhr
Der Norddeutsche Bund war ein Bundesstaat, der alle deutschen Staaten nördlich der Mainlinie verband und unter der Führung Preußens stand.
Er wurde 1866 als Militärbund gegründet, nachdem als Folge des "Deutschen Krieges" zwischen Preußen und Österreich 1866 der Deutsche Bund zerbrochen war. Zu seinem Gebiet gehörten auch die |preußischen Territorien südlich des Mains, die von Württemberg umschlossenen Hohenzollernsche Lande. Das Großherzogtum Hessen dagegen gehörte dem Bund nur mit seinem nördlichen Landesteil an. Nur das Großherzogtum Baden, die Königreiche Bayern und Württemberg sowie das Kaisertum Österreich blieben außerhalb des Bundes.
Zum 1. Juli 1867 gab sich der Norddeutsche Bund eine Verfassung, womit der Norddeutsche Bund ein Bundesstaat wurde. Dieses Datum ist damit der Gründungstag des deutschen Staates. Gebiets- und Verfassungsveränderungen täuschen darüber nicht hinweg.
An der Spitze des Norddeutschen Bundes stand der König von Preußen, der das Präsidium des Bundes inne hatte. Ihm unterstand der Bundeskanzler, der zugleich Vorsitzender des Bundesrates war. Einziger Amtsinhaber war der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck. Der Bundesrat bestand aus Vertretern der einzelnen Staaten, wobei Preußen dort 17 von 43 Stimmen inne hatte. Der Reichstag wurde in allgemeinen und direkten Wahlen gewählt.
Mit den November-Verträgen des Jahres 1870 begann der Übergang zum Deutschen Reich.
- Am 15. November 1870 schloss der Norddeutsche Bund mit den Großherzogtümern Baden und Hessen einen Vertrag über die Gründung eines gemeinsamen Deutschen Bundes (nicht zu verwechseln mit dem Deutschen Bund 1815-1866). Gleichzeitig einigte man sich auf eine Verfassung dieses neuen Bundes, die aber weitgehend mit der des Norddeutschen Bundes übereinstimmte. Diese Verfassung trat am 01. Januar 1871 in Kraft (einschließlich der später erfolgten Änderungen.[1]
- 23. November 1870 Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bund und Bayern über den Beitritt Bayerns zur Verfassung des Deutschen Bundes zum 01.01.1871.[2]
- 25. November 1870 Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bund, Baden, Hessen und Württemberg über den Beitritt Württembergs zur Verfassung des Deutschen Bundes zum 01.01.1871.[3]
Bei den beiden letztgenannten Verträgen wurden noch einige weiterere Änderungen am Verfassungstext vereinbart. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes fügte bei der Ratifizierung am 09. Dezember 1870 die Bezeichnungen Deutsches Reich und Deutscher Kaiser (für das Bundespräsidium) hinzu.
Quellen
- ↑ 'Protokoll, betreffend die Vereinbarung zwischen dem Norddeutschen Bunde, Baden und Hessen über Gründung des Deutschen Bundes und Annahme der Bundesverfassung [1] vom 15. November 1870, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes 1870, Nr. 51
- ↑ Vertrag, betreffend den Beitritt Bayerns zur Verfassung des Deutschen Bundes, nebst Schlußprotokoll [2] vom 23. November 1870, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt des Deutschen Bundes 1871, Nr. 5
- ↑ Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde, Baden und Hessen einerseits und Württemberg andererseits, betreffend den Beitritt Württembergs zur Verfassung des Deutschen Bundes, nebst dazu gehörigem Protokoll [3] vom 25. November 1870, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes 1870, Nr. 51
- Artikel Norddeutscher Bund. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- Artikel Deutsche Reichsgründung. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
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