Herforder Chronik (1910)/416: Unterschied zwischen den Versionen

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1758
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steif und bemerkt nur, man möge seine verfehlten Ausdrücke nicht für „Arroganz“ (Anmaßung) halten, sondern seiner Erregung infolge der sich jagenden Anforderungen in dieser schlimmen Zeit zugute halten, die einen je länger je mürber und unfähiger zum ruhigen Denken machen.
 
 
Wenn es wahr ist, daß ein Mensch aus seiner schriftlichen Ausdrucksweise zu erkennen ist, so tritt uns Haevermann in seinen Antworten an die Kammer in Minden in völliger Klarheit entgegen, und es sei der Einbildungskraft des Lesers an der Hand von folgendem wortgetreu mitgeteilten Schreiben Haevermanns überlassen, sich das etwa schon gewonnene Bild dieses ernst gerichteten damaligen ersten Beamten der Stadt Herford zu vervollständigen. Er schreibt am 13. Januar auf den Bescheid der Kammer vom 11. Januar 1758:
 
„Wenn wir nach den an uns ergangenen Cameral-Verfügungen Vorschläge tun sollen, aus welchen Königlichen, Stadt- und Privatgehölzen das behufs der hiesigen Wintergarnison erforderliche und auf 135 Klafter angeschlagene Brandholz nach einer billigen Proportion genommen werden könne, so müssen wir dagegen vorstellen, daß wir uns zu einer solchen Angabe und Einteilung außer Standes befinden, sondern dieses eine Sache sei, so amtlich zum Ressort der Forstbedienten (-beamten) gehöret, als welche von den Gehölzen am besten informiret sein und daher zuverlässig wissen müssen, was für welche die nötige Lieferung am füglichsten und sonder großen Schaden oder <tt>ruin</tt> ertragen könne; und was die Privatgehölze betrifft, selbige sind uns ebenfalls nicht so bekannt, daß wir deren Beschaffenheit, Ergiebigkeit und was für Sorten Holz darinnen befindlich, wissen, sondern hiervon können die Herren Beamten die glaubhafteste Nachweisung geben, obwohl verlauten will, daß die Engerschen Amts-Untertanen Brand und Lübke zu Herringhausen, wie auch Barmeyer, Nordmeier, Ringstmeier u. a. m. imgleichen einige Adelige in sothanem Distrikte mit guten Holzungen versehen sein sollen: Unser Stadtgehölze ist wenigstens zu keiner Lieferung mehr vermögend, da es, seitdem man uns in der Not hülflos gelassen, dermaßen angegriffen werden müssen, daß es sich in späten Jahren nicht wieder erholen und unsere Nachkommenschaft schier künftig darüber seufzen wird. Ob sonsten die anhero bestimmten 135 Klafter zu der notbedürftigen Consumtion hinreichen werden, daran zweifeln wir sehr, denn nach dem Reglement sollen die beiden Escadrons täglich einen halben Fuder oder Klafter und der Herr Kommandant als <tt>Maréchal de Camp</tt> (Feldmarschall) 60 Scheit, so man wenigstens auf 1 Klafter rechnen kann, bekommen, welches für die ersteren in 6 Monaten 90 und für die letzteren in solcher Zeit 180 Klafter beträgt, ohne was für die Offiziere, das Lazarett, den Garde-Magazin <tt>des Fourages</tt>, den französischen Postdirektor, die Equipage

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1758

steif und bemerkt nur, man möge seine verfehlten Ausdrücke nicht für „Arroganz“ (Anmaßung) halten, sondern seiner Erregung infolge der sich jagenden Anforderungen in dieser schlimmen Zeit zugute halten, die einen je länger je mürber und unfähiger zum ruhigen Denken machen.


Wenn es wahr ist, daß ein Mensch aus seiner schriftlichen Ausdrucksweise zu erkennen ist, so tritt uns Haevermann in seinen Antworten an die Kammer in Minden in völliger Klarheit entgegen, und es sei der Einbildungskraft des Lesers an der Hand von folgendem wortgetreu mitgeteilten Schreiben Haevermanns überlassen, sich das etwa schon gewonnene Bild dieses ernst gerichteten damaligen ersten Beamten der Stadt Herford zu vervollständigen. Er schreibt am 13. Januar auf den Bescheid der Kammer vom 11. Januar 1758:

„Wenn wir nach den an uns ergangenen Cameral-Verfügungen Vorschläge tun sollen, aus welchen Königlichen, Stadt- und Privatgehölzen das behufs der hiesigen Wintergarnison erforderliche und auf 135 Klafter angeschlagene Brandholz nach einer billigen Proportion genommen werden könne, so müssen wir dagegen vorstellen, daß wir uns zu einer solchen Angabe und Einteilung außer Standes befinden, sondern dieses eine Sache sei, so amtlich zum Ressort der Forstbedienten (-beamten) gehöret, als welche von den Gehölzen am besten informiret sein und daher zuverlässig wissen müssen, was für welche die nötige Lieferung am füglichsten und sonder großen Schaden oder ruin ertragen könne; und was die Privatgehölze betrifft, selbige sind uns ebenfalls nicht so bekannt, daß wir deren Beschaffenheit, Ergiebigkeit und was für Sorten Holz darinnen befindlich, wissen, sondern hiervon können die Herren Beamten die glaubhafteste Nachweisung geben, obwohl verlauten will, daß die Engerschen Amts-Untertanen Brand und Lübke zu Herringhausen, wie auch Barmeyer, Nordmeier, Ringstmeier u. a. m. imgleichen einige Adelige in sothanem Distrikte mit guten Holzungen versehen sein sollen: Unser Stadtgehölze ist wenigstens zu keiner Lieferung mehr vermögend, da es, seitdem man uns in der Not hülflos gelassen, dermaßen angegriffen werden müssen, daß es sich in späten Jahren nicht wieder erholen und unsere Nachkommenschaft schier künftig darüber seufzen wird. Ob sonsten die anhero bestimmten 135 Klafter zu der notbedürftigen Consumtion hinreichen werden, daran zweifeln wir sehr, denn nach dem Reglement sollen die beiden Escadrons täglich einen halben Fuder oder Klafter und der Herr Kommandant als Maréchal de Camp (Feldmarschall) 60 Scheit, so man wenigstens auf 1 Klafter rechnen kann, bekommen, welches für die ersteren in 6 Monaten 90 und für die letzteren in solcher Zeit 180 Klafter beträgt, ohne was für die Offiziere, das Lazarett, den Garde-Magazin des Fourages, den französischen Postdirektor, die Equipage