Verbott: Unterschied zwischen den Versionen

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* Verbott, Verbottung
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[[Ordre]], Einberufung zur Dienstleistung / Versammlung am aufgerufenen Tag. Aufruf beispielsweise per Kanzel oder persönlich durch den Frohn. <ref> '''Quelle:''' Gebrüder Grimm: Deutsches Wörterbuch (Leipzig 1854)</ref>
;Bedeutung:[[Ordre]], Einberufung zur Dienstleistung / Versammlung am aufgerufenen Tag. Aufruf beispielsweise per Kanzel oder persönlich durch den Frohn. <ref> '''Quelle:''' Gebrüder Grimm: Deutsches Wörterbuch (Leipzig 1854)</ref>


===Beispiel ===
===Beispiel ===

Aktuelle Version vom 5. September 2015, 09:16 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Verbott

Amtssprache

  • Verbott, Verbottung


Bedeutung
Ordre, Einberufung zur Dienstleistung / Versammlung am aufgerufenen Tag. Aufruf beispielsweise per Kanzel oder persönlich durch den Frohn. [1]

Beispiel

Fußnoten

  1. Quelle: Gebrüder Grimm: Deutsches Wörterbuch (Leipzig 1854)
  2. Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lagerbuch Seite 25