Bürgerbuch: Unterschied zwischen den Versionen

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Im '''Bürgerbuch''' wurden die Einwohner einer Gemeinde verzeichnet, die einen [[Bürgereid]] geleistet hatten und somit bestimmte Rechte erwarben (z.B. Ausübung eines Gewerbes, Wahlrecht), aber auch Pflichten übernahmen (z.B. Steuern abzuführen, Verteidigung).
Im '''Bürgerbuch''' wurden bis ins 19. Jahrhundert die Einwohner einer [[Stadt]] verzeichnet, die das [[Bürgerrecht]] erworben hatten, indem sie den [[Bürgereid]] geleistet und das [[Bürgergeld]] gezahlt hatten ('''[[Neubürger]]'''). Mit dem Bürgerrecht erwarben Sie bestimmte Rechte (z.B. Ausübung eines Gewerbes, Wahlrecht), aber auch Pflichten (z.B. Steuern abzuführen, Verteidigung).
 
Häufig wird in Bürgerbüchern die Herkunft der Neubürger festgehalten. Die Höhe des Bürgergeldes war manchmal vom Vermögen des Neubürgers abhängig. Manchmal wurde ein geringeres Bürgergeld verlangt, wenn der Neubürger eine Bürgertochter oder -witwe geheiratet hatte. Daher sind bei Kenntnis der örtlichen Gepflogenheiten manchmal interessante Rückschlüsse möglich. Da die Bürgerbücher laufend fortgeführt wurden, sind die Einträge chronologisch und nicht nach Namen angeordnet. Da das Bürgerrecht ein Merkmal der Städte war, findet man Bürgerbücher nur hier.
 
Für Städte und Zeiträume, aus denen kein Bürgerbuch erhalten ist, sind oft bei den Einnahmen an Bürgergeld in den jährlichen [[Stadtrechnung|Stadtrechnungen]], gelegentlich auch in [[Ratsprotokoll|Ratsprotokollen]] entsprechende Informationen über Neubürger zu finden.
 
In vielen Fällen sind '''Bürgerbücher''' oder '''Verzeichnisse von Neubürgern''' in '''gedruckter Form veröffentlicht''' worden, meist als eigenständige Veröffentlichung, zum Teil auch als Artikel(-serien) in Zeitschriften.
 
Viele der veröffentlichten Bürgerbücher sind in einer '''Übersicht''' im [[Taschenbuch für Familiengeschichtsforschung]] nachgewiesen. Da der Name "Bürgerbuch" und der Ortsname in den meisten Fällen im Titel erscheinen, empfiehlt sich auch eine Suche im [[KVK]].


vgl.: '''[[Bürgerrolle]]'''
vgl.: '''[[Bürgerrolle]]'''


==Weitere Bedeutung: Adressbuch==
In neuerer Zeit, oft seit Ende des 20. Jahrhunderts, werden manche '''[[Adressbuch|Adressbücher]]''' im Titel ''Bürgerbuch'' genannt, im Sinne eines ''Buches für die Bürger'' der betreffenden Stadt bzw. des betreffenden Gebietes.
==Bibliografie==
* Hein,M.:  Die Bürgerbücher der Provinz Ostpreußen. In: Altpreußische Geschlechterkunde IX. Königsberg 1935, S. 80-81.
* Grigoleit,Eduard:  Verzeichnis der ostpreußischen Bürgerbücher. In: Der deutsche Herold. Mitt.blatt des Deutschen Roland. 28. Jg. Berlin 1940, Heft 11/12, S. 144-145.
* Korn, Otto:  Übersicht über die Bürgerbücher in der Provinz Sachsen. In: Sachsen und Anhalt. Jahrbuch der Landesgeschichtl. Forschungsstelle für die Provinz Sachsen und Anhalt. Bd. 13. Magdeburg 1937, S. 310-324.
* Schulz,Werner: Die Bürgerbücher im Lande Sachsen. In: Mitteilungen des Roland. Jg. 22 (Dresden 1937), Jg. 23 (1938), Jg. 24 (1939), Jg. 25 (1940).
* Hövel,Ernst:  Genealogische Quellen des Stadtarchivs Münster. In: „Westfalen", 19. Jg., 1934, S. 204 ff.
*Schröder, August: Bürgerbücher westfälischer und lippischer Städte und Wigbolde. In: „Der Oberhof", Zeitschrift des Familienverbandes Eickenscheidt-Nienhausen. Bd. IV, Heft 3 (1957).
* Schröder, August: "Westfälische Bürgerrechtsquellen" in [[Beiträge zur westfälischen Familienforschung]] Bd. XVII 1959
[[Kategorie:Genealogisches Basiswissen]]
[[Kategorie:Bürgerbuch|!]]
[[Kategorie:Quellengattung]]
[[Kategorie:Quellengattung]]
[[Kategorie:Genealogischer Begriff]]

