Hessen-Darmstadt: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Arend (Diskussion • Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Arend (Diskussion • Beiträge) K (Begriffserklärungshinweis) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Begriffserklärungshinweis|Hessen|Hessen (Begriffserklärung)}} | |||
'''Hierarchie''' | '''Hierarchie''' | ||
Version vom 20. Juli 2006, 11:38 Uhr
Hessen ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Hessen (Begriffserklärung). |
Hierarchie
Regional > Historisches Territorium > Hessen-Darmstadt
Einleitung
Hessen-Darmstadt ist die in der historischen und genealogischen Literatur übliche, jedoch inoffizielle Bezeichnung für die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und ihre Nachfolgestaaten.
Nach dem Tod des Landgrafen Philipp des Großmütigen 1567 wurde die Landgrafschaft Hessen in die vier Landgrafschaften
- Hessen-Kassel
- Hessen-Marburg
- Hessen-Rheinfels
- Hessen-Darmstadt
geteilt.
Die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt (1568-1806) wurde 1806 nachgefolgt vom Großherzogtum Hessen (1806-1919), dann vom Volksstaat Hessen (1919-1945) und ist 1945 im Land Hessen aufgegangen, das seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 Bundesland ist.