Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B119: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>'''Beilage Nr. 15.'''</center>
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{{NE}}Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung in 6 Zielen, und zwar in den Monaten, beziehungsweise für die Monate April, Juni, August, Oktober und Dezember 1895, sowie Februar 1896 stattfinden soll.<br />
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<center>'''Großherzogliches Kreisamt Bingen.'''<br />{{Sperrschrift |Spamer.}}</center>
<br /><br />
<center>{{Sperrschrift |'''Bekanntmachung,}}<br />die für das Jahr 1895/96 zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse der Gemeinde Lampertheim zu erhebenden Umlagen betreffend.'''</center>
{{NE}}Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen im Jahre 1895/96 in der Gemeinde Lampertheim folgende Umlagen erhoben werden:
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{{NE}}Es wird dies mit dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung in 6 Zielen: in den Monaten, bezw. für die Monate April, Juni, August, Oktober und Dezember 1895, sowie Februar 1896 stattfinden soll.<br />
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<br /><br />
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| ||{{NE}}Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
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Version vom 18. April 2016, 18:54 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895
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Beilage Nr. 15.


145 000
Mark 5.svg mit einem Ausschlagskoeffizienten von 23,616 Pfennig auf das Kommunalsteuerkapital der Einwohner und Forensen;
2 809
"
mit einem Ausschlagskoeffizienten von 2,851 Pfennig auf dasselbe der evangelischen Einwohner;
16 229
"
mit einem Ausschlagskoeffizienten von 4,674 Pfennig auf dasselbe der katholischen Einwohner;
600
"
mit einem Ausschlagskoeffizienten von 0,398 Pfennig auf das Grundsteuerkapital der Parzellenbesitzer.

      Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung in 6 Zielen, und zwar in den Monaten, beziehungsweise für die Monate April, Juni, August, Oktober und Dezember 1895, sowie Februar 1896 stattfinden soll.
            Bingen, den 11. Mai 1895.

Großherzogliches Kreisamt Bingen.
Spamer.



Bekanntmachung,
die für das Jahr 1895/96 zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse der Gemeinde Lampertheim zu erhebenden Umlagen betreffend.

      Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen im Jahre 1895/96 in der Gemeinde Lampertheim folgende Umlagen erhoben werden:

78 500
Mark 5.svg mit einem Ausschlagskoeffizienten von 38,354 Pfennig auf das gesammte Kommunalsteuerkapital der Einwohner und Forensen.
1 230
"
mit einem Ausschlagskoeffizienten von 1,245 Pfennig auf dasselbe der evangelischen Parochianen.

      Es wird dies mit dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung in 6 Zielen: in den Monaten, bezw. für die Monate April, Juni, August, Oktober und Dezember 1895, sowie Februar 1896 stattfinden soll.
            Bensheim, den 15. Mai 1895.

Großherzogliches Kreisamt Bensheim.
Gros.



Ordensverleihungen.
      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 4. Mai dem Königlich Preußischen Generalarzt a. D., seither Chefarzt des Mainzer Garnisonlazareths, 'Dr. K. Zimmermann zu Darmstadt die Krone zum Ritterkreuz I. Klasse, -
2) am 8. Mai dem Oberlehrer Karl Gebhardt zu Sprendlingen, im Kreise Offenbach, das Silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, -
3) am 15. Mai dem Gerichtsmann Adam Koch in Eich das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für langjährige treue Dienste", -
4) am 18. Mai dem Oberst von Kröcher, à la suite des 1. Großherzoglichen Dragonerregiments (Garde-Dragonerregiments) Nr. 23, Kommandeur der 8. Kavalleriebrigade und dem Oberst von Witzendorff, à la suite des Feldartillerieregiments Nr. 25 (Großherzogliches Artilleriekorps), beauftragt mit der Führung der 13. Feldartilleriebrigade, das Komthurkreuz II. Klasse, -