Aktuelle Version vom 13. April 2016, 16:25 Uhr

Im Bürgerbuch wurden bis ins 19. Jahrhundert die Einwohner einer Stadt verzeichnet, die das Bürgerrecht erworben hatten, indem sie den Bürgereid geleistet und das Bürgergeld gezahlt hatten (Neubürger). Mit dem Bürgerrecht erwarben Sie bestimmte Rechte (z.B. Ausübung eines Gewerbes, Wahlrecht), aber auch Pflichten (z.B. Steuern abzuführen, Verteidigung).

Häufig wird in Bürgerbüchern die Herkunft der Neubürger festgehalten. Die Höhe des Bürgergeldes war manchmal vom Vermögen des Neubürgers abhängig. Manchmal wurde ein geringeres Bürgergeld verlangt, wenn der Neubürger eine Bürgertochter oder -witwe geheiratet hatte. Daher sind bei Kenntnis der örtlichen Gepflogenheiten manchmal interessante Rückschlüsse möglich. Da die Bürgerbücher laufend fortgeführt wurden, sind die Einträge chronologisch und nicht nach Namen angeordnet. Da das Bürgerrecht ein Merkmal der Städte war, findet man Bürgerbücher nur hier.

Für Städte und Zeiträume, aus denen kein Bürgerbuch erhalten ist, sind oft bei den Einnahmen an Bürgergeld in den jährlichen Stadtrechnungen, gelegentlich auch in Ratsprotokollen entsprechende Informationen über Neubürger zu finden.

In vielen Fällen sind Bürgerbücher oder Verzeichnisse von Neubürgern in gedruckter Form veröffentlicht worden, meist als eigenständige Veröffentlichung, zum Teil auch als Artikel(-serien) in Zeitschriften.

Viele der veröffentlichten Bürgerbücher sind in einer Übersicht im Taschenbuch für Familiengeschichtsforschung nachgewiesen. Da der Name "Bürgerbuch" und der Ortsname in den meisten Fällen im Titel erscheinen, empfiehlt sich auch eine Suche im KVK.

vgl.: Bürgerrolle

Weitere Bedeutung: Adressbuch

In neuerer Zeit, oft seit Ende des 20. Jahrhunderts, werden manche Adressbücher im Titel Bürgerbuch genannt, im Sinne eines Buches für die Bürger der betreffenden Stadt bzw. des betreffenden Gebietes.

Bibliografie

  • Hein,M.: Die Bürgerbücher der Provinz Ostpreußen. In: Altpreußische Geschlechterkunde IX. Königsberg 1935, S. 80-81.
  • Grigoleit,Eduard: Verzeichnis der ostpreußischen Bürgerbücher. In: Der deutsche Herold. Mitt.blatt des Deutschen Roland. 28. Jg. Berlin 1940, Heft 11/12, S. 144-145.
  • Korn, Otto: Übersicht über die Bürgerbücher in der Provinz Sachsen. In: Sachsen und Anhalt. Jahrbuch der Landesgeschichtl. Forschungsstelle für die Provinz Sachsen und Anhalt. Bd. 13. Magdeburg 1937, S. 310-324.
  • Schulz,Werner: Die Bürgerbücher im Lande Sachsen. In: Mitteilungen des Roland. Jg. 22 (Dresden 1937), Jg. 23 (1938), Jg. 24 (1939), Jg. 25 (1940).
  • Hövel,Ernst: Genealogische Quellen des Stadtarchivs Münster. In: „Westfalen", 19. Jg., 1934, S. 204 ff.
  • Schröder, August: Bürgerbücher westfälischer und lippischer Städte und Wigbolde. In: „Der Oberhof", Zeitschrift des Familienverbandes Eickenscheidt-Nienhausen. Bd. IV, Heft 3 (1957).
  • Schröder, August: "Westfälische Bürgerrechtsquellen" in Beiträge zur westfälischen Familienforschung Bd. XVII 1959