Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/B152: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>'''Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.<br />Beilage Nr. 20.'''</center>
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<center>Darmstadt, den 22. Juli 1880.</center>
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|valign="top" |{{Sperrschrift |Inhalt:}}|| 1) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend. - 2) Bekanntmachung, den Vorbereitungsdienst und die Prüfung der Gerichtsschreiber und Gerichtsvollzieher betreffend. - 3) Uebersicht der für das Jahr 1880 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Worms. - 4) Bekanntmachung, die Erhebung von Umlagen der Stadt Gießen für 1880 betreffend. - 5) Ordensverleihungen. - 6) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 7) Namensveränderung. - 8) Dienstnachrichten. - 9) Dienstentlassung. - 10) Ruhestandsversetzungen. - 11) Concurrenzeröffnungen. - 12) Sterbefälle.
|}
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<center>{{Sperrschrift |'''Bekanntmachung,}}<br />die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.'''</center>
{{NE}}Im Laufe des zweiten Quartals 1880 sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nachstehende Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hiernach die betreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden:<br />
{{NE}}1) das Vermächtniß der Frau Pfarrer {{Sperrschrift |Grimm}}, geb. Renker, zuletzt in Lauterbach, zu Gunsten der evangelischen Kirche zu Frischborn, bezw. der dasigen Ortsarmen, im Betrage von 685 [[Bild:Mark_5.svg|14px]] 71 [[Bild:Pfennig_5.svg|10px]];<br />
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{{NE}}4) die Schenkung des Vereins zur Unterstützung dürftiger Theologen an den Verein zur Unterstützung evangelischer Pfarrwaisen, im Betrage von 260 [[Bild:Mark_5.svg|14px]];

Aktuelle Version vom 21. August 2015, 19:12 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 20.


Darmstadt, den 22. Juli 1880.



Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend. - 2) Bekanntmachung, den Vorbereitungsdienst und die Prüfung der Gerichtsschreiber und Gerichtsvollzieher betreffend. - 3) Uebersicht der für das Jahr 1880 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Worms. - 4) Bekanntmachung, die Erhebung von Umlagen der Stadt Gießen für 1880 betreffend. - 5) Ordensverleihungen. - 6) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 7) Namensveränderung. - 8) Dienstnachrichten. - 9) Dienstentlassung. - 10) Ruhestandsversetzungen. - 11) Concurrenzeröffnungen. - 12) Sterbefälle.



Bekanntmachung,
die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.

      Im Laufe des zweiten Quartals 1880 sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nachstehende Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hiernach die betreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden:
      1) das Vermächtniß der Frau Pfarrer Grimm, geb. Renker, zuletzt in Lauterbach, zu Gunsten der evangelischen Kirche zu Frischborn, bezw. der dasigen Ortsarmen, im Betrage von 685 Mark 5.svg 71 Pfennig 5.svg;
      2) das Vermächtniß der Anna Marie Schlink in Bensheim zu Gunsten des dasigen Hospitals, im Betrage von 171 Mark 5.svg 43 Pfennig 5.svg:
      3) das Vermächtniß der Louise Gilmer von Darmstadt zu Gunsten:

a) der Prälat Dr. Köhler-Schmitt`schen Stiftung im Betrage von 3428 Mark 5.svg 57 Pfennig 5.svg,
b) der Kleinkinderschule zu Darmstadt im Betrage von 1714 Mark 5.svg 29 Pfennig 5.svg,
c) der Blindenanstalt zu Friedberg im Betrage von 857 Mark 5.svg 14 Pfennig 5.svg,
d) des Elisabethenstifts zu Darmstadt im Betrage von 857 Mark 5.svg 14 Pfennig 5.svg,
e) des Mathilden-Landkrankenhauses zu Darmstadt im Betrage von 857 Mark 5.svg 14 Pfennig 5.svg und
f) der Krippe zu Darmstadt im Betrage von 857 Mark 5.svg 14 Pfennig 5.svg;

      4) die Schenkung des Vereins zur Unterstützung dürftiger Theologen an den Verein zur Unterstützung evangelischer Pfarrwaisen, im Betrage von 260 Mark 5.svg;