Burgericht: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
K (→Fußnoten) |
||
Zeile 38: | Zeile 38: | ||
[[Kategorie:Historischer Begriff]] | [[Kategorie:Historischer Begriff]] | ||
[[Kategorie:Rechtsbegriff]] | [[Kategorie:Rechtsbegriff]] | ||
[[Kategorie:Gericht im Fürstbistum Münster]] |
Version vom 4. April 2016, 11:08 Uhr
Burgericht, "Burbanck" (Gerichtsbank), Burmal, "Bursprache" bei einen "Burboem" unter freiem Himmel,
- Bedeutung
- Unter dem Vorsitz des Gerichtsgrafen tagendes Hochgericht
- Schiedsmannfunktion eines "Burrichters" oder "Burmeisters"
- Verfahren
- zu 1: Ein aus dem Grafengericht entwickeltes Botding für Freie und später auch für die Kolonisten ("Buers")
- zu 2: Rinteln: Jährliche Versammlung (Bur- bzw. Bauersprache) mit öffentlicher Verlesung der Ratssatzungen Mitte 15. Jhdt.
- Gerichtsstätte
- zu 1: Stade: Statuten und Stader Bursprache
- Meppen:Im Bereich des Haupthofes, beim Kirchhof ein Pfahl, mit einem Bilde auf der Stätte des Burgerichts. Nach Auflösung des Hofes vor dem Rathaus eine steinerne Gerichtslaube (1605), davor der Narrenkasten.
- Emsdetten: in den Bauerschaften das Burgericht
- Zuständigkeiten
- zu 2: Nachbarrecht, üble Nachrede, Grenzstreitigkeiten u. ä.
- zu 2:Feldmarkangelegenheiten und Wegebau
- zu 2:Ortspolizeilicher Streit (Pfändung)
- zu 2:Einquartierungsbeschwerden [1]
- Berufungsinstanz
- lokal oder inhaltlich zuständige übergeordnete Gerichte
- Lemgo: das Ratsgericht, „consules" genannt, war Berufungsinstanz für das „Burgericht".
Fußnoten
- ↑ Quelle: Stratmann, Bodo: Markenprotokolle; Deutsches Städtebuch, Nordwest-Deutschland Hrsg. Prof. Erich Keyser