Verbott: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
(4 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 4: Zeile 4:
* Verbott, Verbottung
* Verbott, Verbottung


; Bedeutung:  
 
= Einberufung zur Dienstleistung / Versammlung am aufgerufenen Tag. Aufruf beispielsweise per Kanzel oder persönlich durch den Frohn. <ref> '''Quelle:''' Deutsches Rechtswörterbuch (DRW).</ref>
;Bedeutung:[[Ordre]], Einberufung zur Dienstleistung / Versammlung am aufgerufenen Tag. Aufruf beispielsweise per Kanzel oder persönlich durch den Frohn. <ref> '''Quelle:''' Gebrüder Grimm: Deutsches Wörterbuch (Leipzig 1854)</ref>


===Beispiel ===
===Beispiel ===
Zeile 14: Zeile 14:




[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster|Poena]]
[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]

Aktuelle Version vom 5. September 2015, 09:16 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Verbott

Amtssprache

  • Verbott, Verbottung


Bedeutung
Ordre, Einberufung zur Dienstleistung / Versammlung am aufgerufenen Tag. Aufruf beispielsweise per Kanzel oder persönlich durch den Frohn. [1]

Beispiel

Fußnoten

  1. Quelle: Gebrüder Grimm: Deutsches Wörterbuch (Leipzig 1854)
  2. Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lagerbuch Seite 25