Burgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 4. April 2016, 11:08 Uhr

Burgericht, "Burbanck" (Gerichtsbank), Burmal, "Bursprache" bei einen "Burboem" unter freiem Himmel,


Bedeutung
  1. Unter dem Vorsitz des Gerichtsgrafen tagendes Hochgericht
  2. Schiedsmannfunktion eines "Burrichters" oder "Burmeisters"


Verfahren
  1. zu 1: Ein aus dem Grafengericht entwickeltes Botding für Freie und später auch für die Kolonisten ("Buers")
  2. zu 2: Rinteln: Jährliche Versammlung (Bur- bzw. Bauersprache) mit öffentlicher Verlesung der Ratssatzungen Mitte 15. Jhdt.


Gerichtsstätte
  1. zu 1: Stade: Statuten und Stader Bursprache
  2. Meppen:Im Bereich des Haupthofes, beim Kirchhof ein Pfahl, mit einem Bilde auf der Stätte des Burgerichts. Nach Auflösung des Hofes vor dem Rathaus eine steinerne Gerichtslaube (1605), davor der Narrenkasten.
  3. Emsdetten: in den Bauerschaften das Burgericht


Zuständigkeiten
  1. zu 2: Nachbarrecht, üble Nachrede, Grenzstreitigkeiten u. ä.
  2. zu 2:Feldmarkangelegenheiten und Wegebau
  3. zu 2:Ortspolizeilicher Streit (Pfändung)
  4. zu 2:Einquartierungsbeschwerden [1]


Berufungsinstanz
  1. lokal oder inhaltlich zuständige übergeordnete Gerichte
  2. Lemgo: das Ratsgericht, „consules" genannt, war Berufungsinstanz für das „Burgericht".

Fußnoten

  1. Quelle: Stratmann, Bodo: Markenprotokolle; Deutsches Städtebuch, Nordwest-Deutschland Hrsg. Prof. Erich Keyser