Zigarrenmacher: Unterschied zwischen den Versionen
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Im 19. Jahrhundert war Kinderarbeit weit verbreitet. Oft mussten Kinder, besonders von Tagelöhnern und anderen Arbeitern, zum Familieneinkommen beitragen. Die frühe Arbeitsbelastung schadete der der Entwicklung und der Gesundheit der Kinder und behinderte ihre schulische Bildung. Kinderarbeiter gingen meist gar nicht, manchmal nur für wenige Stunden zur Schule. | Im 19. Jahrhundert war Kinderarbeit weit verbreitet. Oft mussten Kinder, besonders von Tagelöhnern und anderen Arbeitern, zum Familieneinkommen beitragen. Die frühe Arbeitsbelastung schadete der der Entwicklung und der Gesundheit der Kinder und behinderte ihre schulische Bildung. Kinderarbeiter gingen meist gar nicht, manchmal nur für wenige Stunden zur Schule. | ||
Das Alter der allgemeinen Schulpflichtigkeit der Kinder in Westfalen begann nach der Amtsblattsverordnung vom 17.05.1828 in den [[Stadt|Städten]] und in den geschlossenen [[Dorf|Dörfern]] vom vollendeten sechsten, in gestreut liegenden Ortschaften, wo die Kinder zu weit von der Schule entfernt wohnten (''wobei die Feststellung dem Schulvorstand zustand) vom vollendeten 7. Lebensjahr an. Dabei sollte in Betracht gezogen werden, dass viele Eltern aus Not oder Desinteresse ihre Kinder selten zur Schule schickten und dass der Unterricht an einigen Orten aus Raumnot in der Werkstatt, einen Anbau ([[Gadem]]) oder in einer [[Scheune]] des [[Schulmeister|Schulmeisters]] stattfand. Die Schulpflichtigkeit endete mit dem vollendeten 14. Lebensjahr, jedoch mit der Einschränkung, dass sie bei denjenigen Kindern, welche nach dem Urteil des Pfarrers in dem Notwendigen noch nicht unterrichtet waren, auch noch weiter fortdauerte. | Das Alter der allgemeinen Schulpflichtigkeit der Kinder in Westfalen begann nach der Amtsblattsverordnung vom 17.05.1828 in den [[Stadt|Städten]] und in den geschlossenen [[Dorf|Dörfern]] vom vollendeten sechsten, in gestreut liegenden Ortschaften, wo die Kinder zu weit von der Schule entfernt wohnten (''wobei die Feststellung dem Schulvorstand zustand) vom vollendeten 7. Lebensjahr an. Dabei sollte in Betracht gezogen werden, dass viele Eltern aus Not oder Desinteresse ihre Kinder selten zur Schule schickten und dass der Unterricht an einigen Orten aus Raumnot in der Werkstatt, einen Anbau ([[Gadem]]) oder in einer [[Scheune]] des [[Schulmeister|Schulmeisters]] stattfand. Die Schulpflichtigkeit endete mit dem vollendeten 14. Lebensjahr, jedoch mit der Einschränkung, dass sie bei denjenigen Kindern, welche nach dem Urteil des Pfarrers in dem Notwendigen noch nicht unterrichtet waren, auch noch weiter fortdauerte. <ref>'''Quelle:''' [[Schulwesen im Münsterland]] </ref> | ||
In den Zigarrenfabriken und der Heimarbeit wurden Kinder zum Entrippen des Tabaks, zum Tabakanfeuchten sowie zum Auseinandernehmen und Säubern der Tabakbündel herangezogen. Das waren hochgradig gesundheitsgefährdende Arbeiten, weil dabei Tabakstaub und Dunst freigesetzt wurde. Um 1877 sollen allein in den Zigarrenfabriken im [[Regierungsbezirk Minden]] ungefähr 35 Prozent der Arbeitskräfte Kinder gewesen sein, in der Heimarbeit waren vermutlich mehr und jüngere Kinder davon betroffen. Zwar plante der Gesetzgeber eine Einschränkung der für die Fabrikbesitzer preiswerteren der Kinderarbeit, aber viele Fabrikaten lehneten damals wie heute aus Kostengründen diesen Gedanken ab. Sie schoben allerdings bei ihrer Ablehnung einem unzulässigen "Eingriff in das Erwerbsleben der Arbeiter" vor. | In den Zigarrenfabriken und der Heimarbeit wurden Kinder zum Entrippen des Tabaks, zum Tabakanfeuchten sowie zum Auseinandernehmen und Säubern der Tabakbündel herangezogen. Das waren hochgradig gesundheitsgefährdende Arbeiten, weil dabei Tabakstaub und Dunst freigesetzt wurde. Um 1877 sollen allein in den Zigarrenfabriken im [[Regierungsbezirk Minden]] ungefähr 35 Prozent der Arbeitskräfte Kinder gewesen sein, in der Heimarbeit waren vermutlich mehr und jüngere Kinder davon betroffen. Zwar plante der Gesetzgeber eine Einschränkung der für die Fabrikbesitzer preiswerteren der Kinderarbeit, aber viele Fabrikaten lehneten damals wie heute aus Kostengründen diesen Gedanken ab. Sie schoben allerdings bei ihrer Ablehnung einem unzulässigen "Eingriff in das Erwerbsleben der Arbeiter" vor. |
Version vom 27. September 2017, 09:55 Uhr
Einleitung
Als sich im späten 19. Jahrhundert die Zigarrenherstellung als Teil der Zigarrenfabrikation zu den Zigarrenmachern in die ländlichen Gebiete verlagerte, wurde sie zu einem großen Teil als Heimarbeit betrieben.
