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Brunnen, auch Brunn, Bronn, Born, Fons (lat.), Puteus (lat.), Puits (frz.), Pütz oder Pütt (ndd.) | Brunnen, auch Brunn, Bronn, Born, Fons (lat.), Puteus (lat.), Puits (frz.), Pütz oder Pütt (ndd.) | ||
[[Bild:Brunnenbau-grube.jpg|thumb|350px|Isometrische Darstellung einer Brunnenbaugrube <br/> des 13. Jahrhunderts (Biermann, 2003)]] | [[Bild:Brunnenbau-grube.jpg|thumb|350px|Isometrische Darstellung einer Brunnenbaugrube <br/> des 13. Jahrhunderts (Biermann, 2003)]] | ||
===Handwerkstätigkeit=== | ===Handwerkstätigkeit=== | ||
Diejenigen, welche die | Diejenigen, welche die Rohr- und Ziehbrunnen und Pumpen verfertigten, wurden Rohr- oder Brunnenmeister, [[Fontainier|Fontinarius (lat.)]], [[Fontainier|Fontainier (frz.]], [[Brunnenbauer]], Brunnenmacher, auch [[Borngräber]] oder [[Püttmann (Familienname)|Püttmann]] genannt. Sie bedienen sich zum Graben besonderer Brunnengräber, mit welcher Arbeit sich zuweilen lokal [[Maurer]] abgeben, so wie sich auch dann und wann lpkal [[Zimmermann|Zimmerleute]] auf das Röhrenbohren, und den Röhren- und Brunnenbau überhaupt zu legen pflegen, und solchen als ein Nebengeschäffte treiben. <ref name="Krünitz">'''Quelle:''': [[Krünitz Oekonomische Encyklopädie]] </ref> | ||
Sonst hatten die [[Brunnenbauer|Brunnenmacher]] ihre ordentliche Zunft, und ein mit guten Gesetzen versehenes, aber kein geschenktes, Handwerk. Die Lehrzeit der Lehrjungen im 19. Jahrhundert pflegte 4 Jahre zu sein, wenn sie weiter nichts gaben, als Ein- und Ausschreibegeld. Sie bekamen in Berlin täglich 5 Groschen Lohn; dafür mußten sie sich aber Nachtlager und Unterhalt selbst verschaffen. Jedoch war dieses nicht allgemein so geregelt. Die Gesellen mußten 3 Jahre wandern. Ein guter Arbeiter bekam täglich 8 Groschen, und drüber, mußte sich aber ebenfalls selber beköstigen. Die Meister erlangten das Meisterrecht durch Anfertigung einer aufgegebenen Arbeitsprobe oder eines Meisterstücks. Dieses war in Berlin ein neuer Brunnen von 4 Fuß lichter Weite und die runde Brunnenmauer, welche nach der Brunnentiefe etwa 8, bald mehr oder weniger, üblicherweise aber 10 Fuß im Wasser zu stehen kam. Auch mußte der angehende Meister in Berlin eine 150 Fuß lange Röhrenverlegung unter der Erde machen. <ref name="Krünitz">'''Quelle:''': [[Krünitz Oekonomische Encyklopädie]] </ref> | Sonst hatten die [[Brunnenbauer|Brunnenmacher]] ihre ordentliche Zunft, und ein mit guten Gesetzen versehenes, aber kein geschenktes, Handwerk. Die Lehrzeit der Lehrjungen im 19. Jahrhundert pflegte 4 Jahre zu sein, wenn sie weiter nichts gaben, als Ein- und Ausschreibegeld. Sie bekamen in Berlin täglich 5 Groschen Lohn; dafür mußten sie sich aber Nachtlager und Unterhalt selbst verschaffen. Jedoch war dieses nicht allgemein so geregelt. Die Gesellen mußten 3 Jahre wandern. Ein guter Arbeiter bekam täglich 8 Groschen, und drüber, mußte sich aber ebenfalls selber beköstigen. Die Meister erlangten das Meisterrecht durch Anfertigung einer aufgegebenen Arbeitsprobe oder eines Meisterstücks. Dieses war in Berlin ein neuer Brunnen von 4 Fuß lichter Weite und die runde Brunnenmauer, welche nach der Brunnentiefe etwa 8, bald mehr oder weniger, üblicherweise aber 10 Fuß im Wasser zu stehen kam. Auch mußte der angehende Meister in Berlin eine 150 Fuß lange Röhrenverlegung unter der Erde machen. <ref name="Krünitz">'''Quelle:''': [[Krünitz Oekonomische Encyklopädie]] </ref> | ||
