Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/011: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>{{Sperrschrift |Ausschlag der Communal-Bedürfnisse für das Jahr 1819. in den Dorfgemeinden des Großherzoglich Hessischen Freiherrlich von Riedeselischen Patrimonialgerichts Lauterbach.}}</center>
<center>{{Sperrschrift |Ausschlag der Communal-Bedürfnisse für das Jahr 1819. in den Dorfgemeinden des Großherzoglich Hessischen Freiherrlich von Riedeselischen Patrimonialgerichts Lauterbach.}}</center>

Aktuelle Version vom 2. Juni 2016, 09:41 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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Ausschlag der Communal-Bedürfnisse für das Jahr 1819. in den Dorfgemeinden des Großherzoglich Hessischen Freiherrlich von Riedeselischen Patrimonialgerichts Lauterbach.

      Der vorgedachte von unterzeichneter Behörde genehmigte Ausschlag beträgt auf einen Gulden Steuerkapital:

der
Gemeindsglieder
der immer steuerba-
ren Nichtgemeinds-
glieder
der früher
Steuerfreien
kr.
pfg.
kr.
pfg.
kr.
pfg.
zu Angersbach s[GWR 1] 1,4724 2 0,0343 1 3,965
" Heblos 3 0,7440 2 0,1836 2 0,1836
" Maar 3 3,7 2 3,7159 1 3,1952
" Reuters 4 2,3038 3 0,9542 1 3,7894
" Rimlos 4 3,8907 1 3,2457 1 2,2798
" Wallenrod 3 1,339 2 3,1624 2 3,1624
" Wehrd 4 2,9819 2 2,9628 1 0,3451
" Wernges 3 0,6335 1 1,3090 1 1,3090

      Gießen den 5ten Januar 1820.

Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation.
in Gemeindesachen
Haberkorn. Knorr.
vt. Goldmann.



Ausschlag der Communalbedürfnisse der Gemeinde Büßfeld, Amts Homberg an der Ohm, für das Jahr 1819.

      Der vorgedachte Ausschlag beträgt auf einen Gulden Steuerkapital:

der Gemeindsglieder 6 kr. 1,12 pf.
der immer steuerbaren Nichtgemeindsglieder 3 " 2,03 "
der vorhin Freien 2 " 2,12 "

welches nachträglich zu der, auf die übrigen Gemeinden des Amts Homberg an der Ohm sich beziehenden Bekanntmachung vom 17ten Nov. v. J. hierdurch ebenfalls zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird.       Gießen den 5ten Januar 1820.

Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation
in Gemeindesachen daselbst.
Haberkorn. Knorr.
vt. Goldmann.



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. Das Zeichen ist nicht deutlich genug lesbar.