Zur Grundausstattung des Arbeitsplatzes eines Zigarrenmachers, egal ob in der Heimarbeit, der Manufaktur oder in der Fabrik, gehörten Arbeitstisch, Rollbrett, Zigarrenmesser, in den 1860er Jahren ergänzt durch Wickelformen und Spindelpresse.
Start des Arbeitsschutzes bei der Zigarrenherstellung
Nikotin, Tabakstaub und Tabakdunst gefährdeten die Gesundheit der Zigarrenarbeiter und -arbeiterinnen. Erkrankungen der Atemwege und der Verdauungsorgane gehörten zu den häufigsten Krankheitsbildern.
Blutarmut (Anämie) und Bleichsucht, Menstruationsstörungen und Erkrankungen im Genitalbereich wurden bei Tabakarbeiterinnen um 1900 öfter festgestellt als bei Arbeiterinnen anderer Branchen. Auch die Kindersterblichkeit war in Tabakarbeiterfamilien höher als in anderen Arbeiterfamilien.
Erst am 15. Juni 1883 verabschiedet der Reichstag das "Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter". Darin geregelt sind Krankengeld, ärztliche Behandlung, Krankenhaus, Sterbegeld und Mutterschaftshilfe.
Zwar hatte die schon vorher existierende staatliche Gewerbeaufsicht in Preußen die gesundheitliche Gefährdung der Zigarrenarbeiterschaft erkannt, doch erst 1888 traten Arbeitsschutzbestimmungen in Kraft. Diese stellten zumindest in den Fabriken bestimmte Bedingungen an die Arbeitsräume und deren hygienische Ausstattung. So sollte wegen der Ausdünstungen des Tabaks pro Arbeitskraft mindestens ein Luftraum von 7 Kubikmetern, ab 1907 von 10 Kubikmetern zur Verfügung stehen. Die Arbeitsräume mussten mindestens 3 Meter hoch sein.
Allerdings galten diese Bestimmungen für die Heiomarbeit noch nicht. Erst 1813 kam es zu gesetzlichen Auflagen auf Reichebene. [1]
Frühes Wohnen westfälischer Zigarrenarbeiterfamilien
Die Zigarrenarbeiterfamilien in Westfalen mussten um 1900 jährlich zwischen 80 bis 100 Mark Miete für ihre bescheidenen Wohnungen aufbringen, damals eine Menge Geld. War der Vermieter Landwirt, waren die Tabakarbeiterinnen und Arbeiter oft noch zusätzlich verpflichtet, im Frühjahr und Herbst dem Vermieter bei der Feldarbeit mitzuhelfen. Die Wohnverhältnisse waren beengt, die Familien lebten häufig nur in zwei Zimmern. Eine separate Küche gab es meist nicht.
Staatliche und privatwirtschaftliche Förderung des Hausbaus verbesserten seit den 1880er Jahren die Wohnsituation der ländlichen Zigarrenarbeiterfamilien. Neugegründete Bau-, Spar- und Heimstättenvereine, welche noch bis heute existieren, finanzierten und organisierten den Hausbau, auch mit Eigenmitteln. Zusätzlich stellte die Landesversicherungsanstalt in Münster preiswerte Kredite zur Verfügung. Die neuen Häuser hatten eine Diele, welche als Küche genutz werden konnte. Auf einer Seite lag ein kleiner Stall und der Arbeitsraum der Heimarbeiter, auf der anderen Seite Wohnstube und Schlafzimmer.