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* Ist der Brunnen künstlicher Natur und durch Kunst und Menschenhände erstellt, wird er nach der Art und Weise der Wasserförderung benannt. Von daher wurde im 18. Jahrhundert unterschieden nach: | * Ist der Brunnen künstlicher Natur und durch Kunst und Menschenhände erstellt, wird er nach der Art und Weise der Wasserförderung benannt. Von daher wurde im 18. Jahrhundert unterschieden nach: | ||
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Wenn also eine Erbbehausung in einer Stadt nicht direkt im Umfeld eines Brunnens lag und die dazu gehörende Wassersgerechtigkeit zu dem Pütt (Brunnen) an einem benachbarten Platz, musste das im Haushalt benötigte Wasser erst von dort herbeigeschafft werden. Ein Faß an der Regentraufe war zur Verwendung als Brauchwasser auch hilfreich. | Wenn also eine Erbbehausung in einer Stadt nicht direkt im Umfeld eines Brunnens lag und die dazu gehörende Wassersgerechtigkeit zu dem Pütt (Brunnen) an einem benachbarten Platz, musste das im Haushalt benötigte Wasser erst von dort herbeigeschafft werden. Ein Faß an der Regentraufe (wenn diese zulässig war) war zur Verwendung als Brauchwasser auch hilfreich. | ||
Wasser aus dem Pütt (Brunnen) musste mit einer Haspel, einer Wippe oder einem Kammrad aus dem Brunnen gezogen und in schweren Holzeimern in Küche oder Stall getragen werden. Dies war hauptsächlich Frauenarbeit. | Wasser aus dem Pütt (Brunnen) musste mit einer Haspel, einer Wippe oder einem Kammrad aus dem Brunnen gezogen und in schweren Holzeimern in Küche oder Stall getragen werden. Dies war hauptsächlich Frauenarbeit. | ||
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Die Verunreinigung von Brunnen durch Fäkalienwässer lag in der Art der Stadtplanung. Es war nicht genügend Platz zwischen den Brunnenschächten und der Mistgrube oder den Abtritten. So konnte sich frisches Grundwasser und schmutziges Abwasser vermischen. Daher musste man durch wiederholte städtische Verordnungen das Problem immer wieder eindämmen. | Die Verunreinigung von Brunnen durch Fäkalienwässer lag in der Art der Stadtplanung. Es war nicht genügend Platz zwischen den Brunnenschächten und der Mistgrube oder den Abtritten. So konnte sich frisches Grundwasser und schmutziges Abwasser vermischen. Daher musste man durch wiederholte städtische Verordnungen das Problem immer wieder eindämmen. | ||
[[Bild:Landmann1694.jpg|thumb|350px|'''Landmann mit Trageholz und Wassereimer''' 1694 <br/> Quelle: Joh. uu Caspaares Luiker (1694), Amsterdam]] | [[Bild:Landmann1694.jpg|thumb|350px|'''Landmann mit Trageholz und Wassereimer''' 1694 <br/> Quelle: Joh. uu Caspaares Luiker (1694), Amsterdam]] | ||
====[[Verwaltungseinbindung (Westfalen)|Aufsicht in der Zeitschiene nach 1802]]==== | |||
