Fürstentum: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Fürstentum''' ist die Bezeichnung für den Herrschaftsbereich eines Fürsten. In Deutschland gab es geistliche und weltliche Fürstentümer, die beide reichsunmittelbar waren. Im Zuge der Säkularisation 1803 wurden die geistlichen Fürstentümer aufgehoben, die weltlichen gingen 1806 in anderen Ländern auf oder erlangten ihre Souveränität. | '''Fürstentum''' ist die Bezeichnung für den Herrschaftsbereich eines Fürsten. In Deutschland gab es geistliche und weltliche Fürstentümer, die beide reichsunmittelbar waren. Im Zuge der Säkularisation 1803 wurden die geistlichen Fürstentümer aufgehoben, die weltlichen gingen 1806 in anderen Ländern auf oder erlangten ihre Souveränität. | ||
Fürsten im weiteren Sinne waren auch Herzöge, Kurfürsten, Fürstbischöfe, Landgrafen, reichsunmittelbare Grafen usw. '''Im engeren Sinne''' bezeichnet ''Fürst'' einen Rang oberhalb des [[Graf]]en und unterhalb des [[Herzog]]s. Daher werden auch nur Herrschaftsgebiete, deren Landesherr den Titel ''Fürst'' führten, '''im engeren Sinne''', so auch in '''GOV''', als Fürstentümer bezeichnet, nicht jedoch [[Herzogtum|Herzogtümer]], [[Landgrafschaft]]en, [[Fürstbistum|Fürstbistümer]]usw. | Fürsten im weiteren Sinne waren auch Herzöge, Kurfürsten, Fürstbischöfe, Landgrafen, reichsunmittelbare Grafen usw. '''Im engeren Sinne''' bezeichnet ''Fürst'' einen Rang oberhalb des [[Graf]]en und unterhalb des [[Herzog]]s. Daher werden auch nur Herrschaftsgebiete, deren Landesherr den Titel ''Fürst'' führten, '''im engeren Sinne''', so auch in '''GOV''', als Fürstentümer bezeichnet, nicht jedoch [[Herzogtum|Herzogtümer]], [[Landgrafschaft]]en, [[Fürstbistum|Fürstbistümer]] usw. | ||
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Aktuelle Version vom 30. Juni 2017, 19:01 Uhr
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Der Begriff
Fürstentum ist die Bezeichnung für den Herrschaftsbereich eines Fürsten. In Deutschland gab es geistliche und weltliche Fürstentümer, die beide reichsunmittelbar waren. Im Zuge der Säkularisation 1803 wurden die geistlichen Fürstentümer aufgehoben, die weltlichen gingen 1806 in anderen Ländern auf oder erlangten ihre Souveränität.
Fürsten im weiteren Sinne waren auch Herzöge, Kurfürsten, Fürstbischöfe, Landgrafen, reichsunmittelbare Grafen usw. Im engeren Sinne bezeichnet Fürst einen Rang oberhalb des Grafen und unterhalb des Herzogs. Daher werden auch nur Herrschaftsgebiete, deren Landesherr den Titel Fürst führten, im engeren Sinne, so auch in GOV, als Fürstentümer bezeichnet, nicht jedoch Herzogtümer, Landgrafschaften, Fürstbistümer usw.
In Europa gibt es noch drei souveräne Fürstentümer: Andorra, Liechtenstein und Monaco.[1]
Einzelne Definitionen
GOV-Objekttyp
60 - Fürstentum - {eng=principality, deu=Fürstentum, pol=księstwo, cze=knížectví, rus=княжество}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Fürstentum,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Artikel Fürstentum. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.m