Im Amtsbezirk Bünde waren um 1900 von 2.587 Wohnhäusern insgesamt 449 Häuser im Besitz von Zigarrenarbeitern, Im Amt Gohfeld wurden in fünf Jahren fast 500 bescheidene Häuser von Zigarrenarbeitern gebaut. dieser "Bauboom" prägte nachhaltig die Siedlungsstruktur: Die freistehenden eingeschossigen Ziegelbauten mit Stall und einem Nutzgarten bestimmten das Landschaftsbild bis in die 1950er Jahre. [1]
Frauenarbeit bei den Zigarrenmachern
In der deutschen Tabakindustrie arbeiteten um 1850 hauptsächlich Männer. Seit 1875 stieg jedoch der Frauenanteil stark an. Im Jahre 1907 waren in Ostwestfalen fast 42 Prozent aller Beschäftigten Frauen, reichsweit lag ihr Anteil in der Tabakindustrie sogar über 50 Prozent. Doch stellten noch weit mehr Frauen Zigarren her, die Statistiken erfassten die Heimarbeiterinnen nicht systematisch.
Diese Entwicklung stand im Gegensatz zu dem Leitbild der "bürgerlichen Frau". Sie sollte nur für die Familie zuständig sein: als Ehefrau, Mutter und Hausfrau, wie es teilweise noch heute propagiert wird. Tatsächlich sah die Lebenssituation vieler Frauen damals wie heute anders aus. Sie mußten gegen Billiglohn arbeiten, um zum Familieneinkommen beizutragen. So erging es damals häufig auch ihren Kindern. [1]
Kinderarbeit auch bei den Zigarrenmachern
Im 19. Jahrhundert war Kinderarbeit weit verbreitet. Oft mussten Kinder, besonders von Tagelöhnern und anderen Arbeitern, zum Familieneinkommen beitragen. Die frühe Arbeitsbelastung schadete der der Entwicklung und der Gesundheit der Kinder und behinderte ihre schulische Bildung. Kinderarbeiter gingen meist gar nicht, manchmal nur für wenige Stunden zur Schule.
Das Alter der allgemeinen Schulpflichtigkeit der Kinder in Westfalen begann nach der Amtsblattsverordnung vom 17.05.1828 in den Städten und in den geschlossenen Dörfern vom vollendeten sechsten, in gestreut liegenden Ortschaften, wo die Kinder zu weit von der Schule entfernt wohnten (wobei die Feststellung dem Schulvorstand zustand) vom vollendeten 7. Lebensjahr an. Dabei sollte in Betracht gezogen werden, dass viele Eltern aus Not oder Desinteresse ihre Kinder selten zur Schule schickten und dass der Unterricht an einigen Orten aus Raumnot in der Werkstatt, einen Anbau (Gadem) oder in einer Scheune des Schulmeisters stattfand. Die Schulpflichtigkeit endete mit dem vollendeten 14. Lebensjahr, jedoch mit der Einschränkung, dass sie bei denjenigen Kindern, welche nach dem Urteil des Pfarrers in dem Notwendigen noch nicht unterrichtet waren, auch noch weiter fortdauerte. [2]
In den Zigarrenfabriken und der Heimarbeit wurden Kinder zum Entrippen des Tabaks, zum Tabakanfeuchten sowie zum Auseinandernehmen und Säubern der Tabakbündel herangezogen. Das waren hochgradig gesundheitsgefährdende Arbeiten, weil dabei Tabakstaub und Dunst freigesetzt wurde. Um 1877 sollen allein in den Zigarrenfabriken im Regierungsbezirk Minden ungefähr 35 Prozent der Arbeitskräfte Kinder gewesen sein, in der Heimarbeit waren vermutlich mehr und jüngere Kinder davon betroffen. Zwar plante der Gesetzgeber eine Einschränkung der für die Fabrikbesitzer preiswerteren der Kinderarbeit, aber viele Fabrikaten lehneten damals wie heute aus Kostengründen diesen Gedanken ab. Sie schoben allerdings bei ihrer Ablehnung einem unzulässigen "Eingriff in das Erwerbsleben der Arbeiter" vor. Erst 1891 verbot ein Gesetz die Fabrikarbeit für Kinder unter 12 Jahren. In der Zigarrenindustrie führte das zu einem Anstieg der Frauenarbeit und zu einem Anwachsen der Hausindustrie, weil in den Fabriken selber die preiswerte Zuarbeit der Kinder fehlte. Erst 1913 wurde auch inder Heimarbeit und Hausindustrie die Arbeit von Kindern unter 12 Jahren verboten, doch konnte die Einhaltung der Gesetze hier kaum überwacht werden.[1]