Im Bereich des [[Rheinbund|Rheinbundes]] war durch die Gesetzgebung Napoleon Bonapartes die Überwachung der Wasserqualität in Brunnen der besonderen Aufsicht der [[Maire|Maires]] unterstellt. Nach dem Handbuch für Maires des [[Großherzogtum Berg|Großherzogtums Berg]] von 1812 wurde von Brunnen- und Spritzenmeistern gefordert, dass sie auf die ihnen anvertrauten Brunnen und Spritzen gehörig Aufsicht zu üben hatten und nach entsprenden Vereinbarungen mit dem [[Maire]] notwendige Reparaturen nachhaltig vorzunehmen hatten. <ref>'''Quelle:''' Emmermann, Fridr. Wilh.: Handbuch für Maires... bes. im Großherzogtum Berg (Herborn 1812)</ref> | |||
===Wasser, nicht immer ein Genuss=== | ===Wasser, nicht immer ein Genuss=== | ||
Bis in das 19. Jhdt. hinein war Wasser das Hauptgetränk der Bevölkerung. Die erwähnten organischen Stoffe, aber auch ein mitunter hoher Eisengehalt konnten den Trinkgenuss trüben. | Bis in das 19. Jhdt. hinein war Wasser das Hauptgetränk der Bevölkerung. Die erwähnten organischen Stoffe, aber auch ein mitunter hoher Eisengehalt konnten den Trinkgenuss trüben. |
Aktuelle Version vom 2. Februar 2018, 14:41 Uhr
Handwerkerspruch: Wer andern eine Grube gräbt ist Brunnenbauer!
Hierarchie: Regional > HRR > Historische deutsche Staaten > Wirtschaft > Handwerk > Brunnenbauer
Namensableitungen
Brunnen, auch Brunn, Bronn, Born, Fons (lat.), Puteus (lat.), Puits (frz.), Pütz oder Pütt (ndd.)
Handwerkstätigkeit
Diejenigen, welche die Rohr- und Ziehbrunnen und Pumpen verfertigten, wurden Rohr- oder Brunnenmeister, Fontinarius (lat.), Fontainier (frz., Brunnenbauer, Brunnenmacher, auch Borngräber oder Püttmann genannt. Sie bedienen sich zum Graben besonderer Brunnengräber, mit welcher Arbeit sich zuweilen lokal Maurer abgeben, so wie sich auch dann und wann lpkal Zimmerleute auf das Röhrenbohren, und den Röhren- und Brunnenbau überhaupt zu legen pflegen, und solchen als ein Nebengeschäffte treiben. [1]
Sonst hatten die Brunnenmacher ihre ordentliche Zunft, und ein mit guten Gesetzen versehenes, aber kein geschenktes, Handwerk. Die Lehrzeit der Lehrjungen im 19. Jahrhundert pflegte 4 Jahre zu sein, wenn sie weiter nichts gaben, als Ein- und Ausschreibegeld. Sie bekamen in Berlin täglich 5 Groschen Lohn; dafür mußten sie sich aber Nachtlager und Unterhalt selbst verschaffen. Jedoch war dieses nicht allgemein so geregelt. Die Gesellen mußten 3 Jahre wandern. Ein guter Arbeiter bekam täglich 8 Groschen, und drüber, mußte sich aber ebenfalls selber beköstigen. Die Meister erlangten das Meisterrecht durch Anfertigung einer aufgegebenen Arbeitsprobe oder eines Meisterstücks. Dieses war in Berlin ein neuer Brunnen von 4 Fuß lichter Weite und die runde Brunnenmauer, welche nach der Brunnentiefe etwa 8, bald mehr oder weniger, üblicherweise aber 10 Fuß im Wasser zu stehen kam. Auch mußte der angehende Meister in Berlin eine 150 Fuß lange Röhrenverlegung unter der Erde machen. [1]
Arbeitsaufwand
Anlage eines Schöpf- oder Ziehbrunnens im 18. Jahrhundert: "darnach gruben sie mit groszen Kosten, Mühe und Arbeit einen Pütz (Brunnen), angesehen des Wassers grosz Gebrech (Mangel) war. der Pütz war 20 Klafter (etwa 30 Meter, bei einem Durchmesser von etwa 3 Metern) tief, und mit einem groszen Kammrad traten je zwei und zwei[2] eine schwere Tonne Wasser heraus." [3] [4]
Brunnenarten
Unter Brunnen verstand man im 18. Jahrhundert einen von Natur entstandenen oder durch Arbeit und Kunst gemachten Ort in der Erde, worin sich das Wasser von einer oder mehrern Quellen sammelte, und aus welchem die Menschen das Wasser zu ihrer Notdurft holten.
- Ein solcher Brunnen ist entweder natürlichen Ursprungs und wird dann als Spring, Springquelle oder nur als Quelle bezeichnet
- Ist der Brunnen künstlicher Natur und durch Kunst und Menschenhände erstellt, wird er nach der Art und Weise der Wasserförderung benannt. Von daher wurde im 18. Jahrhundert unterschieden nach:
- 1) Quell- und Schöpf- oder Ziehbrunnen
- 2) Rohrbrunnen und
- 3) Springbrunnen.
Bei einem Pütt (ndd.) handelt es sich regelmäßig um einen Quell- und Schöpf- oder Ziehbrunnen, welche das in der Erde befindliche Wasser in sich sammeln.
Pütt oder Brunnen
Pütts, Pütt (ndd.) oder Brunnen mussten dort künstlich angelegt werden, wo natürlicherweise kein Wasser an der Erdoberfläche anstand oder dessen Qualität nicht ausreichte. Dies war früher häufig auch bei naheliegenden, aber belasteten, Bächen oder Flüssen der Fall. Dann mussten künstliche Schächte bis in die wasserführenden Schichten des Bodens gegraben werden. Zur Stabilisierung des Brunnenschachtes, besonders in sandigen Gegenden, mussten dessen Wände mit Holz, Feldsteinen oder später auch mit Ziegelsteinen abgestützt und ausgemauert werden.
Pütt als Baumstammbrunnen
Archäologen finden bei Ausgrabungen in Städten immer wieder erhaltene Reste von aus ausgehöhlten Eichenstämm gefertigten Brunnenschächten. So fanden sich beispielsweise auf der Baustelle des Shopping-Centers in Recklinghausen im Jahre 2012 neben hölzernen Kastenbrunnen auch gleich drei Baumstammbrunnen.
Der sandige Untergrund, wie beispielsweise in den mittelalterlichen Städten Haltern am See oder Recklinghausen, verlangte beim Brunnenbau viel Erfahrung und war gefährlich, besonders wegen der Enge der Städte und mangelnder Unterkellerungen.
Wegen der Bodenbeschaffenheit mussten daher zur Brunnenanlage zunächst V-förmig große Gruben, je nach Brunnentiefe, ausgehoben werden. Diese wurden bei Einbringung und Anlage der Verschalung wieder verfüllt. Aus dieser Zeit stammen auch Baumstammbrunnen. Diese Anlagenart verursachte hohe Kosten, große Mühen und Arbeit.
Bei zunehmender Enge der Bebauung in den Städten setzte sich das Senkverfahren durch. Hierbei wurde die Verschalung auf einen stabilen Ring in der gewünschten Weite aus Eichenholz oder Eisen aufgemauert und das Innere des Schachtes regelmäßig ausgegraben. Dabei konnte die Wandung durch ihr Eigengewicht allmählich nachrutschen und musste dann laufend im oberen Bereich entsprechend aufgemauert werden.
Besonders schwierig wurde die Abgrabung dann bei Wassereinbrüchen in der Endphase und bei Fließsanden. Erst zu Beginn des 20. Jhdts, wurde diese Technik durch Verwendung vorgefertigter Betonringe abgelöst.
Wie kam das Wasser in`s Haus?
Wenn also eine Erbbehausung in einer Stadt nicht direkt im Umfeld eines Brunnens lag und die dazu gehörende Wassersgerechtigkeit zu dem Pütt (Brunnen) an einem benachbarten Platz, musste das im Haushalt benötigte Wasser erst von dort herbeigeschafft werden. Ein Faß an der Regentraufe (wenn diese zulässig war) war zur Verwendung als Brauchwasser auch hilfreich.
Wasser aus dem Pütt (Brunnen) musste mit einer Haspel, einer Wippe oder einem Kammrad aus dem Brunnen gezogen und in schweren Holzeimern in Küche oder Stall getragen werden. Dies war hauptsächlich Frauenarbeit. Zur Erleichterung der schweren Lasten verwendeten sie Tragehölzer, welche sie sich mit den daran eingehängten Eimern auf die Schultern legten. Leichtere Blecheimer kamen erst im 19. Jhdt. auf.
Im 17. Jahrhundert kamen die ersten Schwengelpumpen auf. Diese beschränkten sich zunächst auf den städtischen Bereich und ergaben erste Erleichterungen. Hier etablierte sich das Handwerk der Pumpenmacher.
Gesicherter Wasserweg zum Brunnen
Egal ob das Wasser direkt mit dem Eimer aus dem Brunnen geschöpft werden konnte oder der Eimer per Haspel oder Stange mit Wippschwengel hochgezogen wurde, der Brunnen musste zugänglich sein.
Der Zutritt zum Brunnen zum Zweck des Wasserholens konnte durch ein Wasserwegerecht gesichert werden.
- 18.01.1656 Haltern am See: „Bekänt auch, er hab zur gegenleiste sähligen Johann Aventroets Hauß unnd Hoff, waruber Johann Lüdgers seinen Waßerwegh habe, am Dystelhoff zwischen Johann Bencken Hauß unnd Hoff unnd Johan Lüdgers Erbgrundt gelegen."
Pütt und Brunnengerechtigkeit in Städten
18.09.1655, Haltern: „Noch Dietherich Backman zu erkennen geben, ob woll seine seelige Elterenn von Anfang ihrer Ehe unnd Haußhaltung für 40, 50 unnd mehr Jahren, ihre zwischenn ihrem numehr an Gerdten Tüsing erblich verkaufftem Erbhoff unnd seeligen Johann Kreimers Scheuren am Gantenpoet - so wirt die Straße genant - gelegene Erbbehausung unnd darzu gehörende Waßersgerechtigkeit zu dem Pütz (=Pütt, Brunnen), der zwischen seiner Großelterenn ann der Rikenberger Straßen gelegenem Erbhauße, welches ann Henrichen Ekelln von ihme, Backman, erblich verkaufft ist, zu der einer unnd Henrichen Eilerts, nun Rütgern Strykelings Erbgrunde zu der anderen Seiten liggen thuett, rühiglich gebrauchet unnd auß demselben Putze (=Pütt), ihre Waßers Notturfft jeder- unnd allzeit ohne jemandts Wiederrede unnd Besprechung mittgeschöpffet unnd genoßen hetten sölche Waßers- unnd Weghgerechtigkeit (...). [5]
Gebot zur Brunnenreinigung
19.05.1658 Haltern, von der Kanzel öffentlich publiziert:
- (...) unnd weiln der gantzen Bürgerschafft Heil unnd Wolfarth daran gelegenn, daß die Pütze (Brunnen) gangfertig sein, so solle auch ein jeder daran sein, damit sein Püttz gangfertig gemacht unnd reparirt werde. Welche nun deme also nit nachkommenn, sollen ihrer straff gewertigenn (...).
Die "Brunnengemeinden" waren verpflichtet, für die gemeinsame Wartung des Brunnens zu sorgen. Diese mussten jährlich einmal gereinigt werden. Dazu wurde das Wasser komplett abgeschöpft und der Brunnenboden gesäubert. Die Verjauchung von Brunnen war im Mittelalter Gang und Gäbe, zählte zu den unangenehmen Ereignissen und barg immer ein gesundheitliches Risiko.
Die Verunreinigung von Brunnen durch Fäkalienwässer lag in der Art der Stadtplanung. Es war nicht genügend Platz zwischen den Brunnenschächten und der Mistgrube oder den Abtritten. So konnte sich frisches Grundwasser und schmutziges Abwasser vermischen. Daher musste man durch wiederholte städtische Verordnungen das Problem immer wieder eindämmen.
Aufsicht in der Zeitschiene nach 1802
Im Bereich des Rheinbundes war durch die Gesetzgebung Napoleon Bonapartes die Überwachung der Wasserqualität in Brunnen der besonderen Aufsicht der Maires unterstellt. Nach dem Handbuch für Maires des Großherzogtums Berg von 1812 wurde von Brunnen- und Spritzenmeistern gefordert, dass sie auf die ihnen anvertrauten Brunnen und Spritzen gehörig Aufsicht zu üben hatten und nach entsprenden Vereinbarungen mit dem Maire notwendige Reparaturen nachhaltig vorzunehmen hatten. [6]
Wasser, nicht immer ein Genuss
Bis in das 19. Jhdt. hinein war Wasser das Hauptgetränk der Bevölkerung. Die erwähnten organischen Stoffe, aber auch ein mitunter hoher Eisengehalt konnten den Trinkgenuss trüben.
Unter diesem Gesichtspunkt wäre die Kindersterblichkeit einmal zu untersuchen. Das Prinzip der Sterilisation durch Abkochen des Wassers war bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts unbekannt und geschah eher zufällig. Dies stellte eine Hygienegefahr für Mutter und Kind nach der Geburt dar. Toiletten mit abgedichteten Fäkaliengruben waren in Preußen erst ab 1897 vorgeschrieben.
Literatur
- Hagen, Handbuch der Wasserbaukunst, Bd. 1 (3. Aufl., Berl. 1870)
- Franzius und Sonne: Wasserbau (»Handbuch der Ingenieurwissenschaften«, Bd. 3, 1879)
- Petermann: Anlage und Ausführung von Brunnen (Stuttg. 1871)
- König: Der praktische Brunnen- und Röhrenmeister (Jena 1872)
- Tecklenburg: Handbuch der Tiefbohrkunde, Bd. 4 (Leipz. 1890)
- Friedeberg: Anlage der Röhrenbrunnen (Berl. 1890)
- Fränkel: Untersuchungen über Brunnendesinfektion und den Keimgehalt des Grundwassers (in der »Zeitschrift für Hygiene«, 1889)
- Herzog: Wasserbeschaffung mittels artesischer Brunnen. (Wien 1895)
- Corazza: Geschichte der artesischen Brunnen (1901)
- Kunstgeschichtliche Werke: Heubach, Monumentalbrunnen Deutschlands (Leipz. 1902ff.)
- Correll: Deutsche Brunnen des 16.19. Jahrhunderts (Frankf. 1902, 30 Tafeln).
Museum
Fußnoten
- ↑ 1,0 1,1 Quelle:: Krünitz Oekonomische Encyklopädie
- ↑ 'Hinweis: Tretantrieb des Kammrades für die Haspel mit je 2 Personen
- ↑ 'Hinweis: Auf dem Kloster Posa (Zeitz) 2015 ein 30 Meter tiefer Brunnen entdeckt
- ↑ Quelle: „Pütz“, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm (1854–1960)
- ↑ Quelle: Schmitt, Gerh.: Die Stadt- und Ratsprotokolle des Halterner Stadtsekretärs j. Schierle von 1637-1659 Haltern 2004)
- ↑ Quelle: Emmermann, Fridr. Wilh.: Handbuch für Maires... bes. im Großherzogtum Berg (Herborn 1812)